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AndiKeppler

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  1. Danke für den Tip mit der speziellen Verkürzerklasse! Letzteres von Dir stimmt zumindest in BW nicht. Wenn man um 1 Jahr verkürzt, fängt man im zweiten BS-Jahr an und schreibt nicht ein Jahr früher Abschlußprüfung über Stoff, den man noch gar nicht hatte.
  2. 1 Monat (wie gesetzlich mindestens vorgeschrieben) oder die Höchstdauer von 4 Monaten? Bei mir faire 3.
  3. Tja, wenn´s 33 Arbeitstage Urlaub sind, ziehe ich wirklich meinen Hut vor Dir und beneide Dich so sehr, daß Du einen Freudentanz machen darfst ;-) Sinds allerdings 33 Werktage, sind es nur (33:6)x5= 27,5 Arbeitstage Urlaub ;-)
  4. Ersteres oben stimmt nicht. Bei Angestelltenverträgen ist es meist üblich, daß der AG (wenn er Sonderzahlungen leistet), das vom AN verlangte Jahresbrutto nicht durch 12 aufteilt, sondern schlauerweise einen bestimmten Betrag z.B. als Weihnachtsgeld abzieht und den Rest auf 12 Monate aufteilt. Nachteil für den AN: Weihnachtsgeld kann jederzeit wegfallen und Du musst es anteilig zurückzahlen wenn Du nicht eine bestimmte Zeit darüber hinaus (nachdem Du es erhalten hast) beim selben Betrieb geblieben bist. Sind meiner Meinung nach alles keine Vorteile für den AN. Wenn ich im Jahr z.B. 120.000 Euro (fiktive) verdienen will, möchte ich 10.000 Euro Monatsbrutto und nicht irgendwas aufgeteiltes, das für den AN niemals Vorteile bringt.
  5. Nein, hat es nicht, da man sein Jahresbrutto versteuert und der AG das schon passend abführt/berechnen muß.
  6. jaja, nur darf man dabei auch nicht verschweigen, daß freiwillig gezahlte Sonderleistung wie z.B. Weihnachtsgeld keinen Rechtsanspruch darauf mit sich bringen und jederzeit eingestellt werden dürfen. Desweiteren daß Du es anteilig zurückzahlen musst wenn Du nicht eine bestimmte Frist darüber hinaus weiterarbeitest. Wenn man kündigt oft interessant. Also ich hätte lieber jeden Monat z.B. 1000 Euro brutto statt 800 Euro Monatsbrutto und am Ende des Jahres 2400 Euro Weihnachtsgeld dazu. Da gibts noch zig andere "Tricks", die nur Vorteile für den AG, aber nicht für den AN sind. z.B. "monatliche Mehrarbeitspauschalen, mit denen Überstunden abgegolten sind", die dann oft ein mickriger Monatsbruttobetrag und deutlich weniger als der eigentliche Stundenlohn sind und so weiter....
  7. Tja, nur "was für 30 Tage Urlaub""? Werktage oder Arbeitstage. Denn selbst wenn Du nur Mo-Fr. (5 Tage) die Woche arbeitest, werden Dir pro Woche 6 Werk-Urlaubstage abgezogen. Also hoffe ich daß Deine 30 Tage Urlaub unter "Arbeitstage" stehen, denn nur dann sind es 6 durchgehende Wochen. (sonst 5)
  8. was ich in diesem Zusammenhang übrigens auch noch interessantes gelesen hatte, was ich bisher nicht wusste (da es bei Angestellten anders ist): ----- Quelle: IHK-Website Teilurlaubsansprüche bei Beginn des Ausbildungsverhältnisses: Beginnt das Ausbildungsverhältnis am 01.08. oder später, ist der Urlaubsanspruch je nach zugrunde liegender Regelung zu Zwölfteln. Falls das Ausbildungsverhältnis aber zum 01.07. oder früher beginnt, entsteht ein Urlaubsanspruch mindestens nach dem Bundesurlaubs- bzw. Jugendarbeitsschutzgesetz. Gehen tarifliche Regelungen über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus, so ist der tarifliche Urlaub zu gewähren. ----- Klar, passiert selten, daß Leute vor 1.8. beginnen, kommt aber dennoch vor. Und ich will auch nicht wissen wieviele AG (kleinere, die sich damit nicht so auskennen) den Jahresurlaub bei Auszubildenden dann auch zwölfteln und anteilig runterrechnen ;-)
  9. Genau das wünschte ich mir ja auch, aber in meinem Vordruck gab es nur ein Feld, in dem die tägliche Arbeitszeit in Stunden eingetragen war. Nirgends wieviel Tage die Woche dazugehören oder wieviel Wochenstunden. Wenn dann z.B. wie bei mir passiert der Urlaubsanspruch fälschlicherweise unter "Werktage" statt unter "Arbeitstage" eingetragen wurde, darf man laut einer IHK-Auskunft (hatte angerufen) von einer 6-Tage-Woche und somit eigentlich 48h-Woche ausgehen. Bei mir war´s aber ein Versehen und denke nicht daß es einen Azubi gibt, der sowas unterschreiben würde ;-)
