Also soviel ich weiss (IHK-Nürnberg) geltest du dann als außerordenlticher Prüfungsteilnehmer.
Ich kopier dir einfach mal was ausn Gesetzestext rein:
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Gesetzliche Grundlage
Nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz können Personen auch ohne eine Berufsausbildung zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem sie die Prüfung ablegen wollen. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargestellt wird, dass Kenntnisse und Fertigkeiten erworben wurden, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Hinweis zu den Zulassungsvoraussetzungen
Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass in hinreichendem Maße Fertigkeiten und Kenntnisse erworben wurden, die dem Berufsbild des jeweiligen Berufes entsprechen.
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Also so wie sich das anhört, darfst du das schon machen, da ja Deine Ausbildungszeit angerechnet wird und kein wirklicher Unterschied zwischen FISI und FAE besteht!