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jimmieee

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  1. du kannst nicht einfach wieder 10% abziehen... was ist denn daran so schwer? wenn du in der vorwärtskalkulation 10% handlungskosten draufschlagen musst, kannst du auch nicht einfach vom neuen ergebnis wieder 10% abziehen, klar das man nicht wieder aufs selbe kommt wie vorher.. musst eben dann von 110% ausgehen.
  2. völlig richtig. natürlich muss der verschnitt auf die gesamtlänge der zu verlegenden kabel angewendet werden. man hat ja nicht plötzlich kein verschnitt mehr nur weil das kabel aus dem lagerbestand ist. desweiteren fallen 10% verschnitt an, also auf die 2300m, bedeutet ich benötige 110% statt der eigentlichen 100%. folglich sind das 2300*1,1 will ich das zurück rechnen muss ich natürlich nun von 110% ausgehen (2530/110*100) und kann nicht einfach das ergebnis zu meinen neuen 100% machen..... nicht immer so kompliziert denken.

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