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ChiefMav

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Beiträge von ChiefMav

  1. vor 7 Minuten schrieb allesweg:

    Wofür von wem?

    Wo beginnt der Riss? Hast du mal ein paar FI-Abschlussprüfungen probiert und wie bist du zurecht gekommen?

    Ich hab die Möglichkeit entweder den Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung zu starten oder den Informatiktechniker.

    Ich verstehe ja was du mir sagen willst aber bin ja hier weil ich nach Ratschlägen suche. Keine Ahnung wie es weitergehen soll..

  2. vor 19 Minuten schrieb allesweg:

    Erfüllst du “nur auf dem Papier“ die Zulassungsbedingungen oder hast du auch das benötigte Vorwissen? 

    Eine rein schulische(!) Weiterbildung ohne Praxiserfahrung ergibt einen hübschen Zettel. Wie schätzt du deine Bewerbungschancen damit ein im Vergleich zu einem Kandidaten mit dualer Ausbildung?

    Genau das ist der Punkt. Der Punkt wo der Zwiespalt wie ein Riss beginnt... ich bin ratlos und weiß nicht wie ich vorgehen sollte.

  3. vor 2 Minuten schrieb Chief Wiggum:

    Kannst du die Regelung mal verlinken?

    Ich finde nämlich nur Formulierungen die das nicht bestätigen. Im Folgenden zum Beispiel die Zulassungsvoraussetzungen in Ingolstadt:

     

    Ich würde mal sagen für deinen Ausbildungsberuf (Lebensmitteltechniker) dürfte dann folgendes gelten:

    Zu finden hier: https://ts.ingolstadt.de/files/tsin/m4__downloads/TSIN__schriften/InfoSchrift-2013-05.pdf auf Seite 8.

     

    https://www.edv-schulen-wiesau.de/ausbildung/aus-und-fortbildung/informatiktechniker

  4. Ja richtig in Bayern. Es ist so dass man den Informatiktechniker auch absolvieren kann wenn man bereits eine technisch-gewerbliche Ausbildung in der Tasche  hat. Und die habe ich. Nun stellt sich die Frage ob ich eine zweite Ausbildung zum Fachinformatiker aufnehmen sollte oder direkt eine Fortbildung. Hab bereits eine Zusage bekommen. Es wurde mir überlassen welchen Weg ich gehen möchte. 

  5. Hallo Freunde,

     

    was sagt euch die Fortbildung zum Informatiktechniker? Bringt mir diese Fortbildung etwas? Ich möchte mich neu orientieren und bin nun zwiegespalten zwischen dem Fachinformatiker und dem Informatiktechniker. 
     

    ich bitte euch um Ratschläge 

     

    Bleibt Gesund 

  6. vor 17 Stunden schrieb Chief Wiggum:

    Auch hier stellt sich die Frage: wer zahlt den Spass?

    http://job-navigator.info/umschulung/umschulungsformen/betriebliche-umschulung

    Soweit ich den Fragesteller verstehe, ist er nicht von Arbeitslosigkeit bedroht noch kann er krankheitsbedingt seinen erlernten Beruf nicht weiter ausüben. Somit sehe ich keinen Grund, weshalb die Solidargemeinschaft die Umschulung bezahlen sollte. Es handelt sich hier um das Privatvergnügen des Fragestellers.

     

    Ja du hast Recht.. 

  7. vor 2 Minuten schrieb SaJu:

    +1 besonders im Zusammenhang mit München.

    Die Berufsschule in München  hat so einen guten Ruf, was kein Umschulungsträger ausgleichen kann.

    Okay hab eine ähnliche Antwort (glaube ich sogar von dir) mal iwo während der Recherche auf dieser Plattform gelesen. Aber welche Berufsschule meinst du denn überhaupt haha es gibt viele. 

  8. vor einer Stunde schrieb Chief Wiggum:

    Bevor du dich um eine Umschulung bei einem Bildungsträger kümmerst solltest du dich um einen Kostenträger kümmern. Oder willst du das aus eigener Tasche zahlen?

    Erstmal danke für deine Antwort; Dein Benutzername ist Top nebenbei erwähnt:)

    Wie schon erwähnt bin ich ja seit einiger Zeit damit beschäftigt einen Weg zu finden. Ich hatte neulich eine Unterhaltung mit einem IHK-Berater geführt. Auch die Bezahlung hatte er kurz angesprochen: Ich muss einen triftigen Grund „vorlegen“... er nahm „Krankheit“ als ein Beispiel dafür.. (Wir haben nur kurz eine Unterhaltung via Mail geführt. Bald wird es ein Telefongespräch geben)

     

    Das Problem ist ich habe ehrlich gesagt keinen triftigen Grund. Naja Ansichtssache. Ich sehe die Tatsache dass ich im Dreischichtsystem tätig bin und an einem Arbeitsplatz arbeiten muss welcher 0,0 etwas mit dem was ich in der Ausbildung erlernt habe, zu tun hat, als triftige Gründe an. ich habe die Ausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik absolviert stehe aber als Maschinenbediener.. deshalb dieser Kurswechsel..

     

    Danke

     

     

  9.  

    vor 3 Stunden schrieb charmanta:

    Angerechnet für eine Externenprüfung wird nur eine nachweisbare Tätigkeit im Fachgebiet. Weiterhin ist jeder FI auch ein Kaufmann, hier fehlen Dir vermutlich die kfm Grundlagen, die ja ebenfalls in der Prüfung dran kommen. 

    Bei einer Umschulung gehst Du regulär in die Prüfung und lernst auch die Basics.

    Herzlichen Dank Charmanta. Kennst du empfehlenswerte Bildungsträger? 

  10. Hallo Freunde,

    ich recherchiere schon seit einiger Zeit bezüglich Umschulungsmöglichkeiten. Im Internet gibt es bekanntlich viele Foren zu vielen diversen Themen. Auch bezogen auf diese Sache habe ich einige Erfahrungsberichte, Ratschläge, Wegweiser etc gefunden - leider sind diese Informationen aber zum Großteil veraltet und Beiträge von Privatpersonen zu diesem Thema widersprechen sich immer wieder. 

    Jetzt wollte ich hier um Hilfe bitten.
    Ich habe im Jahre 2013 meine Mittlere Reife erworben und von 2015 - Mai 2018 eine betriebliche Ausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik absolviert. Und seitdem arbeite ich im selben Beruf und in der selben Firma. Mein größtes Ziel ist es eine Möglichkeit, im Rahmen unseres breiten Schul- und Bildungssystem, zu finden, welche mir die Chance gibt, eine Umschulung zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung, zu beginnen. Ich habe vor gut zwei Monaten begonnen, in meiner Freizeit, mir feste und breite Grundkenntnisse der Programmiersprachen „C#“ und „Python“, mittels Fachliteratur und praktischen Übungen, anzueignen. 
     
    Meine Frage ist: Wie kann ich eine Umschulung starten? Welche Voraussetzungen benötige ich? Kann ich nicht statt einer Umschulung ein Fernstudium zum Beispiel bei der „sgd“ starten und danach eine Externenprüfung vor IHK-Prüfern ablegen? Wie gesagt habe ich bereits eine Berufsausbildung die anerkannt und mit IHK-Abschluss versehen ist - kann man jetzt also in diesem Fall diesen Zeitraum anrechnen? 
     
    Ich würde mich wirklich sehr freuen wenn Sie mir weiterhelfen könnten.
     
     
    Vielen Dank im Voraus.

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