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bimei

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Alle Beiträge von bimei

  1. Hör bloss auf, ich stand auch neben dem Auto bis zu den Knien im Schnee. Neeeee, keine Panik, damit meine ich, der ist schön saftig, nicht so ein dröges Zeug, wo man tunlichst vermeiden sollte zu sprechen, solange man nicht alles runtergewürgt hat.
  2. :eek Ein mutiges Angebot. Hast Du Dir das gründlich überlegt? Hab gerade mein Auto ausgegraben, da es bis morgen nicht mehr schneien soll. Und wehe, wenn doch... *flauschigen Sonntagsmohnkuchen hinstell*
  3. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Gedulde Dich einfach ein wenig mehr. Es ist Wochenende und drängeln führt manchmal eher zum Gegenteil von schnellen Antworten. ;-) bimei
  4. Stimmt, Wochenende, das schaffen wir nicht. Ok, dann bis Mittwoch, schliesslich sollen die Postings inhaltlich nicht seifiig werden. :floet: *Robot-Küken und Antivirusimpfmittel hinstell*
  5. Richtig, das erliest sich aus der Reihenfolge der Nennung, schrieb ich ja oben schon. Der Ausbilder ist auch ein Vorgesetzter. Wenn so ein versteckter Hinweis auf Probleme geschrieben wird, muss es die nicht zwangsläufig mit allen Vorgesetzten und auch nicht unbedingt mit einem Vorgesetzten im Besonderen gegeben haben. Du kannst auch einfach ein Querulant oder sonstetwas gewesen sein, eben jemand, der bei Vorgesetzten eher eine Misstimmung ausgelöst hat (vorsichtig ausgedrückt). Welche Ursache und Wirkung genau gemeint ist, ist auch eher unerheblich, unschön ist eben der Hinweis auf Probleme ansich. Der Satz, dass das Ausbildungsverhältnis mit Besetehen der Abschlussprüfung endet, ist im Normalfall überflüssig, denn das ist ja immer so. Also kann es schon der Hinweis darauf sein, dass Du auf keinen Fall übernommen wirst. Dann sollte man das aber auch deutlich schreiben und eben Bedauern oder Ähnliches ausdrücken. Die Formulierung in Deinem Zwischenzeugnis wirkt auf mich wie ein "Zum Glück sind wir ihn dann los". Mach das. Das Zeugnis ist schon ziemlich unfreundlich hingeklatscht, finde ich. bimei
  6. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Das Wesentliche scheint für manche zu einem gewissen Zeitpunkt eine Gehaltsdiskussion zu sein, wobei ich allerdings bezweifel, dass es eine solche oder überhaupt eine Diskussion sein soll. Ich wiederhole mich nochmal: Müssig und auch eher unhöflich, sich hier darüber zu "streiten", ob man sich ein Brötchen oder nur Brot leisten kann und ob man ein Brötchen braucht oder haben möchte. Einzige Frage, die sich stellt ist: Welche Alternative hat Eastdog zum jetzigen Zeitpunkt? Also bitte ... bimei
  7. Kunststück, als Du jung warst, gab es noch kein Internet, geschweige denn Foren, selbst dieses nicht. 37 Postings in rund 12,5 Stunden seit meinem letzen Posting. Noch knapp 200 Postings bis zur Threadschliessung. Macht ca. 73 Stunden bis zur 500, wenn der Schnitt so bleibt. 3 Tage, gezählt ab 11:00 Uhr ... Ok, weiss schon jemand einen neuen Threadtitel für Montag? Irgendwie schneit es hier in der Gegend etwas sehr. :beagolisc
  8. - ... kann xy die Möglichkeit nutzen ---> tut es aber nicht. - Probleme mit den Vorgesetzten lassen sich rauslesen --> Reihenfoge der Nennung - kein Bedauern, Dir nicht einen Arbeitsplatz anbieten zu können, keine guten Wünsche - insgesamt sehr "dünn" Die 2 vor dem Komma kannst Du auf jeden Fall schonmal vergessen, die Tendenz geht sogar eher zu einer 4. Thread verschoben --> Zeugnisse bimei
