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bimei

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  1. Das werde ich auch als artig vermerken, aber wegen der Vergangenheitsform und mittlerweile Nichtigkeit der Aussage hier schliessen. *klick* bimei
  2. Es gibt über 400 Ausbildungsberufe, mit z.T. unterschiedlichsten Regeln... Aber vielleicht hast Du ja irgendwann auch mal "sonst nix zu tun" und magst Dich ja (zumindest bei der dann für Dich ehemals zuständigen Kammmer) anbieten, für alle Berufe entsprechende *.pdf's zu erstellen und regelmässig auf Änderungen zu prüfen, damit Auszubildende nach Dir die "Menge Telefonate" ersparen können. :floet: bimei
  3. Trotz Unklarheit, ob sich das jetzt um eine Frage handelt oder es lediglich wundern ist, darum kann/muss jede Kammer das: § 47 BBiG Prüfungsordnung (1) Die zuständige Stelle hat eine Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zu erlassen. Die Prüfungsordnung bedarf der Genehmigung der zuständigen obersten Landesbehörde. (2) Die Prüfungsordnung muss die Zulassung, die Gliederung der Prüfung, die Bewertungsmaßstäbe, die Erteilung der Prüfungszeugnisse, die Folgen von Verstößen gegen die Prüfungsordnung und die Wiederholungsprüfung regeln. Sie kann vorsehen, dass Prüfungsaufgaben, die überregional oder von einem Aufgabenerstellungsausschuss bei der zuständigen Stelle erstellt oder ausgewählt werden, zu übernehmen sind, sofern diese Aufgaben von Gremien erstellt oder ausgewählt werden, die entsprechend § 40 Abs. 2 zusammengesetzt sind. (3) Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung erlässt für die Prüfungsordnung Richtlinien. Nun, jetzt dürfte es ja wohl klar sein, ebenso, dass ein Vergleich von TÜV und IHK wie ein Vergleich von Mücken und Elefanten ist. bimei
  4. Die IHKn (Mehrzahl, da es eine IHK nicht gibt) könnten z.B. wieder verbindlich festlegen, dass gar kein Handbuch zugelassen ist, so wie es mal war. Fazit: Kommt mal wieder etwas runter. Wenn euer Bestehen der Prüfung wirklich von Ergänzungen im Hanbuch oder überhaupt vom Handbuch abhängt, dann stimmt etwas nicht. Wer dann ab hier noch verlässliche, nachvollziehbare, belegte Auskünfte einzelner IHKn zu Ergänzungen im Handbuch machen kann, möge das tun und ansonsten lieber seine Energie auf Lernen oder auf Zur_Ruhe_kommen konzentrieren. Bitte! bimei
  5. verschoben --> Hardware
  6. Den Link konnte ich wieder herstellen, aber das Bild scheint auf dem Server nicht mehr da, oder der Server selbst "nicht da" zu sein.
  7. Nö, warum sollten "die" das machen? Nur mal angenommen, Du erfüllst die Voraussetzungen von der Berufsschulpflicht befreit zu werden (ich gehe mal wg. der Selbstverständlichkeit Deiner Fragestellung davon aus, das hast Du bereits abgeklärt) und lässt Dich befreien, dann "existierst" Du für die Berufsschule auch nicht als deren Schüler. Alles andere wurde bereits beantwortet. bimei
  8. http://www.u-form.de/cgi-local/shop.pl
  9. Das ist mir schon klar, aber Du fragtest nach Meinungen und dort sind welche.
  10. War schonmal Thema...
  11. Ist es, aber an Bedingungen geknüpft, z.B. die Beendigung nach der Probezeit. § 23 BBiG Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung (1) Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbildende oder Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn die andere Person den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht im Falle des § 22 Abs. 2 Nr. 2. (2) Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird. bimei
  12. Musst Du auch nicht glauben, gab es aber z.B. in BaWü. bimei
  13. Weiss nicht. Da musste ich jedenfalls nicht überlegen. @tauron *klick* Jetzt weiss ichs wieder. Die "wahre" Geschichte von Elvis und JFK... Bubba Ho-Tep
  14. 1. Nein, z. Zt. nicht, das ist der aktuelle Stand. 2. Unterschiedlich nach Bundesland. bimei
  15. Hm, auf jeden Fall hast Du es ausformuliert. Renn. Ok, ich tippe auf Hausboot mit Cary Grant und Sophia Loren.
  16. Möglich, getestet hab ich das noch nicht, seit die neuen Regelungen in Kraft sind. Ich bin nur grundsätzlich vorsichtig, wenn extra "aus privaten Haushalten" erwähnt wird. Bei Sammelstellen für Schadstoffe und bspw. Papier wird, zumindest ist das hier so, auch ein Unterschied zwischen gewerblich und privat gemacht. Ich werde mal versuchen rauszufinden, ob oder ob nicht, dann wissen wir es genauer. bimei
  17. Ergänzung: Bitte beachten, dass letzteres für "Elektronikschrott" aus privaten Haushalten gilt.
  18. ~~Threads 2 und 3 zusammengeführt, siehe auch Boardregeln.~~
  19. Bei den einen um von allen anderen Unzulänglichkeiten abzulenken, und bei anderen zur Ego-Pflege? :hells:
  20. Nö, es war eine Frage und eine Antwort. Das Fettnäpfen könnte höchstens Dein persönliches sein, also kannst nur Du Dir die Frage beantworten. :cool:
  21. Das nenne ich mal "ein gutes Beispiel für eine Verschlimmbesserung". Unbedingt.
  22. Sag Du nochmal etwas gegen Scharbeutz. Orks in Scharbeutz lesen würde sich richtig krank anhören.
  23. Möööp und moinseeen, ah, Freitag, aber kein Vollmond. Vollmond ist erst nächste Woche Donnerstag, deraber ja quasi auch ein Freitag ist. Andererseits ist jeder Arbeitstag ein Montag. Also ist heute vollmondfreier Montag. Könnt ihr mir folgen? Wie auch immer, bin gespannt, ob das ein T-Tag wird, wie so oft am Ende der Woche. :beagolisc *Frühstück aufbau* *K-Server reboot* *mit Fingern auf Tisch trommel und wart* *händisch starken, lecker Schoko-Mint-Kaffee koch*
  24. In diesem Fall irrelevant. Was wir von Dir wollen? Halte Dich an die (alle) Boardregeln. ~~closed~~

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