Alle Beiträge von bimei
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Huhn in Ouzo und andere spirituelle Lobrezepte
Ein rotes Huhn ist eher eine Peking-Ente.
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Huhn in Ouzo und andere spirituelle Lobrezepte
Ähm, ja, klar. Und nachts ist es kälter als draussen und der andere im Tunnel hatte auch keine Karte.
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Huhn in Ouzo und andere spirituelle Lobrezepte
Ach so, ich dachte, das Mittrinken mit eventuellem anschliessenden Humpeln ist ein Humpelabwehrversuch oder Knieweichmacher. CCB? Cholerische Chaos Bande? *mit Chief anstoss*
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Huhn in Ouzo und andere spirituelle Lobrezepte
*schnupper* Aaaah, Ouzo für meine gestressten nerven. :cool: Danke. :e@sy *kräftigen Schluck nehm* Diese Woche ist ein Montag, eindeutig. Vielleicht sollten man die gemeine Arbeitswoche in Montag umbenennen, dann gibt es nur noch Montag und Wochenende und das Ungleichverhältnis klingt zumindest weniger danach. :beagolisc *torkelndem Huhn zuguck* Trolle im Chat? Prüfungstrolle, Atomzickenterrortrolle oder was für welche?
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Der Link "Was passiert hier" geht nicht!
Warum schreibst Du nicht einfach, was Du nachschauen wolltest? Vielleicht können wir Dir helfen, bis die Links wieder da sind. ;-)
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arbeitslos, weil mich die zivildienstelle einzieht?
Seid ihr, insbesondere Kugel und zirri, jetzt fertig mit dem männlichen Gezicke? Oder muss ich euch zwangsweise die Möglichkeit der Unsachlichkeit entziehen? (Rhetorische Frage. Ich erwarte und will keine Antworten darauf! Die Konsequenz auf ein "nein" auf Frage eins und ein "ja" auf Frage zwei ist euch klar.) bimei
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Kinobilder die dritte
Ich tendiere eher zu Sandra Bullock und somit "Ein Herz & eine Kanone" (Gun Shy) (o.s.ä.)
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muss gh1 und gh2 wiederholen...
Ok, nochmal zur Aufklärung, wie ich es gemeint habe (jeder Teil meiner Antwort bezieht sich lediglich auf den gequoteten Teil der Frage): 1.Teilantwort: es ist unterschiedlich je nach IHK, ob man bei Bestehen von bspw. Wiso den Teil Wiso ebenfalls wiederholen muss. Daher: bei der zuständigen IHK erkundigen, um sicher zu sein. 2. Teilantwort: Muss man einen bereits im ersten Anlauf bestandenen Teil wiederholen, kann man sich anschliessend nicht aussuchen, ob man das erste "Bestanden" oder das zweite "Bestanden" (oder das dritte...) werten lassen möchte. Hab ich auch nicht so verstanden. Werde mich auch bemühen, mich das nächste Mal gründlicher auszudrücken.
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muss gh1 und gh2 wiederholen...
Nichts anderes hab ich geschrieben, lies bitte nochmal meine Antwort.
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Zusage für Fi/AWE - Eltern wollen mir die Stelle verbieten!!
Das heisst "Mobilitätshilfe". Eine Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Du arbeitssuchend gemeldet bist. Siehe u.a. http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?p=758138&highlight=Mobilit%E4tshilfe#post758138
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Nr. 217 - Von Überpostings und Kaugummiwochen
*kurz reinguck* ... ziert sich halt wie ein Mädchen. :floet: *schnell wieder abhau*
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muss gh1 und gh2 wiederholen...
Unterschiedlich je nach IHK. "Die bessere Note zählt" gibt es nicht.
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Welches Zeugnis bekomme ich???
Prinzipiell kann man das nennen, wie man will, auch wenn Zwischenzeugnis dafür der "rechtliche Ausdruck" ist. ;-) Bedenklich bei der Formulierung "vorläufiges Arbeitszeugnis" ist, dass von vornheierin deutlicher ist, dass der Arbeitsvertrag vermutlich enden wird, man sich also quasi in gekündigter Stellung befindet. Sieht eben nicht so gut aus, wenn das dann nichtmal im Zeugnis deutlich wird. Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hingegen hat man z.B. bei Versetzung in eine andere Abteilung/Wechsel des Vorgesetzten, wesentlicher Änderung der Aufgaben usf. Ein Zwischenzeugnis muss also nicht Ende des Arbeitsverhältnisses bedeuten.
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Welches Zeugnis bekomme ich???
Ja, bitte um ein Zwischenzeugnis, damit Du Dich bewerben kannst.
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Umschulung zum FIAE nach Ausbildung Industriekaufmann
Bei einigen IHKn kannst Du eine Liste der ausbildenden Betriebe bekommen, einfach mal nachfragen.
