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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Eine Erhöhung um 38% ? :beagolisc Da braucht man aber gute Argumente. Beispiele mit anderen Berufen sind völlig irrelevant, und wenn das Hauen und Stechen der üblichen Art jetzt schon los geht, ist der Thread nicht lange auf. bimei
  2. = *fasel* ? Mach Dir nichts draus, hauptsache Du hast deren Steg angesägt wie vereinbart, da ist dann auch egal, was für ein Schild die da aufgestellt haben, geht eh mit unter.
  3. SGB III § 123 Anwartschaftszeit Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Zeiten, die vor dem Tag liegen, an dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit erloschen ist, dienen nicht zur Erfüllung der Anwartschaftszeit. SGB III § 124 Rahmenfrist (1) Die Rahmenfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. (2) Die Rahmenfrist reicht nicht in eine vorangegangene Rahmenfrist hinein, in der der Arbeitslose eine Anwartschaftszeit erfüllt hatte. (3) In die Rahmenfrist werden Zeiten nicht eingerechnet, in denen der Arbeitslose von einem Rehabilitationsträger Übergangsgeld wegen einer berufsfördernden Maßnahme bezogen hat. In diesem Falle endet die Rahmenfrist spätestens nach fünf Jahren seit ihrem Beginn. bimei
  4. Und was ist das Gegenteil von pieksig? Flauschig. AHA! Also doch. Ja nun, "irgendwie" wird es schon aussehen. Vertrauen, einfach vertrauen. Ach, moin übrigens. *Kaffee einschenk*
  5. Zum Glück nicht, die picken immer nur an die Gläser. Geht nicht, das Spürhuhn spürt keinen Lockouzo auf, den es mir selbthöchstpersönlich hingestellt hat. :cool: *lol*
  6. Verstehe. Naja, Körner gehen im Magen vielleicht noch auf, Toast schrumpft zu einer klumpigen Masse zusammen. Deine Chancen stehen gut. Nürgens. *heftig kopfschüttel* :floet: Ja, weia. Na mal sehen, bin für Dienstag angefordert, um mit zu planen. :beagolisc
  7. Cool, Bild her! Solange Du die Pfoten von dem guten Zeugs lässt, das für mich hier deponiert wird, ok. Grösste Menge sind 190 Notebooks mit 9 Leuten (6 Admins und ?), kleinste 80 NB mit 4 Admins. Image geht nicht, weil manche Access kriegen, andere nicht usw.. Wir haben einen AID-Server, da sind Software-Pakete gepackt. Vorher wird für jeden Rechner eine ini erstellt und dann geht die Installation über das Netz automatisch. Aber: Ohne Datev und einige Sondersoftware (das muss per Hand, aber zum Glück nicht auf alle NBs) und mit Nacharbeiten, Outlook, PGP einrichten usw. usf. Verköstigt werden wir bei solchen Aktionen immer gut, ich gehe davon aus, das ist auch deises Mal so. Tja, ich glaube das Datensichern (geht zwar per Script, aber trotzdem) ist der Knackpunkt.... Toast? Was hab ich verpasst? :eat:
  8. Was ist das für ein Zeug. :beagolisc *Salmiakpastillen in Lockouzo geb und austrink* Danke. :nett: @Lone Von mir auch alles Gute nachträglich. *grosse Schüssel mit Buchstabenkeksen hinstell* :hawk Das kann doch auch jemand mit einer Heckenschere bei eurem Date in dem komischen Sprachraum machen. Preisfrage: Schafft man es an 8 Wochenenden 1200 Notebooks neu zu installieren, incl. Spezialsoftwarekrams, Datensicherung und -wiedereinspielung? *kopfkratz*
  9. Ist bei mir nicht so (Word 2000). Und mal ehrlich, wenn es lt. Duden klein geschrieben wird, dann fällt die Wahl doch nicht sooo schwer, oder? Die Rechtschreibprüfung in Textverarbeitungen mag ja hilfreich und ok sein, aber bei Wörtern, bei denen mir ein Korrekturvorschlag komisch vorkommt, würde ich doch lieber nochmal im Duden nachschlagen. ;-) bimei
  10. Ich lese da: "Keine Schulabgänger oder Umschüler ohne Berufserfahrung." und bezog das auf die Aussage, dass Umschüler ausgeschlossen sind. Aber das ist so nicht richtig. bimei
