Alle Beiträge von bimei
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Frage zu Kündigungsfrist von Azubi
Ah, ok. Das heisst dann für Dich, wenn nichts anderes geregelt ist (Arbeitsvertrag, Tarifvertreag, Betriebsvereinbarung usw.), Du hast vollen Urlaubsanspruch. Aber dabei beachten: BUrlG § 6 Ausschluß von Doppelansprüchen (1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. (2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen. D. h., gewährt Dir Dein jetziger AG den vollen Anspruch (oder Du klagst ihn ein), hast Du keinen Urlaubsanspruch beim neuen AG.
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Gesetzliche Kündigungsfrist?
Zu der Antwort vermisse ich ehrlich gesagt die passende Frage. Das Thema sollten wir hier aber eh nicht weiter vertiefen, meine Erfahrungen bspw. sind andere und diesen Einzelfall hier nach meinen oder Deinen Erfahrungen zu beurteilen, ist unfair und eine Pauschalverurteilung.
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Frage zu Kündigungsfrist von Azubi
Die Wartezeit, um überhaupt Anspruch auf Teilurlaub zu haben, sind 6 Monate Betriebszugehörigkeit.
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Keine bzw. falsch Ausbildungsnachweise! Was nun?
Die jeweiligen IHKn können das in ihrer Prüfungsordnung näher vorgeben, denn sie sind die nach Gesetz "zuständige Stelle", die auch die Zulassung zur Prüfung erteilt. Regelt eine IHK die Form des Berichtsheftes nicht genauer, auch gut, aber erkundigen sollte man sich zur Vorsicht dann doch. ;-)
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Frage zu Kündigungsfrist von Azubi
Zum Urlaub: BUrlG § 5 Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet; c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. (2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. (3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden. Zur Kündigung: BBiG § 15 Kündigung (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, 2. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. (3) Die Kündigung muß schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
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SUCHE: Adobe Photoshop Elements 2.0 Web- Fotogalerie Vorlagen
Falsches Forum wieder einmal. Was ist so schwer geworden? verschoeben --> Anwendungen
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Nun ist es endlich soweit! Ausgelernt mit folgenden Noten... Und ihr?
a) Ah so. Naja, mir schon. Das lässt die Interpretation zu, Du bist der Meinung, ein PA sollte solange suchen, bis er Abwertbares findet. Na gut.
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Netzplan (Fachinformatiker AWE)
Z. B. http://www.land.salzburg.at/schule/methoden/netzplantechnik.html
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Gesetzliche Kündigungsfrist?
Das ist deutlich mehr als unverschämt. Schliesst Du von Dir auf andere? Woher hast Du die Erkenntnis, jeder handelt so? Unterlass solche Pauschalverurteilungen!
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Nun ist es endlich soweit! Ausgelernt mit folgenden Noten... Und ihr?
Was soll die Provokation?
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Bruttolohn nach eurer Ausbildung?!?!
Wenn das Deine Meinung ist, schlage ich vor, Du hebst Dir noch ein bisschen von dem Lustigen ganz allein für Dich für den Rest des Wochenendes auf und verschonst uns mit Beleidigungen, denn mehr von den "Spinnereien" wird es hier nicht geben. Danach kannst Du dann ganz für Dich allein ein bisschen Realität tanken oder was auch immer machen. Auch für alle anderen gilt ab hier bitte, etwas zum Eingangsthema zu äussern oder es zu lassen.
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Bruttolohn nach eurer Ausbildung?!?!
Die Berechnung nach den 1500 Eur ist ca. : 1500 Eur /2 = 750 Eur = 175 Eur/wö = 138,26 Eur Leitungsentgelt = 82,95 Eur/wö Arbeitslosengeld = 359,45 Eur Arbeitslosengeld/Mo. Ergo haben sie nicht die schlechtere Variante zur Berechnung zugrunde gelegt.
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Hausalarm
Damit hast Du jetzt "etwas" daneben gegriffen, man muss nicht jedes Thema durch den Kakao ziehen.
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Komische Brummhühner, oder von der Kunst einen sinnvollen Threadtitel auszudenken.
Moin *Tee einschenk* *Erdbeeren hinstell, Sekt dazu* Nein, nichts Besonderes los, aber manche mögen Erdbeeren gern in Sekt getunkt. Und an die Versicherung denken, das ist nicht immer abgedeckt... *vergrösser, 2 x ausdruck und an die gegenüberliegende Wand und aussen an die Bürotür häng*
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Nebenverdienst
Dabei ist aber auch immer noch die Frage zu klären, ob es eine "Selbständigkeit" ist oder ein Nebenjob bei einem anderen Arbeitgeber. ;-)
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Das Problem mit der Namensgebung
Na guuut, dann verrate ich es auch nicht. Oder doch? :floet:
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Bruttolohn nach eurer Ausbildung?!?!
Nö, 25-26 sind es nicht. BUrlG § 3 Dauer des Urlaubs (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Satz zwei heisst incl. Samstage. Arbeitet ein Betrieb regelmässig Montag bis Freitag, sind 20 Tage = 4 Wochen Urlaub und das fällt dann in den gesetzlichen Rahmen.
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Prüfungen und Lösungen
Nach Urheberrecht können Verwertungs- oder Nutzungsrechte vergeben werden, die dann aber an Auflagen gebunden sind. Das Copyright bleibt also bestehen. Du bist in diesen Fall dann erstmal ein Dritter, der keine Rechte hat, von uns und einer quasi Veröffentichung hier ganz zu schweigen. ;-) Fragt sich nur für wen. Und hier auch closed, da Du ja bereits um PM und/oder mail gebeten hast.
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vorlaeufiges Ausbildungszeugnis
Soso. Verschoben.
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Biete Prüfungen/Lösungen
http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=32154 und siehe Boardregeln. closed
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Kündigungsgrund wg. Fehltage Berufsschule???
Nun ist es gut, vom Trösten, Mutmachen, Ratschlagen, über Thema verfehlt bis hin zu Mutmassungen ist alles gesagt!
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zwecks verkürzen...
Aha, BaWü. http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?p=495938 http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?p=185369 http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?p=183576
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wo sind die Stati hin????
Das ist weniger eine Frage des Könnens http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?p=579049#post579049
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Letzter Besuch vor Reg.-Datum?
Das steht bei all denen, die nach einem "Boardupdate" noch nicht wieder auf Fi.de waren, zumindest nicht angemeldet.
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zwecks verkürzen...
Um das zu beantworten, müsstest Du erstmal mitteilen, in welchem Bundesland Du geprüft wirst.