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artbat

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  1. Nur, dass es aktuell auf dem Arbeitsmarkt halt nicht sehr gut aussieht und ich zumindest definitiv nicht das Risiko einer 6 Monatigen Probezeit eingehen würde, was der Wechsel zu einem neuen AG mit sich bringen würde. Ganz so einfach ist es also (zumindest aktuell) nicht.
  2. Da hast du natürlich Recht. Sehe ich an sich ähnlich. Gekündigt werden kann einem deswegen ja auch nicht, da explizit erwähnt wird, dass die Möglichkeit besteht, im Homeoffice zu arbeiten. Und notfalls sucht man sich nach der Pandemie halt einen neuen Job, wenn es der Arbeitsmarkt wieder her gibt, wenn die Karriere dadurch einen Schaden nimmt beim aktuellen AG.
  3. Was potenziell natürlich bedeutet, dass man so lange Homeoffice macht, bis es einen Impfstoff gibt. Was durchaus 2+ Jahre dauern kann. Der AG zwingt einen hier natürlich nicht, in's Büro zu kommen, allerdings wird innerhalb des Teams, um das es hier geht, von der Führungskraft passiv-agressiv Druck aufgebaut, so schnell wie möglich in's Büro zu kommen. Man würde e sich karrieretechnisch definitiv verspielen, wenn man hier 1+ Jahr nicht in's Büro kommt (trotz Risikogruppe).
  4. Hallo zusammen, da ich mich im Arbeitsrecht, BGM (Betrieblichen Gesundheitsmaßnahmen) und Berufsgenossenschaft nicht so gut auskenne mal eine Frage in die Runde: Ich arbeite bei einem IT-Unternehmen mit ca 600 Mitarbeitern. Aufgrund der Corona Pandemie arbeiten wir seit 6+ Wochen im Homeoffice. Das klappt soweit auch ganz gut. Nun will der Arbeitgeber Pläne für ein Wiederanlaufen vorlegen. Dazu gibt es eine Einteilung in eine Risikogruppe für Menschen, die einschlägige Vorerkrankungen haben oder 60+ sind. Für diese Angestellten gibt es folgende Situation: Wenn jemand aus dieser Risikogruppe in's Büro kommen möchte, muss er vorher ein Dokument unterschreiben, welches besagt, dass der Arbeitnehmer komplett auf eigene Verantwortung im Büro arbeitet und die gesamte Verantwortung (im Falle einer Infektion) alleine trägt. Die Arbeit kann ersatzweise auch im Homeoffice erbracht werden. Nun meine Fragen: - Ist so etwas arbeitsrechtlich überhaupt erlaubt? Kann sich der Arbeitgeber (klar, mit Einwilligung des Arbeitnehmers in dem Fall) einfach so von jeglicher Verantwortung freisprechen? - Meiner Meinung wird das dazu führen, dass die Leute aus dieser Risikogruppe einfach weiterhin Homeoffice machen werden. Dadurch zwingt einen der Arbeitgeber fast, im Homeoffice zu arbeiten. Ist das so rechtlich in Ordnung? Es gibt ja Leute, die das nicht können / möchten (Kinder etc., störende Faktoren daheim) Oder denkt ihr, dass dieses Vorgehen so komplett in Ordnung ist? Wie würdet ihr handeln, wenn ihr in dieser Risikogruppe wärt?
  5. Unternehmen B bietet auch Karriere-technisch etwas bessere Aussichten.
  6. Danke für deinen Beitrag. Ich hätte vielleicht dazu schreiben sollen, dass ich vor der Ausbildung bereits 3 Jahre selbstständig in der IT tätig war und danach auch 2 Jahre angestellt bei einem anderen Unternehmen. Die Ausbildung habe ich noch gemacht, weil ich einen Berufsabschluss haben wollte. Also definitiv kein Berufsanfänger. Auch die Tatsache, dass ich schon öfter 60k+ Angebote bekommen habe, ist ein Hinweis auf einen möglichen Marktwert, der eben leider bei Unternehmen A so nicht erfüllt wird. Mir geht es halt darum, ob es eine gute Idee ist, den aktuellen AG mit dem Konkurrenzangebot zu konfrontieren, um so ggf. eine Gehaltsanpassung erreichen zu können. Man liest auf den eingängigen Karrierebibeln dazu Unterschiedliches, deswegen bin ich auf Eure Erfahrungen / Meinungen gespannt.
