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Zephyr_F2

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Beiträge von Zephyr_F2

  1. vor 2 Minuten schrieb skylake:

    Man kann nicht von einer Stelle auf alle schließen. Das ist schon pauschalisieren auf allerhöchstem Niveau. 

    Es gibt auch Ausbildungsstellen im ÖD, in denen sehr gut ausgebildet wird und sich der Ausbilder um die Personen bemüht und diese danach nicht mit E5 abgespeist werden. 

    Hallo Skylake,

    ja da hast du Recht. Es kann auch gute Stellen im Ö.D. geben, jedoch EG6 auch nicht sonderlich viel wäre. @Reggie kann ja die Ausbildung machen und muss danach nicht bleiben. Ist die Entscheidung des Azubis. 

  2. Am 4.11.2023 um 18:05 schrieb skylake:

    Ausbildung im ÖD kann gut sein oder schlecht. Das kommt sehr auf die Stelle an. Daher würde ich mir hier keine allzu große Gedanken machen

    EG6 ist ein Witz und dafür würde ich (nach der Ausbildung) nicht arbeiten. Als Fachinformatiker bekommt man problemlos im ÖD auch E9a und E9b Stellen. Mit E6 kann man kein nennenswerte Sprünge machen.

    EG6 wäre ja mal schön gewesen, ich habe eine Ausbildung im öffentlichem Dienst gemacht (IT-Kaufleute), hätte danach mit EG5 einsteigen sollen. Das einer der Gründe weshalb ich gegangen bin nach der Ausbildung.

    Mein Ausbilder war so gut wie nie da, als Azubi wurde man nicht angehört wenn es Probleme gab. Ausgebildet haben mich meine wirklich tollen Arbeitskollegen, die haben mir immer sehr geholfen. Ich rate generell davon ab eine Ausbildung im Ö.D. zu machen.

  3. Als Projektidee würde mir eine Medienbibliothek/Dokumentationsdatenbank (Datei-Upload, Ausgabe der Medien auf einer Seite mit Sortier- und Suchfunktion, Medien können zudem mit Metainformationen ausgestattet werden) einfallen.

    Das kommt recht gut an, da du sowohl einen Server aufsetzen musst (Netzwerkkonfiguration etc. pp.) und natürlich dann eine VM mitsamt Software in Betrieb nimmst. Anschließend kannst du dir eine kleine Weboberfläche zusammenbasteln. 

     

    Nimm lieber "einfachere" Projekte, die sich gut darstellen lassen, zu große Projekte werden schnell unübersichtlich.

  4. Hallo Alexander,

    ist es eventuell ein Benutzerabhängiges Problem?

    Bzw. haben alle Clients das Problem oder nur dieser eine o.g. Benutzer?

    Schau mal unter dem Reiter Ansicht -> dann Optionen -> Ordner und Suchfunktionen ändern -> und entferne den Haken für "Leere Laufwerke ausblenden". Ggf. auf Standardwerte zurücksetzen.

  5. vor 8 Stunden schrieb CrazyS.:

    Was du geschafft hast bleibt dir. Wenn du bei der schriftlichen 2x5 bekommen hast, bekommst du die Chance eines der beiden Fünfer mit einer mündlichen Ergänzungsprüfung aufzubessern oder du schreibst die beiden gleich neu in einem halben Jahr wenn wieder Prüfungen sind.

    Anderer Fall:

    Nehmen wir mal an du hast

    GA1: 60%

    GA2: 21%

    WiSo: 77%

    Projektarbeit 85%

    In diesem Falle wärst du nur in GA2 durchgefallen und müsstest diese beim nächstmöglichen Zeitpunkt (von der IHK festgelegt) wiederholen, sofern du mit den anderen Ergebnissen zufrieden bist kannst du diese behalten. Wenn du dich in GA1 verbessern möchtest, könntest du in Absprache mit deinem Betrieb und der IHK diesen auch erneut schreiben.

    Wenn du die Projektarbeit innerhalb des ersten Prüfungsversuches bestanden hast, musst du diese nicht erneut machen. 

    Ansonsten ist der Ablauf wie oben genannt von CrazyS, 

     

  6. Ein bekannter hatte ein sehr ähnliches Problem, bei ihm hatte die eingebaute Netzwerkkarte des Mainboards einen defekt, da sich das Mainboard leider außerhalb der Garantie befand haben wir eine 15€ PCI-E Netzwerkkarte in den 2ten Slot eingebaut. 

