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ChimKenda

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  1. Stimmt, danke für die Erinnerung.
  2. Vielen dank für eure Hilfe ! Was den Betrieb angeht, nein, dem ist das egal. Mir wurde vor drei Wochen auch gesagt das ich nicht übernommen werde obwohl Personalmangel herrscht. Hier ist also ganz klar, die wollen mich loswerden. Werde mich nun um die Anwaltsgeschichte kümmern, danke !
  3. Schriftlich belegbar als Emailverlauf über das ganze Jahr verteilt, ausgetauscht mit drei Mitarbeitern, da die Stelle dort dieses Jahr drei mal durchgetauscht wurde. Gebe dir Recht mit dem vertrösten. Leider bin ich in der Hinsicht zu Naiv und gutgläubig. Nachdem ich letzte Woche wieder Zweimal abgeschmettert wurde, wollte ich das hier einmal erfragen bevor ich mich zu weit aus dem Fenster lehne. GA1 erste mal 29% zweite mal 46%. Dennoch würde ich gerne Wissen wo genau ich da Punkte verloren habe. Danke für deine Antwort !
  4. Es geht im Prinzip darum das ich meine schriftlichen Prüfungen einsehen kann um festzustellen wo ich dort meine Fehler hatte. Weil ich ja im dritten Anlauf bin und natürlich wissen möchte wo ich am meisten Punkte verloren habe, sprich meine Schwachen sind. Danke für eure Antworten !
  5. Ich hab eine Rechtschutzversicherung, ist also erstmal egal Aber prinzipiell keine andere Möglichkeit? Habe ich kein festgeschriebenes Recht nach Paragraph x oder y wo ich das nachschlagen kann? Und danke das du dir die Zeit für meinen Eintrag genommen hast.
  6. Hallo Community ! Ich habe folgendes Problem: Ich möchte Einsicht in meine letzten beiden Prüfungen (schriftlich) haben. Anfang des Jahres angefragt, immer wieder von der IHK verschoben worden. Mittlerweile ist es sogar so, das die IHK Umgebaut wird und mir als Ausrede geboten wird das ich die Unterlagen nicht einsehen kann, da die dort in dem Spint einer Mitarbeiterin eingeschlossen sind, wo der ganze Bautrakt saniert wird. Weder der Pförtner noch meine bearbeitende Sachbearbeiterin dürfen laut der Firma da rein, ohne Sicherheitskleidung bzw. Personal. Ich wollte nun wissen ob es mein gutes Recht ist darauf zu pochen das ich meine Prüfungsunterlagen einsehen kann. Wenn ja, wie könnte ich das am besten machen um zu einem Ergebnis zu kommen? Unter anderem wurde mir auch am Telefon gesagt das es unüblich ist nach einem Jahr in die Unterlagen zu schauen, da die IHK sowas nicht zulässt, vor allem da ich in die Winterprüfungsunterlagen sehen möchte und die ja gerade anstehen... (was keinen Sinn ergibt da die Prüfungsbögen jedes Jahr neu gemacht werden oder nicht?) Was kann ich hier tun? Vielen dank für eure Aufmerksamkeit !
  7. Danke für diesen Austausch Wurmi, tatsächlich gab es am Anfang meiner Ausbildung einige Konfliktpunkte mit der alten Abteilungsleitung. (Welche seit 1,5 Jahren nicht mehr bei uns ist, aber dennoch gefragt werden musste wie ich beurteilt werde, weil wir bei unserem Abteilungsleiter schon den dritten Wechsel haben in diesem Zeitraum) Deswegen gehe ich davon aus, das dies nicht direkt von meiner Abteilungsleitung, sondern der Personalabteilung kam. Ich persönlich würde diesen teil stehen lassen. Was meinst du dazu?
  8. Vielen dank für euren Austausch ! Ich wurde gefragt was meine "größten" Erfolge sind in der Arbeitswelt meiner Firma, da fielen mir leider nur diese beiden ein. Sollte ich anfragen ob in das Zeugnis noch aufgenommen wird das ich im First und Second Level support tätig bin? (eigentlich seit beginn der Ausbildung..) Vielen dank für eure aufmerksamkeit!
