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CodeLady

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Reputationsaktivität

  1. Positiv
    1.) Bitte lass dich nicht für knapp über dem Mindestlohn anstellen. Das hast du nicht nötig als Fachinformatiker.
    2.) Nach der Ausbildung sind Junior Positionen exakt das was für dich ist.
  2. Like
    CodeLady hat eine Reaktion von abu Jameel in Umschlung   
    Ja, natürlich kann man sich aussuchen was man machen will. Das Arbeitsamt versucht ja die Leute nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren und dementsprechend wird man tatsächlich nicht genötigt eine Aushilfsarbeit auf Mindestlohn zu machen, wenn man fähig und willig ist sicher weiterzubilden. Bei uns in der Umschulung mussten aber viele eine Prüfung ablegen, um zu sehen, ob sie halbwegs für die doch nicht so anspruchslose Ausbildung geeignet sind.
  3. Like
    Dann ab zum Arzt, der auch die Therapie verordnet hat.
  4. Like
    Absoluter Quatsch, denn auch "Arbeitsunfähig" ist nicht gleich "krank".
    Jeder Arzt schreibt dich sofort und ohne Diskussion für einige Zeit AU wenn ein Elternteil, Partner oder Kind verstirbt oder "auf der Kippe" im Krankenhaus liegt. Dabei ist es völlig egal dass du selbst "nur" mental betroffen und "nur" mental überlastet und nicht "krank" bist. Selbst als "nur" Zeuge eines Unfalls kannst du arbeits- oder prüfungsunfähig sein. Nicht alles was dich temporär mental weghaut ist auch eine ausgewachsene Krankheit - deswegen bist du aber in der Zeit noch lange nicht in der Lage zu arbeiten oder eine Prüfung abzulegen.
     
    Neuer Termin ist immer neues Projekt.
     
    Das sollte sich für den Träger nicht anders darstellen als wenn der Umschüler durchgefallen wäre. Nächster Termin ist nächster Termin, an der Stelle erst mal egal warum.
    Wobei ich mir vorstellen könnte, dass Sachbearbeiter sich mehr reinhängen bei "Verlängert wegen AU" als bei "durchgefallen wegen hat sich nicht gekümmert".
  5. Haha
    Bei mir müssen Erkrankungen mindestens 3 Tage vorher einen Termin vereinbaren - inklusive der Dauer.
  6. Like
    Alternativtermine gibt es sehr sehr selten.
    Wenn du antrittst und durch fällst bist du genau das das: durchgefallen, hast einen Versuch weniger und musst im Winter wieder ran.
    Wenn du mit Attest nicht antrittst musst du zwar auch im Winter wieder ran, zählst aber nicht als durchgefallen und hast noch 3 Versuche.
    Das nicht, aber ich würde nicht auf das Mitleid der Prüfer setzen. Klar wird versucht alles rauszukitzeln was man in dem Prüfling vermutet, aber einen Blackout mit "ich weiß meinen Namen nicht mehr" kann auch der wohlmeinendste Prüfer nicht bestehen lassen.
    Weil "prüfungsunfähig" und "krank" nun mal nicht austauschbar sind.
    Mit einem gebrochenen Bein bin ich krank, aber durchaus in der Lage eine mündliche Prüfung abzulegen, stirbt ein naher Angehöriger - oder liegt mit ungewissem Ausgang im Krankenhaus -  bin ich nicht in der Lage eine mündliche Prüfung durchzustehen, aber ich bin auch nicht krank.

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