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Ausbildereignung während 2. Ausbildung?


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Moin liebe Leute,

mein derzeitiger Ausbilder kam gerade auf mich zu und kam auf die Idee, dass ich doch theoretisch die Möglichkeit hätte, eine Ausbildereignung zu absolvieren.

Momentan mache ich eine Ausbildung zum FISI, habe im März meine GAP1 und spiele mit dem Gedanken, die GAP2 vorzuziehen. Da ich gerne im Unternehmen bleiben würde, die Wahrscheinlichkeit einer freien Stelle jedoch erst ab Mitte 2024 signifikant steigt, ist diese Entscheidung noch nicht endgültig gefallen.

Jetzt zur eigentlichen Überlegung: Ich habe bereits eine abgeschlossene Ausbildung zum Hotelkaufmann und konnte mir auch schon damals sehr gut vorstellen, später einmal selbst auszubilden. Mein eigentlicher Plan nach der Schule damals war der Weg Richtung Grundschullehramt.

Außerdem gibt es in meiner Abteilung nur einen Ausbilder, der das aber auch nicht mehr so lange machen wird (Alter).

Hat sowas schon mal jemand gemacht, falls es überhaupt möglich ist?

 

Ich danke im Voraus!

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vor 1 Minute schrieb charmanta:

Ein Ausbilder in der IT benötigt Erfahrung.

Da BBIG spricht von einer "angemessenen Zeit im Beruf" UND der AdA Ausbildung.

§30 BBIG

Ich denke nach der Ausbildung solltest Du 3-5 Jahre arbeiten und dann den AdA machen ...

 

So etwas hatte ich mir auch gedacht, die Handwerkskammer lässt sowas anscheinend in Ausnahmefällen zu.

Aber besonders die Ausbildung im kaufmännischen Bereich sollte nicht dazu befugen, in gewerblich-technischen Berufen auszubilden, das klingt schon sinnvoll.

Vielen Dank für die Rückmeldung!

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vor 6 Minuten schrieb skylake:

Kleiner Tipp da Lehramt in deinem Ausgangspost genannt wurde. Das 1. Staatsexamen > Ada. Das heißt, wenn du das eh vorhast, kannst du dir die Ada Prüfung schenken.

Nein nein, ich habe das Studium schon einmal begonnen und gemerkt, dass ich definitiv kein Student bin.

Trotzdem danke für den Hinweis. :)

 

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Die Ausbildereignungsprüfung an sich kannst du bereits absolvieren. Die habe ich auch während meiner ersten Ausbildung nebenbei gemacht und auch den "Ausbilderschein" erhalten.  Als Ausbilder tätig sein kannst du allerdings erst mit etwas Berufserfahrung. Wie viel Berufserfahrung genau ist nicht festgelegt. Das regelt jede IHK nach eigenem Ermessen. Allerdings sollten das schon ein paar Jahre sein. 

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