h3isenberg
User
-
Registriert
-
Letzter Besuch
Reputationsaktivität
-
Ja, mit den Ergebnissen hättest du bestanden. Außer du bist Systemelektroniker. Da wäre der zweite Teil der Prüfung glaube ich ein Sperrfach.
-
Die Ausbildereignungsprüfung an sich kannst du bereits absolvieren. Die habe ich auch während meiner ersten Ausbildung nebenbei gemacht und auch den "Ausbilderschein" erhalten. Als Ausbilder tätig sein kannst du allerdings erst mit etwas Berufserfahrung. Wie viel Berufserfahrung genau ist nicht festgelegt. Das regelt jede IHK nach eigenem Ermessen. Allerdings sollten das schon ein paar Jahre sein.