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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hi,

Ich habe während der gesamten Ausbildungszeit bei einem PC-Notdienst freiberuflich gearbeitet (wurde auch von meinem Ausbildungsbetrieb genehmigt). Ich bin dann also abends, oder wenn ich Berufsschule hatte auch Nachmittags, zu Kunden nach Hause gefahren und haben deren Probleme gelöst(DSL, WLAN, Viren usw...).

Habe ich jetzt eigentlich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis? Bzw. ist sowas üblich?

War ja dort nur freiberuflich angestellt.

Schaden kann es jedenfalls bei Bewerbungen nicht, vor allem da der Name des PC-Notdienstes deutschlandweit bekannt ist (Franchise-System). Schreiben würde ich mir das Arbeitszeugnis sowieso selber, da mein Chef dazu sicher keine Zeit hat.

Wäre dann ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis angebracht?

Wäre dann ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis angebracht?

Ähm, in einem "einfachen" Zeugnis steht nur drin "Herr G. war von .. bis .. als EDV-HiWi teilzeitbeschäftigt". Kein Wort zu leistung oder genauen Arbeitsgebiet.

Habe ich jetzt eigentlich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis? Bzw. ist sowas üblich?

Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hast Du nicht, weil Du eben nicht Arbeitnehmer des Betriebes warst. Angebracht bei Freiberuflern und Selbstständigen ist ein "Referenzschreiben" (das aber freiwillig, auch darauf besteht kein Anspruch).

Es gibt für Referenzschreiben zwar keine formalen Regeln, aber ein einfaches R-Schreiben solllte enthalten:

- Die Leistung eines Unternehmens,

- Art der Auftragsabwicklung

- Zufriedenheit des Kunden

Ein qualifiziertes Referenzschreiben kann enthalten (als Anhaltspunkte für Dich, wenn Du soetwas vorformulieren möchtest):

- Art, Struktur und Dauer des Auftrages

- Tätigkeitsbereiche und wesentliche Aufgaben

- Nennung der Leistungen und Erfolge

- Berücksichtigung besonderer Qualifikationen und Kompetenzen (Leistungsbereitschaft, Fachwissen,Erfahrungen und Fähigkeiten, Arbeitsergebnisse in Qualität und Quantität, Aussagen über Loyalität, Zusammenarbeit mit anderen Unternehmensmitgliedern, allgemeine, zusammenfassende Wertschätzung)

- Womit hat der Selbstständige/Freiberufler besonders überzeugt

- Grund für das Ende des Auftrages (wenn nicht bereits erwähnt)

- Bedauern und Dank ausdrücken

- Empfehlungsformulierung für zukünftige Auftraggeber

- Aufforderung zum Kontakt

- Persönliche Unterschrift des Referenzgebers

- Position des Referenzgebers im Unternehmen

- Kontaktdaten des Referenzgebers

... also zwar ähnlich einem Zeugnis, aber eben auch mit Punkten, die in einem normalen Zeugnis nicht auftauchen (siehe: kursiv)

bimei

  • Autor
Ähm, in einem "einfachen" Zeugnis steht nur drin "Herr G. war von .. bis .. als EDV-HiWi teilzeitbeschäftigt". Kein Wort zu leistung oder genauen Arbeitsgebiet.

Der Unterschied ist mir bekannt, das war ja nicht die Frage ;) Arbeits- oder Aufgabengebiet steht übrigens sehr wohl in einem einfach Arbeitszeugnis.

Vielen Dank bimei, das hilft mir weiter :)

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