  9. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Gegenfrage und OT (weil das bitte nicht hier in diesem Thread weiterdiskutiert wird, erstmal nur zum Nachdenken oder für einen gesonderten Thread): Mag sein. Aber was tun? Wir alle lehnen so ein ein Jobangebot künftig ab, damit wir die Preise wieder "reparieren"? Wie bekommen wir hier denn die wir alle zusammen, dass sie das auch alle machen? Was der Einzelne machen kann, ist wohl eher erstmal, eben diesen AG nur als Übergangslösung oder diesen Job als Sprungbrett zu sehen. [OT-Ende] Der Ratschlag an einen einzelnen, hier Nachfragenden kann nicht sein "nimm den Job nicht, Du machst die Preise kaputt". Mir ist bewusst, dass das nicht Dein Ratschlag war, diese Aufforderung geht an alle, bitte sachdienliche Antworten an den jeweiligen Threadersteller/Nachfrager zu geben. bimei
  10. Ähm, ich kann auch Threads löschen oder schliessen... Ja und? Den kann man doch essen. Boah ... *test* Los seht zu, dass ihr den Thread auf 500 Postings bekommt oder irgendwie anders einen neuen "herzaubert". *aufschreib* Morgen früh nachgucken, ob es gewirkt hat.
  11. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Als weitere Möglichkeit kommt vielleicht für Dich eine Prüfung in einem IT-Beruf als Externer in Frage: § 45 BBiG Zulassung in besonderen Fällen (1) [...] (2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen. (3) [...] Dir geht es nur um ein höheres Einkommen? bimei
  12. Hey cool, ich poste einmal und schon ists vorbei mit der Ruhe hier. Wir kommen also einem jeckenfreien Threadtitel schneller nahe, sehr gut. *Epoxidharz-Keks such*
  13. :floet: :hells: Den Ekelfaktor daran finde ich viel schlimmer, als "viel zu tun". :beagolisc
  14. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Du bist also etwas Besseres? Unterlasst doch mal bitte solche Verunglimpfungen anderer Berufe! Warum? Das bekommen auch bspw. Steuerfachgehilfen oftmals als Berufseinsteiger. Bevor dies wieder ein Thread wird, wo nur solche und ähnlich wenig hilfreiche Kommentare abgegeben werden: Richtig und es ist besser, sich aus einem bestehenden Job heraus zu bewerben als aus der Arbeitslosigkeit. Oder Gegenfrage: Was ist Deine Alternative? bimei
  15. Mööp, Den Satz musst Du mir erklären. Knuddelt man etwa die, die man nicht mag? *börghs* Dann kann ich nienich wieder das Haus verlassen.
  16. Ah so, ok. :-) Die organisatorische Abwicklung von Prüfungen liegen aber bei der IHK, nicht beim Prüfungsausschuss. Aber das hast Du vermutlich auch gemeint, daher nur am Rande bemerkt. ;-) Hm, dann doch auch an dieser Stelle nochmal der Hinweis, dass die IHKn nicht für die Erstellung der Aufgaben und Prüfungen selbst zuständig ist. Das fällt in den Bereich des Aufgabenerstellungsausschusses (ausser für die Prüfugen in BaWü). U. U. hat sogar auch der Verlag, bei dem die Prüfungen in Papierform gebracht werden eine Verantwortung für Tippfehler. Schroffe Reaktionen seitens einer IHK oder eines Sachbearbeiters einer IHK sind unschön, ok. Beim Versuch, mich in deren Lage zu versetzen, muss ich aber auch dabei die menschliche Seite beachten: Nach einer Prüfung beschweren sich zig Prüflinge, womöglich nicht nur über Prüfungen in den IT-, sondern auch in anderen Berufen, die ja zeitgleich stattfinden. In einer eher dünn besetzten IHK landet davon dann viel bei ein/zwei/drei Personen. Neben den sonstigen Aufgaben, die eine IHK und somit deren Mitarbeiter hat, könnte das besonders ärgerlich sein, weil man für "die Fehler anderer angeblubbt" wird. Die Masse der Beschwerden trägt dann letztendlich einen Teil zur Schroffheit bei. Das alles nur theoretisch und nicht als Verteidigung "der Qualität" oder der IHKn gedacht, nur als Gedankengang, die Menschen dahinter, die man im Ärger