Hunduster Geschrieben 19. Januar 2007 Geschrieben 19. Januar 2007 Hi zusammen, ich war diese Woche Montag in Hamburg zu einen Vorstellungsgespräch (komme aus Düsseldorf). Die Firma hat in Ihrer Stellenanzeige auf der eigenen Homepage nichts von erstattung geschrieben. Am telefon sagte mir nach Nachfragen das die Agentur die Hälfte der Kosten übernimmt. Gilt diese mündliche Absprache nun?! Oder kann ich den gesammten Betrag einfordern? Ich habe heute nämlich eine Absage bekommen.
websty Geschrieben 19. Januar 2007 Geschrieben 19. Januar 2007 Gilt diese mündliche Absprache nun?! Oder kann ich den gesammten Betrag einfordern? Ich habe heute nämlich eine Absage bekommen. Klar, sollte sie gelten. Nur du hast doch keine Ansprüche auf einen Teil oder Komplettbetrag? Du möchtest dich doch, bzw. wolltest dich doch bei denen vorstellen...
Hunduster Geschrieben 19. Januar 2007 Autor Geschrieben 19. Januar 2007 Laut Gesetzt habe ich Anspruch auf Erstattung unabhängig davon ob ein Arbeitsverhältnis zustande kommt oder nicht.
alpha-centauri Geschrieben 21. Januar 2007 Geschrieben 21. Januar 2007 Laut Gesetzt habe ich Anspruch auf Erstattung unabhängig davon ob ein Arbeitsverhältnis zustande kommt oder nicht. Je nach Bundeslang. Alternativen: Per Lohnsteuer absetzen, oder noch besser: Arbeitssuchend melden! Meine Erfahrung mit der Agentur: Absolut stressfrei!
lennylennox Geschrieben 2. Februar 2007 Geschrieben 2. Februar 2007 Habe eine Einladung zu einem Einstellungstest bekommen, in der explizit steht, dass "Aufwendung für An- und Abreise selbstverständlich erstatt werden". Kann ich jetzt einfach stumpf nen 2. Klasse Bahn-Ticket für die Hin- und Rückfahrt kaufen? Das kostet zusammen nämlich 179 EUR, weil es etwas weiter weg ist. Bahncard etc habe ich nicht und Sparangebote sind auch nicht mehr verfügbar. Kann ich das also so buchen oder muss ich auf die Kosten achten und z.B. einen Zug nehmen, der erst drei Std später wieder nach Hause fährt, weil er 50 EUR weniger kostet?
Hunduster Geschrieben 3. Februar 2007 Autor Geschrieben 3. Februar 2007 Habe eine Einladung zu einem Einstellungstest bekommen, in der explizit steht, dass "Aufwendung für An- und Abreise selbstverständlich erstatt werden". Kann ich jetzt einfach stumpf nen 2. Klasse Bahn-Ticket für die Hin- und Rückfahrt kaufen? Das kostet zusammen nämlich 179 EUR, weil es etwas weiter weg ist. Bahncard etc habe ich nicht und Sparangebote sind auch nicht mehr verfügbar. Kann ich das also so buchen oder muss ich auf die Kosten achten und z.B. einen Zug nehmen, der erst drei Std später wieder nach Hause fährt, weil er 50 EUR weniger kostet? Also nun weiß ich Bescheid: Wenn die die Kosten definitiv übernehmen dann kannst du dir die Tickets holen das gleiche wenn sie nichts sagen weil sie dann laut Gesetzt verpflichtet sind. Sie müssen vorab dann sagen das sie keine Kosten übernehmen. Du musst keinen Zug nehmen der 3 Stunden später fährt nur um der Firma 50€ zu ersparen, da 3 Stunden wartender Aufenthalt in einer fremden Stadt als unzumutbar gilt.
lennylennox Geschrieben 4. Februar 2007 Geschrieben 4. Februar 2007 Ok thx für die Antwort. Hab die Tickets jetzt so bestellt... denke auch, dass es da keine Probleme geben sollte. Bzw hoffe ich es auch, weil das nicht wenig Geld ist Aber immerhin hab ich die Zusage ja schriftlich. Da ließe sich im schlimmsten Fall ja einiges mit anfangen.
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