    Seitdem sind keine Abbrüche zu verzeichnen gewesen. 

    Also falls du Softwareseitig alles überprüft hast (Konfiguration Firewall/Netzwerkkarte/Treiber/aktuelles BIOS) könntest du dir zu testzwecken eine 2te Netzwerkkarte einbauen. Falls der Fehler dadurch behoben wurde, wird dein Mainboard vielleicht Werkseitig einen Fehler haben.

    Sofern Garantie -> melden!!

  7. Hallo Riylux,

    gab es eine Abmachung zwischen dir, der IHK oder deinem Betrieb? 

    Denn wenn du die schriftliche Bestanden hast und nur die mündliche nicht bestanden hast solltest du auch nur "nochmal" die mündliche (mitsamt neuen Projekt) ablegen.

    Wenn dein Betrieb möchte, dass du dich verbesserst im schriftlichen Teil kann er dich erneut für die schriftliche anmelden (mit deiner Einverständnis).

  8. Als Projektidee würde mir spontan eine Medienbibliothek/Dokumentationsdatenbank (Datei-Upload, Ausgabe der Medien auf einer Seite mit Sortier- und Suchfunktion, Medien können zudem mit Metainformationen ausgestattet werden) einfallen.

    Ich als IT-Kauffrau musste meine Prüfung (mal abgesehen von der Projektdokumentation) auch handschriftlich erledigen,

    Ist es vielleicht von IHK zu IHK anders?

  9. Hallo zusammen,

    ich habe einen Proxmox-Server aufgesetzt. Dort befindet sich nun eine VM mit einem Ubuntu 22.04.3 LTS Server Build.

    Genutzt wird diese VM für unsere DokuWiki.

    Leider meldet mir diese folgendes "Es scheint, als wäre Ihr Datenverzeichnis nicht ausreichend geschützt. Bitte informieren Sie sich zur Sicherheit von Webzugriffen in DokuWiki" und verweist hierbei auf folgende Seite: https://httpd.apache.org/docs/2.2/howto/htaccess.html 

    Leider kann ich die Anleitung nicht wirklich verstehen/nachvollziehen. Kann mir jemand erklären wie man hierbei vorgehen sollte? 

    Gibt es vielleicht alternativen?

     

    LG

    Audrey

    IT-Systemberaterin

  10. Am 22.6.2022 um 17:00 schrieb charmanta:

    bitte schreib mal wie es weiter geht ? Interessiert mich und vermutlich auch die anderen Mitleser

     

    Am 22.6.2022 um 16:13 schrieb skylake:

    Dann kann ich dir ganz sicher sagen, dass die IHK praktische Prüfungen auch mal außer der Reihe einberufen könnte. 
    Daher zieht für mich das Reihenfolgenargument der IHK nicht. 

    Du musst dir also überlegen was günstiger kommt. 100-200€ für ein böses Anwaltsschreiben in der Hoffnung, dass die IHK etwas ermöglicht oder 6 Monate unberechtigt weiter Azubine sein müssen.

    Stand heute:

    ver.di hat sich bei mir gemeldet, ich bekomme rechtlichen Beistand. Aktuell wird der Fall von einem Fachanwalt bei der ver.di geprüft.

    Wenn ich etwas neues weiß, gebe ich Bescheid.

     

    LG

  11. vor 27 Minuten schrieb bigvic:

    Eben, daher würde ich die Variante wählen das Attest zurückzuziehen und in einem halben Jahr ran an die Bulletten und nicht noch ein Jahr warten.

    Auch wenn sich das alles unfair anhört denke ich kostet der Rechtsweg nur Nerven, Zeit, Geld und wohlgesonnene Prüfer (welche ein Wackelkandidat braucht). Von daher würde ich mich damit echt nicht aufhalten, sondern mich auf die Prüfung im Winter konzentrieren, so dass man den Schein im Winter hat.

    Es tut mir leid aber diese Antwort ist nicht hilfreich. Es geht hierbei ja auch ums Prinzip. Es ist, finde ich, für jeden Azubi der in der selben Situation ist eine ganz klare Benachteiligung. 
     

    Verdi möchte mich bis morgen Abend kontaktieren, um den Fall mit mir durchzugehen. Mein Betrieb wird mich morgen ebenfalls kontaktieren um das weitere Vorgehen zu besprechen.

    Weder ich, die Gewerkschaft und mein Betrieb sehen es ein, einen Prüfungsversuch zu verschwenden.

