so mal hier die antwort von nem anwalt:
----
Schwierig zu beurteilen, ohne die Arbeitsverträge zu kennen.
Also zunächst mal hat der Arbeitgeber ein sogenanntes
Direktionsrecht, was - kurz gesagt - heißt, daß er die Ausformung
des Arbeitsverhältnisses im Rahmen von Treu und Glauben
bestimmen darf. Insofern kann er auch sagen, wieviel Pausen
einzulegen sind. Er kann sogar gezwungen sein, Pausen
festzulegen, weil er eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen
Arbeitnehmern hat.
An dem Fall ist aber einiges merkwürdig. Zunächst mal die
Arbeitszeit. Sie beträgt grundsätzlich 40 Stunden/Woche. Da
komme ich bei 10 Stunden/Tag locker drüber. Sofern der
Tarifvertrag für das Baugewerbe für allgemeinverbindlich erklärt
wurde (müßte ich nachgucken), bindet er beide Seiten. Darin ist
aber eine niedrigere Arbeitszeit festgelegt. Aber ich glaube, das
würde jetzt erstmal zu weit gehen.
Wenn der Arbeitnehmer die 10 Stunden/Tag ohne Pause erbracht
hat, steht ihm grundsätzlich das Arbeitsentgelt zu. Der Arbeitgeber
kann ihn allerdings abmahnen, weil er sich nicht an die
Anweisungen hält. Sofern er dann weiter arbeitet, ohne Pausen
einzulegen, kann das ohne Probleme zur Kündigung führen.
Das ändert allerdings nichts daran, daß für die gearbeiteten Zeiten
das Geld zu zahlen ist. Der Anspruch geht nicht dadurch unter, daß
er die Anweisungen nicht befolgt hat. Problematisch wird es nur
dann, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsleistung bestreitet. Ein von
dem Arbeitnehmer selbst geführtes Arbeitsbuch reicht als Beweis
nicht. Er würde - Prozeß angenommen - Zeugen dafür brauchen,
die bestätigen, daß er zumindest gewöhnlich keine Pausen einlegt.
Einfacher wäre noch, das Arbeitsbuch jeweils von einem Zeugen
unterschreiben zu lassen.
----
Hat das geholfen ?
LG
Mel