moinsen leude, ich weiß nich genau ob das hier reingehört, aber ich denke mal schon.
ich mache gerade eine ausbildung zum informationselektroniker im bereich bürokommunikation. bin im letzten halben jahr(feb.2006 ende) und habe jetzt so eine art nebenjob angeboten bekommen. mal zur erklärung, in meiner freizeit mach ich öfters fotos vom motocross und stelle sie ins web( www.twostrokepimp.de ).
dabei bearbeite ich sie mit ps und ich bin so gut( ohne das ich jetzt hier angeben will ), das ich nen angebot bekommen habe, für 2 bekannte websiten wallpapers usw. zu machen. die chance will ich mir natürlich nicht entgehen lassen, weil ich soetwas nach meiner ausbildung vielleicht machen will.
wie siehts da jetzt mit der gesetzes lage für azubis und nebenjob aus, weil eigentlich belastet mich das nich weiter und das mach ich so oder so, ob nu für mich oder für die dann halt.