     

    LG

  12. vor 19 Minuten schrieb DoctorB:

    Was frage ich überhaupt? Ich sollte doch den Verwaltungsaufwand dahinter kennen.... 

    Wenn du dein Attest zurückziehst darfst du also im Winter 22 in die 1.Wiederholungsprüfung rein. Und was ist dann mit der mündlichen? Wann soll die sein? Im Mai???

    Folgendes:

    wenn ich mein Attest zurückziehe gilt mein erster Prüfungsversuch als nicht bestanden. Das bedeutet ich hätte im November eine komplette neue schriftliche Prüfung und müsste ein neues Projekt erstellen bzw. Beantragen etc pp.

    Außerdem:

    mein Betrieb hat sich bei mir gemeldet und findet das beide „Lösungen“ sehr bescheiden sind. Aber es meine persönliche Entscheidung sei welche ich nun nehmen „möchte“.

  13. vor 2 Minuten schrieb allesweg:

    Was muss denn wiederholt werden? "Nur" GA1 und Präsentation/Fachgespräch?

    Und aufgrund welcher Rechtsnorm soll bei einer Nachholprüfung diese Reihenfolge gelten?

     

     

    Was sagt denn der Ausbildungsbetrieb? Der hätte dich ja auch all diese Monate länger an der Backe...

    Ich würde auch gerne wissen nach welcher Rechtsnorm das so entschieden wird. Ich weiß nicht was mein Betrieb dazu sagt, er wurde zwar schon informiert hatte aber dazu bislang kein Kommentar dazu abgegeben.

     

    Wie oben schon genannt:

    Januar 2023 Mündliche Prüfung (erster Versuch da durch Krankheitsfall entschuldigt)

    Mai 2023 schriftliche Nachprüfung von GA1


    LG

  14. vor 3 Minuten schrieb Zephyr_F2:

    Leider nicht. Die schriftliche (GA1) müsste dann im Mai 2023 wiederholt werden.

     

    vor 5 Minuten schrieb charmanta:

    wobei das mit ziemlicher Sicherheit ein IHK Jurist bereits mit angesehen hat ;)

    So wie sich das liest bist Du aber ( wenn Du es schaffst ) so oder so Januar 2023 fertig. Die 12 Monate wären also nur proforma ?

    Begründung der IHK:

    „Mündliche Prüfung muss vor der Schriftlichen Nachprüfung stattfinden“

  15. vor 1 Minute schrieb charmanta:

    wobei das mit ziemlicher Sicherheit ein IHK Jurist bereits mit angesehen hat ;)

    So wie sich das liest bist Du aber ( wenn Du es schaffst ) so oder so Januar 2023 fertig. Die 12 Monate wären also nur proforma ?

    Leider nicht. Die schriftliche (GA1) müsste dann im Mai 2023 wiederholt werden.

  16. Guten Tag, ich habe meine Ausbildung als Informatik Kaufmann 2019 angefangen. Nun waren im Mai 2022 die schriftlichen Prüfungen. GA2 und WiSo habe ich bestanden, GA1 leider nicht (23% / Note 6). Nun war diese Woche meine Mündliche Prüfung (Projektpräsentation und Dokumentation), da ich leider seit 2 Wochen krank bin musste ich diese absagen. Denn wenn man krank ist sollte man im Bett liegen. 
     

    Nun zu meiner eigentlich Frage:

    Heute bekam ich die Meldung von der IHK das ich um 12 Monate verlängern müsste wenn ich meine Krankmeldung/mein Attest nicht zurückziehe.
    D.h. Januar 2023 Mündliche Prüfung & Mai 2023 schriftliche Nachprüfung von GA1.

    hier nun ein Auszug aus der E-Mail:

    „Wenn Sie bei dem Attest bleiben, haben Sie einen unterbrochenen Prüfungsverlauf, d. h. Sie holen den versäumten Teil im Januar 2023 nach, um Ihnen dann mitzuteilen, dass Sie durchgefallen sind (aufgrund Ihrer Ergebnisse im schriftlichen Bereich kann auch keine Ergänzungsprüfung daran was ändern!). 
    Wenn Sie aber sagen, Sie ziehen das Attest zurück, dann bekommen Sie für den Bereich Präsentation/Fachgespräch 0 Punkte, sind dann durchgefallen und können dann im Winter 2022 in die 1. Wiederholungsprüfung gehen.“

    Ist eine 12 Monate Verlängerung in diesem Fall legitim? 
     

    LG

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