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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. verschoben ---> Abschlussprojekte
  2. Das, zusammen mit dem "Verhalten gegenüber Vorgesetzen" ohne erneute Erwähnung der Kollegen im Anschluss, wird oft gedeutet als "unauffälliger Mitarbeiter, u. U. wenig Durchsetzungsvermögen". Im Prinzip nicht schlimm, sagt aber eben entfernt etwas über Arbeiten im Team aus. Ansonsten hört sich das gut an.
  3. Und noch ein zwei Fragen: Bist Du arbeitslos? Bewirbst Du Dich aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis?
  4. Tja, das ist mit ein Grund, keine genaue Auskunft geben zu können. Die Leute, die versucht haben, Dir hier zu helfen, mit einem so muffeligen Posting vor den Kopf zu stossen, ist auch nicht der richtige Weg. Sei es drum, für Dich und für uns erledigt, auf Deine Frage hast Du Antworten entsprechend der Fragestellung bekommen.
  5. Ist das ^^ so schwer zu verstehen?
  6. Dem ist nichts hinzuzufügen, ausser ~~closed~~
  7. Du verwechselst da etwas. Unbefristet heisst nicht, es kann keine Probezeit geben. Auch unbefristet geschlossene Arbeitsverträge können Probezeiten beinhalten, die Probezeit selbst ist aber keine Befristung des Vertrages.
  8. sheep, es gibt Gesetze. Nach dem Gesetz ist ganz klar ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet, wenn der Arbeitgeber den ehemaligen Auszubildenden am ersten Tag nach bestandener Prüfung nicht nach Hause schickt. Und somit muss er die Arbeitsleistung auch vergüten und wenns mit einem Sack Kartoffeln ist. Verträge müssen nicht schriftlich bestehen. Erzähl hier bitte keine Meinungen, die sich auf nichts stützen. In so einem ernsten Fall bringen persönliche Meinungen niemand weiter, sie verwirren nur. § 17 BBiG Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Alles weitere zur Vergütung usw. findet sich im BGB. Morrow, was ich gestern vergessen habe: Du solltest auf jeden Fall Deine Ansprüche schriftlich geltend machen, um eventuelle Ausschlussfristen zu wahren. Heisst, kurzer Brief mit der Bitte um fristgerechte Bezahlung, den Eingang bestätigen lassen.
  9. bimei

    Shuttleunglück

    Der Thread wurde von mir entfernt, das nur zur Info. Fragen zum Warum und Wieso möchte ich hier nicht sehen, bitte.
  10. Mal sachlich nur auf Deine Fragen geantwortet, alles andere hilft Dir nicht weiter: 1.) Ja, Deine Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen. 2.) Ja, er muss Dich für Deine Arbeitsleistung entlohnen, Dich versichern usw. 3.) Ja, unbefristeter Arbeitsvertrag. 4.) wenn Du am 16. 01. Deine Prüfung bestanden hast, muss er ab 17. 01. eine Gehalt zahlen. Ich rate Dir dringend ab, einfach wegzubleiben, das kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen, die ebenfalls zu einer Sperre beim AA führt. Red nochmal mit ihm, zieh sonst eine Rechtsbeistand zu Hilfe. Du kannst notfalls die Lohnzahlung einklagen, auch im ungekündigeten Zustand. Kündigt er Dich daraufhin, hat er ein Problem ....
  11. @sheep Umschulungen dauern immer höchstens 24 Monate, das ist gesetzlich so festgelegt, länger ist der Förderungszeitraum nicht. Und zur Deiner Annahme einer abgeschlossenen Berufsausbildung sei bemerkt, für eine Umschulung ist die nicht zwingend notwendig. Eine Umschulung kann man zu jeder Zeit beenden, hat dann nur u. U. keinen Anspruch auf eine neue Massnahme und bekommt eventuell eine Sperrfrist bei der Beantragung von Arbeitslosengeld. Das alles trifft auf Dich aber ja nicht zu. Frag bei der für Dich zuständigen IHK, ob Du Deine Prüfung auch ausserhalb der Massnahme ablegen kannst und welche Bedingungen dazu erfüllt sein müssen. Wolles Vorschlag, das Parktikum zu verlängern, geht nicht immer, weil die Art der Förderung das oftmals ausschliesst. Aber auch das solltest Du abklären, dafür ist das Arbeitsamt als Träger zuständig.
  12. bimei

    PAPA 2003

    Was sagt Dir, dass ich "körperliche" Grösse meinte? :marine
  13. Das nur um Himmels Willen nicht in der Reihenfolge. ;-)
  14. Kann man doch besser und freundlicher kaum sagen. Räum ich halt auf und papp das dann mal an den anderen Thread an...
  15. Nein, musst Du nicht. Ein Ausbildungsvertrag ist immer befristet und endet mit Bestehen der Prüfung.
  16. Warum nicht?
  17. Ausbildung der Ausbilder
  18. Üb Dich etwas in Geduld, Dein Posting ist nichtmal einen Tag alt. Es fehlt z. B. ein wirtschaftlicher Teil. Den Threadtitel habe ich geänedert, etwas aussagekräftiger gestaltet. ;-)
  19. bimei

    PAPA 2003

    Glückwunsch, Sven Da fragt sich natürlich, wer in 5 Jahren der "Zwerg Eichler" ist von euch beiden. :D
  20. Bevor daraus eine missverständliche Annahme entsteht: Die Berufsverordnung schreibt das vor und die gilt für alle.
  21. Siehe z. B. hier, wenn noch Fragen bleiben, nachfragen.
  22. Guck einfach mal in diesen Thread, der dürfte Dir schon weiterhelfen.
  23. Steht doch da, IT-Allgemein/BWusw. verschoben --> Boarddiskussion
  24. Einen alten Thread für einen OT-Kommentar ausgegraben? SteveBo, tss ... ~~closed~~

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