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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Zurück zum Thema bitte. bimei
  2. Es gibt keine festgelegten Anforderungen, aber es sollten schon Tätigkeiten im Praktikum enthalten sein, die zum Berufsbild passen. Beispiel: Kellnern im Praktikum oder Taxifahren ist zu dünn für ein Praktikum, zumal es dann auch schwierig werden dürfte, eine geeignete Projektarbeit durchzuführen. Ja, kann er theoretisch, der Bildungsträger ist im Praktikum (mit-) verantwortlich. bimei
  3. ... und weitere Privat_eventual_verabredungen/-klärungen dann bitte per PM, mail, Telefon etc. pp. ;-) bimei
  4. Sofortabzug bis zu einem Betrag von 410 Eur netto, weil es dann unter GWG's (geringwertiges Wirtschaftsgut) fällt. Zusätzliche Bedingungen für den Sofortabzug: - das Wirtschaftsgut ist selbstständig nutzbar, - es handelt sich um ein abnutzbares bewegliches Anlagegut. Ansonsten: Die 3 Jahre Abschreibung nach AfA für einen PC sind richtig. [/klugsch..] bimei
  5. Meinem Ruf zur Ordnung von Seite 1 nicht gefolgt, namentlich vermerkt! Bedauerlich, dass ihr immer wieder in mehrfacher Hinsicht enttäuscht. Ihr wollt sticheln, flamen, politisch werden, ... oder gar austesten, wie weit ihr gehen könnt? Nun, dann ab auf ein anderes Forum. *winke* ~~closed~~
  6. Nein, denn auch der PA (in dem i.d.R. auch Leherer tätig sind) kommt kaum in der Fereienzeit zusammen, um einen einzelnen Antrag zu genehmigen. ;-) Ohne Zustimmung der Schule wirst Du auch keine Antwort von "Deiner" IHK bekommen, da die Zustimmung der Schule (auch i.d.R.) Antrags-Voraussetzung ist. Da hilft dann wohl nur Geduld bis die Fereien zuende sind. Vorab bei "Deiner" IHK anrufen und freundlich nachfragen, kannst Du natürlich dennoch. bimei
  7. Ok, reicht. Wegen Provokation, Stichelei, Beleidigung usw. usf. unter Beteiligung mehrerer User (hiermit vermerkte User) closed. bimei
  8. Falsches Forum, Thread doppelt = Boardregeln gelesen? ~~closed~~ bimei
  9. Aber, wenn überhaupt, nur solange die kleine Schwester nicht die Ärmel abschneidet, damit ihr das gerade gekaufte, sehr teure Dirndl auch passt. @Chief: Gewählt ausgedrückt. :bimei
  10. Ok, Ruf zur Ordnung! Ihr wisst, was gemeint ist. Wenn nicht, einen der unzähligen Vorläuferthreads zu dem Thema und die Boardregeln lesen (und verstehen, versteht sich). bimei
  11. Richtig, ein neueres Urteil dazu z.B. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.5.06 – 9 Sa 711/05 Die Beweislast trägt in jedem Fall der Arbeitnehmer. Das Gericht muss zur Überzeugung kommen, dass die Überstunden vom Arbeitgeber gebilligt oder geduldet worden sind. Dazu reicht aber ein "Erfassen" der Überstunden nicht aus (Entscheidung des BAG). Die gesetzliche Verjährung für Überstunden beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB), vorausgesetzt, man hat nicht eine Ausschlussfrist der Geltendmachung versäumt. bimei
  12. Oh, ein Held. :hells: Da Du die Foren abonniert (schreibt man übrigens mit zwei "n") hast, heisst das, Dir muss bescheid gegeben werden, dass dort ein neuer Beitrag geschrieben wurde. Nicht wirklich heldenhaft und forumstreu, das nicht selbst und ohne Hilfe zu merken. :floet: bimei P.S. Deine Signatur ist etwas augenunfreundlich, vor allem bei Deinen Postings, die deutlich kürzer als die Signatur sind.
  13. Die Zeitvorgabe ist eben eine Prüfungsbedingung, wie bei jeder anderen Prüfung auch. Und wenn Du im wirklichen Leben für einen Kunden ein "Projekt" durchführst, möchte der auch nicht für 100 Stunden bezahlen, statt für ausgemachte 35 Stunden. Auch das ist die Prüfung, Zitat Verordnung: "Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfling belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und kundengerecht umsetzen sowie Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann." Die zeitliche Begrenzung ist nicht Mist, sie ist logisch. bimei
  14. Das ist aber nicht der komplette Text, oder? Denn dann halte ich es für etwas "abfertigend hingeklatscht" als Pflichterfüllung. Inhaltlich ist die Dir suspekt erscheinende gute Auffassungsgabe nicht negativ. bimei
  15. Schluss mit gegenseitigen Stichelleien, ab hier nur noch Antworten auf die eigentliche Frage! bimei
  16. Du wirst schon etwas Geduld haben müssen. Oder glaubst Du hier sitzen Tag und Nacht User, die nur darauf warten, eine Bewerbung begeutachten zu dürfen? Threadpushing fördert übrigens noch dazu keine schnellen Antworten, eher das Gegenteil. bimei
  17. Wenn es keinen Ausbilder gibt, sondern der oder die Vorgesetzte/-n oder ein Mitarbeiter den Auszubildenden ausbilden und ausserdem kein Kundenkontakt stattfindet, nicht. bimei
  18. Und wer sie nicht gebrauchen kann, nimmt eventuell eine aus unserem Downloadbereich. bimei
  19. Das ganze findest Du im "Steueränderungsgesetz 2007" beim Bundesfinanzministerium usw. Den genauen Wortlaut der Änderungen im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I, Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2006. Link zur PDF-Datei. bimei
  20. Da tippe ich doch eher auf Dark Star (Finsterer Stern) von Carpenter, eher eine Parodie auf 2001 von Kubrick. Ist lustig. (wenn er das ist ) bimei, schon wieder wech
  21. Vielleicht solltest Du erstmal klarer schreiben, was Du überhaupt machst. Es ist also egal, ob Du überhaupt einen Server und 10 Clients oder 3 Server und 4 Clients "machst"? Es ist egal, was "es" kostet? Es ist egal, wann "es" fertig ist? usw. usf. Rätselhaft... bimei
  22. Bitte beantwortet lediglich KeRn's Fragen, keine weiteren Seitenhiebe, Sticheleien etc. bimei
  23. Moin, Nicht unbedingt, es reicht, wenn man eine Leere hat, über den Daumen reicht flohkleines Wissen. *starken Kaffee einschenk* :schlaf:
  24. Fein. Mift [TM]. Werd doch Fitnesstrainer, vielleicht gibt es da was zu gucken.
  25. Da für Dich ja alle Unklarheiten beseitigt sind ~~closed~~

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