Hm, wäre dann aber ja nicht ganz richtig, weil zur Durchführung des Projektes für Hardware somit keine Kosten angefallen sind.
Was für ein Projekt machst Du denn, kommen denn überhaupt so viele der geleasten Geräte zum Einsatz?
Schreib doch ruhig auch noch auf, in welcher/m Region/Ort Du etwas suchst und wie Dich jemand erreichen kann, der hier eventuell nur lesend unterwegs ist, also keinen Zugriff auf PM und mailfunktion hat.
bimei
Ganz genau gesagt:
Das Arbeitslosengeld berechnet sich wie folgt (§ 134 Abs. 2 SGB III):
Bemessungsgrundlage sind 50% des aufgrund der Ausbildung erzielbaren Tariflohnes, mindestens aber die Ausbildungsvergütung. Vorraussetzung für die Bemessung ist eine bestandene Abschlußprüfung. Wird die Abschlußprüfung nicht bestanden, bemißt sich das Alg nach der Ausbildungsvergütung.
Die Verordnung machts deutlich:
Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfling belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und kundengerecht umsetzen sowie Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann.
Warum also leicht verdiente Punkte verschenken?
Nicht nur die von timmi-bonn und gajUli angesprochenen Probleme sträuben mir die Nackenhaare. Dazu kommt, dass ich mich frage, wie sich einige auf eine Prüfung konzentrieren sollen/wollen/können, wenn sie vor einen Klickerklacker-Rechner sitzen. Viele können das schon kaum, wenn sie nur eine Prüfung in Papierform vor sich haben.
Es gibt keine Pflicht zur Vermittlung. Es heisst im Gesetz "Vermittlungsangebot". Dieses Angebot erlischt sogar, wenn es nach drei Monaten nicht erneut beantragt oder man seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt.
Was einen Ausbildungsplatz an einem anderen Ort angeht, klar, kann das angeboten werden, es gibt auch Fördermöglichkeiten. Heisst aber nicht, es muss einer angeboten werden und heisst auch nicht, er muss angenommen werden.
Warum löschen, könnte ja auch sein, dass andere ausser Dir Interesse an der Antwort haben. Dazu wäre es allerdings sinnvoll gewesen, die Aufgabe auch zu posten...
Kann sein, ich hab da jetzt eine Schnallbremse. Wenn ich Gehalt des AN pro Jahr rechne, ist eine eventuelle Lohnfortzahlung im Krankheitsfall doch enthalten.
Ja, kann man machen, hab eben auch noch mal darüber nachgedacht. Ist eigentlich der korrektere Weg. Oftmals werden nur die Kosten einberechnet, die einem AN auch direkt zuordbar sind. Die Kosten für die Verwaltung bsp. würden nicht automatisch sinken, wenn der Arbeitnehmer weniger im Betrieb wäre.