  9. Hallo Leute ! Da meine Firma mich nach meiner Prüfung nicht übernehmen möchte, habe ich vor zwei Wochen nach einem Zeugnis gefragt mit dem ich mich bewerben kann. Da ich selber keine Ahnung habe wie man so ein Zeugnis Notentechnisch interpretiert, würde ich gerne eure Meinung dazu hören. Den Teil mit der Firma lasse ich weg und konzentriere mich hier nur auf die persönliche Beurteilung: Herr X arbeitet in hohem Maße im IT-Support der X Unternehmensgruppe mit und sorgt dort u.a. für eine rasche Behebung von internen IT-Tickets sowie einer umfassenden Endanwenderberatung. Herr X eignet sich immer innerhalb kürzester Zeit ein gutes Fachwissen an. Neben der Ausbildung in der Berufsschule nimmt er mit Erfolg an den innerbetrieblich angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen teil. Seine Auffassungsgabe ermöglicht es ihm, auch komplexe Ausbildungsinhalte zügig zu erfassen. Herr X zeigt jederzeit vorbildliche Eigeninitiative und identifiziert sich immer voll mit seinen Aufgaben und unserem Unternehmen, wobei er auch durch seine immense Einsatzfreude überzeugt. Herr X zeichnet sich seit Beginn der Ausbildung durch eine ausgesprochen gute Lernbereitschaft aus. Auch in Situationen mit erheblichem Arbeitsaufkommen erweist er sich immer als in hohem Maße belastbar. Wegen seiner umsichtigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise ist er von uns immer geschätzt. Herr x ist in hohem Maße zuverlässig. Für alle auftretenden Probleme findet er ausnahmslos gute Lösungen, besonders hervorheben möchten wir seine Arbeitserfolge, an denen Herr X mitgewirkt hat: Herr X unterstützt in den Bereichen MDM-Systeme sowie Videokonferenz-Lösung der Firma und behandelt eigenständig Supportanfragen etc.. Die während der Ausbildung gezeigten Leistungen von Herrn X finden uneingeschränkt unsere volle Anerkennung. Herr X wird wegen seines freundlichen und ausgeglichenen Wesens allseits geschätzt. Sein Verhalten zu Vorgesetzten, Ausbilderinnen und Ausbildern, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden ist einwandfrei. Gegenüber anderen Auszubildenden verhält er sich kameradschaftlich und hilfsbereit. Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Herrn X erteilt. Diesen Wunsch entsprechen wir gerne. Wir bedanken uns bei ihm für die in der Vergangenheit erbrachten stets guten Leistungen und freuen uns auf eine weiterhin positive Fortsetzung der Ausbildung. Datum Firma Unterschrift Abteilungsleiter. Vielen dank für eure Aufmerksamkeit.
  10. Ganz blöde Frage von mir: Ich wiederhole in diesem Winter meine GA1 Prüfung, bedeutet dies das ich nach der neuen Prüfungsordnung geprüft werde ? Vielen dank !
  11. Direkt noch ein weitere Frage, ich habe noch kein Arbeitszeugnis /Ausbildungszeugnis bekommen. Muss ich das im Bewerbungsschreiben gesondert angeben? Mir ist bewusst das ich einen Anspruch darauf habe, aber soweit ich weiß erst nach der Ausbildung, oder liege ich da falsch? Ich würde mich nun logischerweise erstmal ohne Bewerben, wollte aber hier einmal eure Meinung dazu hören. Vielen dank !
  12. Das Dienstzeugnis habe ich zum Ende meiner Dienstzeit (12.2019, insgesamt 12 Jahre, Laufbahn der U.o.P) erhalten. Und nein, die Eigenschaften habe ich nicht abgelegt. Ausbildungszeugnis habe ich bis jetzt noch keines Erhalten. Ist aber eine Gute Idee, sollte ich bei meinem Betrieb direkt mal beantragen.
  13. Hallo Allesweg, ist ein guter Punkt. In meinem jetzigen schreiben habe ich "Hohe Eigeninitiative" rausgenommen. Ich kann meine Auffassungsgabe und meine Flexibilität gut durch meine Arbeitsweise begründen, zusätzlich habe ich ein Dienstzeugnis des Bundeswehr wo ebenfalls meine Leistung nachgewiesen wird. Aber ich gebe dir in diesem Punkt Recht, dass ich mich darauf vorbereiten muss meinen Mann zu stehen und unangenehme Fragen zu beantworten. Wenn die Frage kommt wieso ich erst bei dritten Anlauf die Prüfung bestanden habe ( diesmal klappt es auf jeden fall ! ) werde ich ehrlich sein und die genauen Probleme erklären. Lügen bringt nichts, meiner Meinung nach. Ich habe in dieser Hinsicht sowieso bereits einen schlechten Stand und entweder nimmt mich die Firma aufgrund meiner Qualifikation und meines Auftretens, oder halt nicht. Kann ich in der Hinsicht sowieso nur bedingt beeinflussen. Was die BfA angeht, gehört die Jobbörse nicht ebenfalls dazu? In vielen Bewerbungen muss ich angeben woher ich diese Stellenausschreibung habe. Ich wusste nicht das dies auf dem Arbeitsmarkt irgendwie "verpönt" ist. Vielen dank das du dir Zeit genommen hast über meinen Beitrag drüber zuschauen und deine Kritik zu äußern.

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