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bimei

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Alle Beiträge von bimei

  1. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Zeitpunkt Ende des Ausbildungsvertrages ist, wenn Dir mitgeteilt wird, Du hast bestanden, in der Regel also nach der Präsentation/Fachgespräch. @kob Ich tippe entschieden zu langsam, wenn ich gleichzeitig telefoniere. :floet:
  2. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Die Diskussion ist nun besser im Daily Talk aufgehoben. Verschoben ---> DT
  3. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in News und Feedback zu Fachinformatiker.de
    Das wird insofern richtig interpretiert, da eine Abstimmung bei einer Umfrage ein Null-Inahlt-Posting ist, also in der Übersicht nicht angezeigt werden kann. Das ist auch unabhängig davon der Fall, ob die Umfrage auf "wichtig" gesetzt ist. Heisst, der Button führt richtigerweise zur Umfrage, wenn dort der zeitlich jüngste Eintrag gemacht wurde und die Anzeige des Threads in der Übersicht ist richtigerweise das zuletzt gemachte Posting mit "Inhalt".
  4. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Fein. Aber klar doch, nur kein Link, Auszug aus dem dritten Buch des SGB: § 134 Entgelt bei versicherungspflichtiger Beschäftigung (1) Für Zeiten einer Beschäftigung ist als Entgelt nur das beitragspflichtige Arbeitsentgelt zu berücksichtigen, das der Arbeitslose erzielt hat. [...] (2) Als Entgelt ist zugrunde zu legen, 1. [...] 2. für Zeiten einer Beschäftigung zur Berufsausbildung, wenn der Arbeitslose die Abschlussprüfung bestanden hat, die Hälfte des tariflichen Arbeitsentgelts derjenigen Beschäftigung, auf die das Arbeitsamt die Vermittlungsbemühungen für den Arbeitslosen in erster Linie zu erstrecken hat, mindestens das Arbeitsentgelt der Beschäftigung zur Berufsausbildung, 3. [...] 4. [...] 5. für Zeiten einer Beschäftigung zur Berufsausbildung mit Leistung von Unterhaltsgeld nach diesem Buch das Arbeitsentgelt, nach dem das Unterhaltsgeld bemessen worden ist, mindestens das Arbeitsentgelt der Beschäftigung zur Berufsausbildung, 6. [...] 7. für Zeiten einer Beschäftigung zur Berufsausbildung mit Anspruch auf Übergangsgeld wegen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben das Arbeitsentgelt, nach dem das Übergangsgeld zuletzt bemessen worden ist, mindestens das Arbeitsentgelt der Beschäftigung zur Berufsausbildung, 8. [...] 9. [...] 10. [...] Der Ausdruck "Gesellenlohn" der Pressemitteilungen dient da eher der Transparenz, da der Begriff Geselle für viele "Berufsausübung nach der Ausbildung" ausdrückt. ;-)
  5. :eek: Gehörst Du irgendeiner Frauenbewegung an? *grusel* Doham, Du weisst, was ich möchte? :floet:
  6. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Beleidigungen gehören hier weder an Einzelne noch als Pauschalbeleidigung an alle her. Wenn es nicht ohne geht, unterlass das Posten.
  7. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Bevor das mit euch beiden hier so weitergeht: Da liegt wohl ein Missverständnis vor, bzw. redet ihr von verschiedenen Dingen. Für Ex-Auszubildende, die im Anschluss an die Ausbildung arbeitslos sind gilt: http://www.arbeitsamt.de/elmshorn/information/presseinfo/presseinformation_044_2003.html Und dann tut selbstverständlich der von Nalimov gepostete Link seinen Dienst: http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/alg/selbstberechnung/index.html und berechnet für die verbleibenden angenommenen 1000 Eur ein wöchentliches Arbeitslosengeld von 106,05 Eur. Einigen wir uns darauf, dass ihr beide recht und nur aneinander vorbeigeredet habt. ;-)
  8. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Unterlass bitte künftig Threadpushing.
  9. Eds

    bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Bzw. wenn es auch nicht mit den Boardregeln vereinbar ist. ;-)
  10. Wie Wolle schon schreibt, Wappen Hoheitszeichen und somit gesetzlich geschützt (MarkenG usw.). In Gemeindeordnungen wird meist festgehalten, wer, unter welchen Umständen, wie zu beantragen, das Wappen "benutzen" darf. Es gab zwar mal ein Urteil zur Nutzung von Gemeindewappen (LG Karlsruhe (Az: 10 O 286/98), Klage auf Unterlassung nach § 14 ff MarkenG)), das der Beklagte gewonnen hat, weil er das Wappen statt farbig schwarz/weiss und im Sinne einer Beschreibung benutzt hat, aber es das ist eine Einzelfallentscheidung.
  11. Abgesehen von den von Doham angesprcohenen Punkten, auf die Du hoffentlich nicht hinaus wolltest, eine einfache Fragen: Wie willst Du ein Projekt mit einer Software machen, die im Betrieb nicht vorhanden ist?
  12. Das oder eben wie Du schon geschrieben hast wirtschalftliche Gründe, nur würde ich eben nicht direkt finanziell schreiben.
  13. ... ortsbedingter Wechsel ... ... aufgrund eines Wohnortwechsels ...
  14. Weia, Doham, was würdest Du jetzt bei Deinen beiden Vorschlägen "finanzielle" Gründe anzugeben denken, wenn Du das als Zeugnis bekommst und das am Anfang und Ende liest? z. B. "Der ist nur auf Geld aus, und das können wir uns nicht leisten." ? "Wir hatten seine Leistungen besser eingeschätzt und daher den Wechsel zu uns aus fianziellen Gründen nicht als "Hindernis" gesehen, aber nun ..." ??
  15. Okay, genug gealbert und es geht auch längst nicht mehr um das, was im Titel des Threads steht. Dies hier ist auch die Boarddiskussion, aber das nur zur Erinnerung. ;-) Über andere falsch geschriebene Wörter gab es hier bereits Beispiele und dort passend zum Threadtitel. ~~closed~~
  16. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Illegal ist es nicht. Das ist dann ab morgen eben nur kein Ausbildungsvertrag mehr, sondern ein Arbeitsvertrag/Dienstverhältnis. Wieviel Geld Du da bekommst ist auch nirgends vorgeschrieben. Du hast aber einen Nachteil, wenn Du danach arbeitslos wirst, weil auf der Grundlage dann Alg berechnet wird und nur auf der Grundlage.
  17. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Dann hätte der Chef sie z. B. kündigen können wegen unentschuldigtem Fehlen, da sie ja am Prüfungstag nicht am Arbeitsplatz erschienen ist. Bisschen weit hergeholt, Do.
  18. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Ja, eindeutige gesetzliche Regelung.
  19. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Du hast den Unterschied zwischen Meinung äussern und Fragen stellen, um zu helfen, nicht verstanden. Die dumme Seitenhiebanmache spar Dir.
  20. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Welche Behörde? ;-) Und worüber willst Du Dich beschweren? Dass Deiner Meinung nach die Prüfer nicht angemessen gekleidet waren? Und was willst Du erreichen? Eine Entschuldigung?
  21. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Windows
    verschoben ---> Windowsforum
  22. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Uuuuuund, sehr hilfreich und viel zu wenig genutzt und gelobt: Uli's Prüfungspage
  23. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    verschoben ---> Abschlussprojekte
  24. Ähm, die ursprüngliche Frage des Threads war eine andere ...

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