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Fachi1AW

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  1. @stonecore ... möchte gerne auch noch etwas zur Umschüler-Ehrenrettung beitragen, auch wenn ich keine 100% vorweisen können werde. Allerdings nicht, weil ich die Fachkenntnisse zur perfekten Aufgabenlösung nicht hätte, sondern weil die Zeit speziell für die Gh1 nicht ausreichen konnte, um so etwas wie Fach- oder Methoden-Kompetenz nachweisen zu können. Letzteres soll schließlich im Prüfungsteil B bewertet werden. Für eine perfekte Lösung der 1. DB-Aufgabe, hätte auch ein erfahrener DB-Entwickler eine Stunde Zeit benötigt, inclusive Kundenanforderungs-Analyse, Überlegungen zu gezieltem Lösungsweg, erstellen eines sauberen Datenbankmodells, bei mindestens 7 für die 3.NF erforderlichen Relationen. Für die restlichen Aufgaben, wären dann noch 30 Minuten Zeit geblieben. Rein schreibtechnisch – ohne Überlegungen zu gezielten Lösungswegen – benötigt man für die mindestens 3 leserliche Din a 4 Seiten als Minimum 15 Minuten Zeit. Plus erforderliches sorgfältiges Lesen der Aufgabenstellungen, Problem erfassen, geeignete Lösung entwickeln, Zeichnen von ordentlichen Diagramm-Symbolen. Wie soll das gehen?? Es sei denn, man ist mit halbherzigen Lösungen zufrieden. Als Umschüler habe ich zwei Jahre jeden Tag 8 Stunden die Schulbank gedrückt und versucht mir das Wissen, was uns zeitweilige Fehlbesetzungs-Dozenten nicht vermitteln konnten, nachträglich zu Hause anzueignen. Als ich das betriebliche Praktikum gemacht habe, wurde ich beauftragt mein Wissen, den dortigen Fachi-Azubis beizubringen. Ich habe wenig Lust darauf, dass die ganze Anstrengung jetzt mit einer 4 im Zeugnis endet. Auch wenn das später mal keinen mehr interessiert, wird es zur jetzigen Zeit (bei einem Rückgang der Arbeitsangebote von 70%)sehr schwer werden damit einen halbwegs vernünftigen Job zu finden.
  2. ... ich weiß nicht, was man davon halten soll: jemand der am 10.5. im Forum fragt ob Subnetting im Handbuch steht und dann auch schon zwei Tage nach der Prüfung die Prüfungsergebnisse weiß... Das müssen ja toll verschwiegene Prüfungsausschüssler sein ... Und dennoch: ich gönne es jedem, das richtige Vitamin B in der Firma zu haben - ist halt Glückssache :eek:
  3. @ Claudia Schmidt ... recht hast du, nur ist in meiner Klasse, aus zuvor genannten Gründen, keiner so richtig zu bewegen und sich als einzigster mit einer Beschwerde an die IHK zu wenden, wird wohl kaum mehr als ein Achselzucken und einen ablehnenden Antwortsatz bewirken... da kann ich den Schrieb lieber gleich auf der HD lassen.
  4. Es ist irgendwie schade, dass die anfängliche Entrüstung bezüglich des GH1-Zeitrahmens allmählich allgemein in den Foren in Frust und ... da kann man ja eh nichts machen ... umschlägt. Ich weiß zwar nicht, ob es zu irgendeinem Erfolg führt eine offizielle Beschwerde an die IHK/ZPA zu senden, aber ich weiß, dass nix tun auch keinen Erfolg verspricht. Und mit einer Reaktion abzuwarten bis die Prüfungsergebnisse eintrudeln bringt schon gar nichts, denn dann kann man wirklich nichts mehr ausrichten, außer Widerspruch, Klage ... wer hat dazu schon Zeit, Lust und Geld genug. Mit einer freundlich und objektiv sachlich geschriebenen Beschwerde kann man jedenfalls, meines Erachtens nichts falsch machen -oder? Es gefällt mir einfach nicht, die Sache so einfach über sich ergehen zu lassen, auch wenn ich mir, nachdem ich alle Prüfungsfragen zumindest aus Gh2 und Wiso nochmal durchgeackert und gerechnet habe, eine Chance auf "bestanden" erhoffe.
  5. ... URL is nicht - ich habe es aus einem ganz normalen Buch, "Handbuch zur Abschlussprüfung IT-Berufe", Winklers Verlag, von Prüfern für Prüflinge und Prüfer als Anleitung geschrieben. Dort befindet sich im Anhang die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen, die nun mal für uns gültig ist. Da habe ich auch noch andere nette Dinge gefunden, die eindeutig regeln, dass die WiSo-Prüfung "maschinell" nicht überprüft werden darf. (Letzteres hörte man ja inzwischen.) Jedes Mitglied aus dem Prüfungsausschuss muss nämlich JEDE Prüfungsleistung getrennt und selbstständig beurteilen und bewerten.
  6. ... nur so zur Info ... Laut Prüfungsordnung, § 26 - Prüfungsunterlagen: "Auf Antrag ist dem Prüfungsteilnehmer Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind zwei Jahre, die Anmeldungen /.../ sind 10 Jahre aufzubewahren."
  7. wieso eigentlich UMSCHLAG ?? Bei uns in Bonn lagen die Prüfungsbögen auf dem Tisch als wir mit ca. 200 Prüflingen den Saal betraten ... ich wusste nicht mal etwas von einem Umschlag:confused: Eigentlich hat ich mir zum Thema "Formfrage" eher einen Hinweis erhofft, der mich im bereits verfassten Beschwerdeschreiben (alles schön sachlich und mit Paragraphen-Hinterlegung) weiterbringt ... Im Sinne von wohin jetzt damit und ob man sich wohl mit anderen zusammenschließen könnte ...muss ich wohl weiter suchen...

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