Trotz Unklarheit, ob sich das jetzt um eine Frage handelt oder es lediglich wundern ist, darum kann/muss jede Kammer das:
§ 47 BBiG Prüfungsordnung
(1) Die zuständige Stelle hat eine Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung
zu erlassen. Die Prüfungsordnung bedarf der Genehmigung der zuständigen obersten Landesbehörde.
(2) Die Prüfungsordnung muss die Zulassung, die Gliederung der Prüfung, die Bewertungsmaßstäbe, die Erteilung der Prüfungszeugnisse, die Folgen von Verstößen gegen die Prüfungsordnung und die Wiederholungsprüfung regeln. Sie kann vorsehen, dass Prüfungsaufgaben, die überregional oder von einem Aufgabenerstellungsausschuss bei der zuständigen Stelle erstellt oder ausgewählt werden, zu übernehmen sind, sofern diese Aufgaben von Gremien erstellt oder ausgewählt werden, die entsprechend § 40 Abs. 2 zusammengesetzt sind.
(3) Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung erlässt für die Prüfungsordnung Richtlinien.
Nun, jetzt dürfte es ja wohl klar sein, ebenso, dass ein Vergleich von TÜV und IHK wie ein Vergleich von Mücken und Elefanten ist.
bimei