  7. Hallo zusammen, ich arbeite aktuell bei Unternehmen A, einem IT Dienstleister, in München. Ich bin dort als Data Integration Engineer angestellt, d.h ich beschäftige mich mit dem Datenaustausch zwischen ERP Systemen von verschiedenen Unternehmen. Da ich einen guten Job mache und auch mit anderen Dienstleistern im daily business zu tun habe, wurde ich angesprochen, ob ich nicht an einem Jobwechsel interessiert bin bei Unternehmen B. Eckdaten zu mir: Alter: 30 Ausbildung: FISI 2018 Unternehmen A (bisheriges Unternehmen) Arbeitsort: München Grösse der Firma: ~ 1000 MA Branche der Firma: IT Arbeitsstunden pro Woche laut Vertrag: 39,5 Gesamtjahresbrutto: 52.000€ Anzahl der Monatsgehälter: 12 Anzahl der Urlaubstage: 30 Unternehmen B (Angebot) Arbeitsort: München Grösse der Firma: ~ 5000 MA Branche der Firma: IT Arbeitsstunden pro Woche laut Vertrag: 40 Gesamtjahresbrutto: 67.500€ Anzahl der Monatsgehälter: 12 Anzahl der Urlaubstage: 30 Ich weiß, dass das Angebot von Unternehmen B Gehaltstechnisch viel besser ist. Ich verdiene bei meinem bisherigen Unternehmen so viel weniger, da ich dort die Ausbildung gemacht habe und es leider wohl oft so ist, dass Ex-Azubis, wenn sie bleiben, Gehaltstechnisch benachteiligt sind im Vergleich zu welchen, die das Unternehmen wechseln. Meine zentrale Frage: Meine Idee ist es, meinem aktuellen AG von dem Angebot zu berichten und in Erfahrung zu bringen, ob dieser nicht meinen aktuellen Arbeitsvertrag Gehaltstechnisch anpassen kann / möchte. Ich könnte mir vorstellen, dass er das vermutlich machen würde, da es für die Abteilung nicht gut wäre, wenn ich gehe. Grundsätzlich bin ich bei Unternehmen A zufrieden, mich stört aber das für meine Position recht geringe Gehalt. Ich hatte jetzt schon mehrfach in Vorstellungsgesprächen, die ich mir regelmäßig angehört habe, Angebote zwischen 60-70k genannt bekommen und langsam ist mir klar, dass ich aktuell gut unter meinem Marktwert arbeite. Wenn mein aktueller AG da eine Anpassung vornehmen würde, wäre ich zufrieden. Meint ihr, dass das Vorgehen so Sinn macht und berechtigt ist, oder sollte ich einfach direkt kündigen und zu Unternehmen B gehen, weil mein aktueller AG ohne meine Wechselabsichten nichts an meinem Gehalt geändert hat / hätte ? Vielen Dank für Eure Meinungen schonmal!
  8. Also, pass auf: Du hast am 12. deine Prüfung bestanden. In exakt dem Moment, in dem du den Wisch von der IHK bekommst, bist du kein Azubi mehr, d.h., alle Konditionen (auch Gehalt), die im Ausbildungsvertrag ausgehandelt bzw. festgelegt wurden, gelten dann nicht mehr, weil der Vertrag nicht mehr gültig ist, weil du ja in dem Moment kein Azubi mehr bist. Du brauchst also für den 13. einen neuen Arbeitsvertrag, in dem dann auch entsprechend dein Gehalt festgelegt wird. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: A) Deine Firma gibt dir einen Arbeitsvertrag, der ab dem 13. gültig ist, und muss dir dann natürlich auch ab exakt diesem Tag das Gehalt, das im Arbeitsvertrag steht, auszahlen (natürlich anteilig, da der Vertrag nicht vom 1. gültig ist sondern vom 13.) - Wenn sie dich aber erst ab dem 15. voll bezahlen und den 13., 14. nach Azubi Gehalt, erfüllen sie die im Arbeitsvertrag festgelegten Bedingungen (Höhe des Gehaltes) nicht und begehen Vertragsbruch. Dagegen kannst du sogar klagen. B ) Deine Firma gibt dir erst ab dem 15. einen Arbeitsvertrag, dann hast du aber für den 13. und 14. kein vertraglich geregeltes Arbeitsverhältnis, bist also für diese Zeit z.B. auch nicht krankenversichert und musst natürlich auch nicht in die Arbeit gehen, da für diesen Zeitraum ja nichts vertraglich geregelt ist. Dass "das nicht geht" (Zitat Lohnbüro) ist übrigens absoluter Schwachsinn und einfach nur eine Ausrede. Natürlich geht das, wird ja bei jedem anderen Azubi auch so gemacht, der in ein geregeltes, normales Angestelltenverhältnis übergeht.

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