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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Weil das eine Vertragsänderung ist und nach BBiG dann der Vertrag entsprechend neu gefasst werden muss. ;-)
  2. Du kannst Dich vor allem an die Boardregeln halten! bimei
  3. Du wirst Dich schon etwas gedulden müssen, es ist Wochenende, da sind nicht so viele auf Fi unterwegs. Mal unabhängig von den Boardregeln, Drängeln fördert nicht unbedingt die Hilfsbereitschaft. ;-) bimei
  4. Und: Wer beurteilt, was schwerer ist? Oder: Was ist das Mass für schwer? ;-)
  5. Ok, scheint nicht ohne Provokationen zu gehen, dann eben gar nicht. bimei ~~closed~~
  6. Ach, sorry. Bitte einfach jemand anderes weitermachen.
  7. Schnellpostend? Ich hab immer das Gefühl, ich schreibe ewig an einem Posting, ihr plappert einfach zu schnell. Keine Rücksicht unter den jungen Leuten. Die alte Frau geht dann jetzt auch mal... *wink* Morgen machen wir den Montag um, jawoll ja. :marine
  8. Öhm, "was man am Wochenende mal kochen könnte"? Oh nee, das ist ja Essen. Dann .... *grübel* "Die dauernde Verzerrung des Zeitkontinuums auf Fi.de"? *nochmal gründlich grübel* Das ist ne Falle, oder?
  9. So ein richtiges Pekingentenmenue, mind. drei Wochen vorher bestellt, ist echt lecker... *was anderes zum reden überleg* :floet:
  10. Wenn Du schon zu lange rastest und benebelt bist von Drogen, sollten wir ein Gegenmittel einflössen, was Dich ein bisschen flippig macht... *Kaffeebohnen zum Picken auf Boden streu* :hells:
  11. Fragt sich dann nur noch, wer ist welcher Teil davon. Das glaub ich erst, wenn Du mich in Schüchternheit schlägst. *Lolli in Hühni-Flusch schieb* Nervös werden kann man ja aus verschiedenen Gründen. :floet: Aber rot? Als Küken? Hm, das ist doch dann eher abgebrüht, oder?
  12. Ein rotes Huhn ist eher eine Peking-Ente.
  13. Ähm, ja, klar. Und nachts ist es kälter als draussen und der andere im Tunnel hatte auch keine Karte.
  14. Ach so, ich dachte, das Mittrinken mit eventuellem anschliessenden Humpeln ist ein Humpelabwehrversuch oder Knieweichmacher. CCB? Cholerische Chaos Bande? *mit Chief anstoss*
  15. *schnupper* Aaaah, Ouzo für meine gestressten nerven. :cool: Danke. :e@sy *kräftigen Schluck nehm* Diese Woche ist ein Montag, eindeutig. Vielleicht sollten man die gemeine Arbeitswoche in Montag umbenennen, dann gibt es nur noch Montag und Wochenende und das Ungleichverhältnis klingt zumindest weniger danach. :beagolisc *torkelndem Huhn zuguck* Trolle im Chat? Prüfungstrolle, Atomzickenterrortrolle oder was für welche?
  16. Warum schreibst Du nicht einfach, was Du nachschauen wolltest? Vielleicht können wir Dir helfen, bis die Links wieder da sind. ;-)
  17. Seid ihr, insbesondere Kugel und zirri, jetzt fertig mit dem männlichen Gezicke? Oder muss ich euch zwangsweise die Möglichkeit der Unsachlichkeit entziehen? (Rhetorische Frage. Ich erwarte und will keine Antworten darauf! Die Konsequenz auf ein "nein" auf Frage eins und ein "ja" auf Frage zwei ist euch klar.) bimei
  18. Ich tendiere eher zu Sandra Bullock und somit "Ein Herz & eine Kanone" (Gun Shy) (o.s.ä.)
  19. Ok, nochmal zur Aufklärung, wie ich es gemeint habe (jeder Teil meiner Antwort bezieht sich lediglich auf den gequoteten Teil der Frage): 1.Teilantwort: es ist unterschiedlich je nach IHK, ob man bei Bestehen von bspw. Wiso den Teil Wiso ebenfalls wiederholen muss. Daher: bei der zuständigen IHK erkundigen, um sicher zu sein. 2. Teilantwort: Muss man einen bereits im ersten Anlauf bestandenen Teil wiederholen, kann man sich anschliessend nicht aussuchen, ob man das erste "Bestanden" oder das zweite "Bestanden" (oder das dritte...) werten lassen möchte. Hab ich auch nicht so verstanden. Werde mich auch bemühen, mich das nächste Mal gründlicher auszudrücken.
  20. Nichts anderes hab ich geschrieben, lies bitte nochmal meine Antwort.
  21. bimei

    MTV-Musicawards

    Von 2001? Könnte knapp sein ... :beagolisc :hells: Hier vorsichtshalber closed.
  22. Das heisst "Mobilitätshilfe". Eine Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Du arbeitssuchend gemeldet bist. Siehe u.a. http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?p=758138&highlight=Mobilit%E4tshilfe#post758138
  23. *kurz reinguck* ... ziert sich halt wie ein Mädchen. :floet: *schnell wieder abhau*
  24. Unterschiedlich je nach IHK. "Die bessere Note zählt" gibt es nicht.
  25. Prinzipiell kann man das nennen, wie man will, auch wenn Zwischenzeugnis dafür der "rechtliche Ausdruck" ist. ;-) Bedenklich bei der Formulierung "vorläufiges Arbeitszeugnis" ist, dass von vornheierin deutlicher ist, dass der Arbeitsvertrag vermutlich enden wird, man sich also quasi in gekündigter Stellung befindet. Sieht eben nicht so gut aus, wenn das dann nichtmal im Zeugnis deutlich wird. Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hingegen hat man z.B. bei Versetzung in eine andere Abteilung/Wechsel des Vorgesetzten, wesentlicher Änderung der Aufgaben usf. Ein Zwischenzeugnis muss also nicht Ende des Arbeitsverhältnisses bedeuten.

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