  11. Stimmt doch gar nicht. Da steht "ohne Berufserfahrung". Auch wenn mir der Sinn des Absatzes und des ganzen Postings nicht ganz klar ist: Es gibt nunmal Stellen, die Berufserfahrung erfordern und so ungewöhnlich finde ich die Stelle nun nicht. bimei
  12. Es gibt u.U. keine einheitlichen Antragsformulare für alle IHKn Deines Bundeslandes. Also, schrieb Frank doch bereits: bimei
  13. Das passt aber nicht zusammen. Wenn Du "nur" recherchierst, kannst Du keine Benutzer einweisen. Oder in was weist Du ein? Recherche? bimei
  14. Wie von den anderen schon gesagt, das eine ist ein Ausbildungsverhältnis nach BBiG und das andere ein Arbeitsverhältnis für das erstmal die Rechtslage des BGB gilt. Und nach § 622 BGB ist eine 6-monatige Probezeit mit zweiwöchiger Kündigungsfrist möglich. Es gibt Tarifverträge, die eine Probezeit bei Übernahme in ein Angestelltenverhältnis ausschliessen, aber die gelten eben nicht überall. Umgekehrt übrigens genauso. Wer nach einem Arbeitsverhältnis ein Ausbildungsverhältnis im gleichen Betrieb abschliesst, unterliegt auch der Probezeit nach § 22 BBiG. Entschieden vom Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 16. Dezember 2004 (Az.: 6 AZR 127/04). bimei
  15. Richtig. In der nun vor euch liegenden postingfreien Zeit rate ich euch dringend, die Boardregeln gründlich zu lesen und bei Nichtverstehen nachzufragen. Noch ein Verstoss dagegen und der Thread ist zu. bimei
  16. Nur mal so am Rande: Hier steht nirgends eine Kündigung zur Debatte. Der Arbeitgeber verweigert die Ausbildungsverlängerung. Und das kann er trotz Gesetzesvorgabe natürlich erstmal machen. Ebenso wie es möglich ist, dass die zuständige IHK u.U. eine Verlängerung verweigern kann. Auch bei der in diesem speziellen Fall zuständigen IHK Heilbronn-Franken gibt es ein Formular für die Bantragung der Ausbildungsverlängerung (heisst dort "Nachtrag auf Wiederholungsprüfung"). Darauf muss der Ausbildende und der Auszubildende unterschreiben. Tja, und verweigert der Ausbildende die Unterschrift, muss man die eben im Zweifel einklagen. bimei
  17. Und nächsten Mal wirst Du bitte Geduld haben. bimei
  18. Quelle? Um es schonmal gleich vorweg zu nehmen: Das mag bei Dir so sein, ist aber nicht grundsätzlich so. Auch bei Blockunterricht ist es nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes (BAG vom 26. März 2001, 5 AZR 413/99) theoretisch möglich noch in den Betrieb zu müssen (für Volljährige). Nachzulesen z. B. hier oder eben im Urteil selbst. bimei
  19. Verlagert bitte euer Privatgespräch auf PM, mail, Telefon, einen Thread im CH usw. Danke, bimei
  20. http://www.die-nordsee.de/index_78.php bimei
  21. Alles weitere klärt ihr dann aber bitte per PM, mail oder wie auch immer, ja? Danke, bimei
  22. bimei

    Suche Buch

    Vielleicht schaust Du einfach mal in einen der Threads: http://forum.fachinformatiker.de/daily-talk/67231-buecher-buecher-buecher.html http://forum.fachinformatiker.de/daily-talk/72813-gibt-hier-noch-user-buecher-lesen.html http://forum.fachinformatiker.de/coffeehouse/79473-fuer-buecher-habt-letzter-zeit-gelesen.html bimei
  23. Naja, auch Caterina Valente und Ilse Werner haben in Liedern gepfiffen, vielleicht ist das Lied nicht ganz neu, sondern Du nur zu jung. :floet:
  24. Gewagt pauschalisiert. Bei uns haben die Prüfer damals teilweise die Projektarbeit "vor Ort" begutachtet. *meld* 34,75 Std. Dann kennst Du jetzt jemand. bimei
  25. Kannst Du. Denn erstens war das nicht die erste IHK-Quelle, wie auch schon oben geschrieben bzw. verlinkt, sondern das lässt sich auch beim BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) und bei einer Erweiterung auf andere Berufe als Bekanntmachung im Bundesanzeiger (die ich zufälligerweise lese ) und beim bibb nachlesen. bimei

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