Danke für die schnelle Hilfe.
Habe übrigens noch was interessantes gefunden: Angestellte in der Datenverarbeitung
Dort gibt es folgende Einstufungen:
[*]Angestellte als Leiter von DV-Gruppen
[*]Angestellte in der DV-Organisation
[*]Angestellte in der Anwendungsprogrammierung
[*]Angestellte in der DV-Systemtechnik
[*]Angestellte in der Datenerfassung
[*]...
[/list=1]
Unter Punkt 4 "Angestellte in der DV-Systemtechnik" heißt es:
Die DV-Systemtechnik umfaßt unterschiedliche, abgrenzbare Teilgebiete, wie z. B. Betriebssysteme, Datenbanksoftware, Datenfernverarbeitungssoftware, Programmiersprachen, Hardware-Konfigurationen, Datenübertragungsnetze. Dem Angestellten in der DV-Systemtechnik obliegt auf mindestens einem Teilgebiet der Entwurf, die Auswahl, Bereitstellung, Implementierung, Überwachung (Fehleranalyse und -beseitigung), Optimierung oder Fortentwicklung der einzusetzenden bzw. eingesetzten Hardware- oder Softwarekomponenten sowie die Beratung und Unterstützung.
Die Besoldung erfolgt von Vb bis IIa . Von Vc ist keine Rede. Die gibt es erst ab Punkt 5 in der Datenerfassung. Und ich denke mal, das unsere Arbeiten wesentlich umfangreicher sind, als nur reine DV-Daten zu erfassen. Wenn dieser Tarif noch gültig ist, so wäre eine Besoldung unter Vb nicht akzeptabel!!! Was meint ihr dazu?