Alle Beiträge von bimei
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IT-Handbuch 2003er Auflage. Woher?
Jetzt reichts aber, möge sich jeder selbst über beim Buchhändler oder Verlag seiner Wahl erkundigen. ~~closed~~
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Prüfungskatalog für Prüfung im Mai 03
Zitat aus den Boardregeln: 15. Beiträge, die nur dazu dienen, die eigene Emailadresse zu hinterlassen, sind unnötige, nicht erwünschte Beiträge (siehe Boardregel 6). Angebote über das Verschicken von Hilfsmaterialien per Mail sind so zu kennzeichnen, dass sich Interessenten direkt per PM oder Email beim Anbieter melden sollen. Fazit bzw. einfach ausgedrückt: i-dump eine mail oder PN schicken.
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Offizielle Formulare mit in die Doku
Was für Datensicherheitsgründe sollten das denn sein? Wieso ist das im Anhang einer Dokumentation eine Veröffentlichung? Hat eine Firma damit ein Problem, schwärze die entsprechenden Stellen und mach auf Grundlage der Angebote einen Kostenvergleich, warum für was entschieden usw.
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Kein Azubi mehr und nun....
Nicht das passende Forum und siehe Thema --> hier ~~closed~~
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Doku heute abgegeben! :-)
Ja.
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Hp laserjet 1200??
Der Einzelblatteinzug ist beim 1200er im normalen Zufuhrfachdeckel integriert. :confused:
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IT-Handbuch 2003er Auflage. Woher?
*lach* Schön, dass das endlich geklärt ist.
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IT-Handbuch 2003er Auflage. Woher?
Was daran ist denn so lebensnotwendig? Vielleicht doch eine Verwechslung mit dem anderen Handbuch ? Die Prüfung sollte vor allem auf Grundlage eigenen Wissens klappen. Eine neuere Auflage des Handbuchs wird das Gelingen nicht entscheidend beeinflussen, wenn nicht sogar gar nicht. Habt ein bisschen mehr Selbstvertrauen.
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Alte Projektdokumentationen
Bei www.begga.de unter Downloads nachsehen, da gibt es genügend.
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FI-Treffen Region Nord, Episode 2
Nachbereitung im CH, kennt ihr ja schon.
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Redesign
Mift [TM], das bedeutet, wir sind mit der Änderung zu spät dran.
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IT-Handbuch 2003er Auflage. Woher?
Laut Westermann Verlag http://www.westermann.de/katalog/detail.cgi?bestellnr=225042 ist das die neueste Auflage. Kann man z. B. direkt dort, über Amazon, über unsere Buchtipps, Buchhandlung des Vertrauens usw. bestellen.
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Projekt zu umfangreich
Kannst Du nicht eine Teilaufgabe weglassen und das unter "Änderung gegenüber dem Projektantrag" begründen?
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Prüfungsthemen die man lernen sollte?
Vielleicht auch mal hier lesen: http://fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=41597 http://fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=44690
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IT-Handbuch 2003er Auflage. Woher?
Für welchen Beruf? Und: Siehe Buchtipps oben.
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Fachinformatiker als Berufschullehrer
---> klick
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Gehalt Fachinformatiker Anw.
Man kann gleichsetzen, dass beide gerade ausgelernt haben und Berufsanfänger sind. Durchaus üblich in Betrieben, die auch gleich einzugruppieren.
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Gehalt
Das reicht jetzt aber wirklich an qualifizierten und vor allem unqualifizierten Antworten, die nichts mehr mit dem Anliegen des Eingangspostings zu tun haben, und für den Threadersteller jedesmal eine Mail bedeutet, die Hoffnung auf eine Antwort auf sein Posting macht.
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Redesign
Genug Haare gespalten. Wir wissen nun, Du kennst Microssoft-Design offensichtlich aus dem FF und es stört Dich. Wenn Du so tagtäglich damit umgehen musst, kann das hier nur förderlich für die Gewohnheit sein, sieh es einfach mal aus der Sicht. Wobei ich nichtmal genau weiss, was Du meinst, aber das macht nichts.
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Suche Prüfungen/Lösungen (1)
Nicht alternativ, das hat sogar Priorität, da es die einzige Möglichkeit ist. Und für alle auch noch mal ein Auszug aus dem Boardregeln: 15. Beiträge, die nur dazu dienen, die eigene Emailadresse zu hinterlassen, sind unnötige, nicht erwünschte Beiträge (siehe Boardregel 6). Angebote über das Verschicken von Hilfsmaterialien per Mail sind so zu kennzeichnen, dass sich Interessenten direkt per PM oder Email beim Anbieter melden sollen.
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Suche Prüfungen/Lösungen (1)
Nein, Begründung siehe Urheberrechtgesetz.
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Einarbeitungszeit auch Projektzeit
Alles, was zur Durchführung des Projektes notwendig ist, also auch Recherche etc., gehört natürlich zum Projektzeitraum.
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Projektdoku und Präsentation
Zum Layout siehe Projektdokumentation auf Uli's Prüfungspage. Da einzelne IHKn dennoch Vorgaben machen, nutzt es wenig, irgendjemand aus dem Saarland zu befragen.
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Seitenzahl
*arghs* Antwort ist dort zu finden ---> http://fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=45182
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Frage zu Übergangsgeld (LVA)
Die Höhe des Übergangsgeldes richtet sich im allgemeinen nach den • letzten Arbeitseinkünften, gemessen an der Beitragsleistung sowie • bestimmten persönlichen Voraussetzungen. Das Übergangsgeld während medizinischer und berufsfördernder Leistungen beträgt • 75 Prozent der maßgeblichen Berechnungsgrundlage (etwa 75 Prozent des Nettoarbeitsentgelts), wenn der Versicherte mindestens ein Kind hat oder er pflegebedürftig ist und in häuslicher Gemeinschaft mit seinem Ehegatten lebt, der ihn pflegt und deswegen eine Erwerbstätigkeit nicht ausüben kann, oder sein Ehegatte, mit dem er in häuslicher Gemeinschaft lebt, pflegebedürftig ist und keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat. • 68 Prozent der maßgeblichen Berechnungsgrundlage (etwa 68 Prozent des Nettoarbeitsentgelts) in allen anderen Fällen. Wurde dem Versicherten bis zum Beginn der Rehabilitationsleistung oder der vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld gezahlt und wurden zuvor Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet, wird das Übergangsgeld in Höhe der bisherigen Entgeltersatzleistung (z.B. Arbeitslosengeld) weitergezahlt. Bei berufsfördernden Leistungen wird das Übergangsgeld wie für versicherungspflichtige Arbeitnehmer, pflichtversicherte Selbständige, freiwillig Versicherte oder aus dem Tarifentgelt ermittelt. (Quelle LVA und VDR) Fahrtkosten werden nach Bundesreisekostengesetz gezahlt.