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direkt 2. Lehrjahr, dann auch direkt 2. Lehrgehalt?
Aaaach so, verstehe. Na dann ist es aber doch klar, im Vertrag steht die Vergütung im 2. Ausbildungsjahr und die steht Dir auch zu, wenn Du Dich im 2. Ausbildungsjahr befindest. Aber auch die nachträgliche Verkürzung ist dann insgesamt eine Vertragsänderung, die ebenfalls nach § 11 BBiG schriftlich festzuhalten ist. § 11 BBiG Vertragsniederschrift (1) Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gemäß Satz 2 schriftlich niederzulegen; die elektronische Form ist ausgeschlossen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen 1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll, 2. Beginn und Dauer der Berufsausbildung, 3. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, 4. Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit, 5. Dauer der Probezeit, 6. Zahlung und Höhe der Vergütung, 7. Dauer des Urlaubs, 8. Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann, 9. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind. (2) Die Niederschrift ist von den Ausbildenden, den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen zu unterzeichnen. (3) Ausbildende haben den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen eine Ausfertigung der unterzeichneten Niederschrift unverzüglich auszuhändigen. (4) Bei Änderungen des Berufsausbildungsvertrages gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.
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Rahmenbedingungen an die Abschlussprüfung
... oder in den Verordnungen in unserem Downloadbereich.
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direkt 2. Lehrjahr, dann auch direkt 2. Lehrgehalt?
Ja, mach ich. :floet: Das fehlende "i" in BBiG mal als Tippflüchtigkeitsfehler vermutend, berichtige ich nur mal, dass es keineswegs so eindeutig im Gesetz steht, auch wenn die Vergütung nach Ausbildungsjahr üblich ist. § 17 Vergütungsanspruch (1) Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt. (2) [...] (3) [...] Aber Frage an Dich, tasrip: Warum steht die Vergütung nicht im Ausbildungsvertrag? Das ist nach § 11 BBiG Pflichtbestandteil des Vertrages.
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Umschulung zum FIAE nach Ausbildung Industriekaufmann
Nur als kleine Korrektur zur Info: Stimmt nicht ganz, es kann auch noch andere Gründe für eine Bewilligung geben, z.B. keine abgeschlossene Berufsausbildung. Aber der und die weiteren möglichen Gründe spielen in diesem Fall noch weniger eine Rolle, als eine eventuelle Umschulung als bspw. Reha-Massnahme, was wir theoretisch mangels Information nicht beurteilen können. ;-)
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Filmzitate die 6te
Das dürfte aus Big sein.
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Notizen im IT-Handbuch
Wieso sollte wohl auch alles im Buch stehen? Es gab schon Prüfungsjahrgänge, in denen kein Buch benutzt werden durfte und welche, in denen Fragen drankamen, die mangels Buch gar nicht im Buch stehen konnten.
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Doppelter Berufsabschluss
Wenn man eine Prüfung als Externer ablegen möchte, ist das auch an Voraussetzungen gebunden. 1,5 Jahre Arbeitslosigkeit nach dem ersten Berufsabschluss sind da etwas mager, wenn man sich den entsprechenden Gesetzestext anguckt.
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Kostenplanung- Lizenzgebühren
Dazu musst Du erstmal wissen, fallen jährliche Lizenzkosten oder einmalige an? Sind es einmalige, sollte die Software eigentlich einen Buchwert im Anlagevermögen haben. Ist sie abgeschreiben, fallen keine Lizenzkosten an.
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Abschlussprojekt
Wenn Dein Betrieb Dir nicht ein Projekt "vorgibt", sind da auf jeden Fall die zu erfüllenden Anforderungen aus der Berufsverordnung, die zu beachten sind. Ausschnitt aus der Verordnungist: "... zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und kundengerecht umsetzen sowie Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann." Und, auch wichtig in Hinblick auf Dein "beiseitelegen": "Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung der Projektarbeit das zu realisierende Konzept einschließlich einer Zeitplanung sowie der Hilfsmittel zur Präsentation zur Genehmigung vorzulegen."
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prüfung winter 2005
Wie kommt Ihr eigentlich auf die Idee? Zitat Prüfungspage, Gremien: Aufgabenerstellungsausschuss Die meisten Bundesländer (in Moment bildet nur Baden-Würtemberg eine Ausnahme) nehmen am zentralen Prüfungsverfahren teil. Hierbei erstellt ein zentraler Prüfungsausschuss bestehend aus Prüfern, die nach dem gleichen Schlüssel ausgewählt sind wie die Prüfungsausschüsse vor Ort, die Aufgaben für die schriftlichen Abschlussprüfungen und einen Lösungsvorschlag mit Korrekturhinweisen.