pauschal verurteilt, auch zu sehen. Damit meine ich, wenn bei uns in der Firma jemand etwas verbockt und bei mir das Telefon heiss läuft und ich dafür angemosert werde, kann es auch mir passieren, dass mein Geduldsfaden dünner wird und sich das in nicht mehr ganz so freundlichen Worten wie üblich ausdrückt. ;-) Dass an einer Verbesserung der Qualität vielleicht gearbeitet werden muss/sollte, stelle ich damit nicht in Frage. Gut, ok. Letzteres sollte man auch nicht unbedingt zum grössten Übel machen, dann gerät anderes, wichtigeres ins Hintertreffen. Denn genau so etwas Nachvollziehbares wie ein Fehler in einer Wegbeschreibung wird leider oft aufgegriffen, um "empört mitzureden". ;-) Der Threadtitel ist insofern schon nicht glücklich gewählt. ;-) bimei
  17. Thorny, mal angenommen, die fehlerhafte Wegbeschreibung war nicht böse Absicht, sondern die Beschreibung war nach bestem Wissen erstellt. Soweit kann man sicher zustimmen, oder? Dann liegt doch nahe, die zuständige IHK über den "Irrtum" freundlich zu informieren, damit sie bei einem eventuellen erneuten Nutzen der Örtlichkeiten eine "korrigierte" Wegbeschreibung herausgeben können. Da arbeiten auch "nur" Menschen und man kann ihnen sowohl das Wort gönnen, als auch behilflich sein. Und für Dich kannst Du doch auch die Lehre daraus ziehen, die Wegbeschreibung das nächste Mal dann eben doch vorher zu prüfen. Auch wenn vielleicht Verlass darauf sein muss/sollte, kann eben passieren, dass Fehler unterlaufen, ist menschlich. bimei
  18. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
    Hab ich mal angepasst. bimei
  19. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    "Interessant", ja. Ich tippe auf American Monster, da hatte er so eine komische Steppweste und war ein Cop. Da macht auch Richard Roundtree mit. Richtig?
  20. Kann ich erst morgen probieren, das Problem besteht nicht an meinem Rechner und an keinem in "meiner Reichweite" und auch an keinem "unter meinen Fittichen". (%&$§#$+% :beagolisc ) Sollte denn im Regelfall mit dem Befehlt die "Software aufgehen"? Danke schonmal, ich hoffe das bringt mich weiter. bimei P.S. Weitere Versuchsvorschläge nehme ich natürlich gerne mit, wenn ich mich auf den Weg ins Unheil mache.
  21. Hi, auf einem Windows 2000 Rechner mit SP4 lässt sich über Systemsteuerung der Punkt Software nicht mehr aufrufen. Es passiert rein gar nichts. - SP4 neu installiert, keine Änderung - im abgesicherten Modus gestartet, keine Änderung - als Admin angemeldet: ja Hat irgendjemand eine Idee, ausschliesslich Neuinstallation, was ich noch probieren könnte bzw. woran das liegen kann? bimei
  22. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
    Jedenfalls ist das nicht Gegenstand dieses Threads, die Eingangsfrage wurde beantwortet und um so länger das hier so weiter geht, um so unhöflicher. Dann sollten wir den Thread vielleicht aufteilen, ist eh auch das falsche Forum für den entgleisten Teil. bimei
  23. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    *seufz* Ja, bisweilen etwas nervig. Und einige Trolle bekommt ihr nichtmal zu Gesicht, weil sie sich schon trollen müssen, bevor sie zu sehr trollen.
  24. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    All das ist nicht Frage dieses Threads! bimei
  25. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Prüfungspage, siehe Notenrechner und Verordnung. Zitat Verordnung: (7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.[...] (8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Zum "Testen" einfach mal Bsp. in den Notenrechner eingeben. bimei

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