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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Ich bin gerade in den letzten Zügen meiner Ausbildung. Projektabgabe war schon, so dass nur noch die Projektpräsentation ansteht, welche Ende Januar ist.

Nun habe ich erfahren, dass ich nicht übernommen werde und soll nun meine Zeit in der Firma absitzen.

Kann ich nicht den Ausbildungsvertrag einfach kündigen und die knapp zwei Monate sinnvoll nutzen (zB. neuen Arbeitsplatz suchen)?

Spielt da im Regelfall die IHK mit?

Sieht nicht gut aus.

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

[...]

2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

BBiG § 22

naja, ich verdiene knapp 500 euro/monat - privat könnte ich mehr verdienen

naja, ich verdiene knapp 500 euro/monat - privat könnte ich mehr verdienen

Bist aber nicht AV versichert dann

Ausserdem falls :floet: du mal krank werden solltest, bist du privat nich so gut dran, wie in der firma ;)

Und was man auch nicht vergessen darf, es sieht nicht gut aus, wenn du dich bewirbst und die Prüfung zwar bestanden hast, aber im Endeffekt nicht bis zuletzt im Ausbildungsbetrieb warst.... Das zieht immer Fragen nach sich und dann einfach zu sagen, dass du eh nicht übernommen worden wärst, hinterlässt beim potentiellen neuen Arbeitgeber immer einen bitteren Beigeschmack... man denkt sich dann ja so einige Sachen ....

Und was man auch nicht vergessen darf, es sieht nicht gut aus, wenn du dich bewirbst und die Prüfung zwar bestanden hast, aber im Endeffekt nicht bis zuletzt im Ausbildungsbetrieb warst.... Das zieht immer Fragen nach sich und dann einfach zu sagen, dass du eh nicht übernommen worden wärst, hinterlässt beim potentiellen neuen Arbeitgeber immer einen bitteren Beigeschmack... man denkt sich dann ja so einige Sachen ....

Ich weiss nicht, ob ich Dich richtig verstanden habe, aber er darf nicht länger bleiben. Sobald ihm der Ausbildende mitgeteilt hat, dass er nicht übernommen wird, ist mit bestehen der Prüfung Schluss. Dass gilt auch für alle Angelegenheiten der Versicherung und der Vergütung.

Er hat doch geschrieben, dass Ende Januar die Präsentation ist .... er möchte aber vorher schon gehen, weil er weiß, dass er nicht übernommen wird... deshalb hat er auch geschrieben, dass er die knapp 2 Monate gerne anderweitig nutzen würde....

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