  10. zu Fall 1: Nein, Du musst für Samstage, an denen eh nicht gearbeitet wird, keinen Urlaub nehmen. Allerdings wird Dir, wenn Du Urlaub nimmst, Deine Firma nur von Mo-Fr. arbeitet, Deine Urlaubszeit Dir im Vertrag aber in "Werktagen" angegeben ist, pro Urlaubswoche 6 Werktage Urlaub abgezogen. Nicht 5 wie hier einige immer noch meinen. Das war ja gerade daß, über das ich mich so gewundert hatte. Also daß selbst einem Angestellten, dessen Firma nur von Mo bis Fr arbeitet, im Vertrag aber z.B. fälschlicherweise der Urlaubsanspruch (von dem beide Seiten "Arbeitstage" meinten) nicht im Feld "Arbeitstage" sondern im Feld "Werktage" eingetragen ist/wurde. Fall2: Natürlich kannst Du dir Samstags frei nehmen. Ob minderjährige Auszubildende (habe mich nicht damit beschäftigt, da ich volljährig bin) überhaupt 6 Tage die Woche á 8 Stunden arbeiten dürfen, wie es volljährige Angestellte zumindest dürfen, weiß ich nicht! Hier gings um was ganz anderes. Aber weil Du schreibst, daß Du 30 Werktage Urlaub in Deinem Vertrag stehen hast. Ds sind "nur" 5 ganze, durchgehende Wochen Urlaub. Würde die "30" unter "Arbeitstage" stehen, wären es 6 durchgehende Wochen. 30 Werktage : 6 Tage = 5 Wochen 30 Arbeitstage : 5 Tage = 6 Wochen Anders gesagt: Gesetzlich sind 24 WERKStage Urlaub vom Gesetz her mindestens vorgeschrieben. Das wiederum sind "nur" 20 Arbeitstage Urlaub. --- Und viele Leute (auch hier im Thread) wissen nicht, daß es für sie ein Nachteil ist, wenn ihren z.B. 24tägigen Urlaubsanspruch, den sie gerne als "echte freie Tage" hätten, im Vertrag in Werktagen angegeben haben (den sie gedanklich mit Arbeitstagen gleichsetzen), wenn Ihr Arbeitgeber immer nur Mo-Fr. arbeitet, weil Ihnen dann eben pro Urlaubswoche 6 Urlaubstage und nicht 5 abgezogen werden. Oder nochmals anders: Du hättest gerne 30 "echte" Urlaubstage. Du musst nur von Mo-Fr. arbeiten. Dein AG schreibt die "30" nicht ins Feld "Arbeitstage Urlaub", sondern ins Feld "Werktage Urlaub". Das macht nun den kleinen aber feinen Unterschied, daß Du nur 5 statt 6 Wochen Urlaub hast, da selbst einem Arbeitnehmer, der nur Mo-Fr. arbeitet, pro Urlaubswoche 6 Urlaubstage (Werkstage) abgezogen werden.
  11. Du hast in allem obigen Recht, dennoch ist es anscheinend auch legal, wenn einem Angestellten, der nur von Mo-Fr. 5 Tage die Woche arbeitet, der Urlaubsanspruch in WERKtagen angegeben wird und ihm pro Urlaubswoche nicht nur 5, sondern 6 Urlaubstage abgezogen werden. Und das ist nicht so doll, finde ich zumindest ;-)
  12. JA, siehe mein erstes Posting mit den Gesetzeszitaten. Darum gings mir ja, aber das haben hier einige, die schlaue Kommentare abgeben wollten, selbst noch gar nicht geschnallt! Selbst wenn Du nur von Mo-Fr (5 Tage) arbeitest, in Deinem Vertrag aber z.B. 24 WERKtage drinstehen, hast Du nur echte 20 Arbeitstage Urlaub, da Dir für jede Urlaubswoche nicht 5 Urlaubstage (wie Du denkst) abgezogen werden sondern 6.
  13. Eben nicht. Haben nur 5 Tage/Woche auf. Nun wären die eingetragenen 24 Werktage eben nur 20 Arbeitstage gewesen, wobei beide Parteien eigentlich von 24 Arbeitstagen ausgingen. War Versehen (hoffentlich) vom Personaler.....
  14. Steht euer Urlaubsanspruch in der Zeile "Werktage" oder "Arbeitstage"? Denn mit ersterem ist man schön angeschmiert! Ich zitiere ngg-aachen.de/index6_23_0.html -------------------------------------------- Arbeitstage / Werktage Urlaub Arbeitstage / Werktage Die tariflichen Urlaubsvorschriften berechnen den Urlaubsanspruch zum Teil nach Werktagen und zum Teil nach Arbeitstagen. Werktage sind die Tage von Montag bis einschließlich Samstag. Ist der Urlaubsanspruch in Werktagen bemessen, sind pro Urlaubswoche sechs Urlaubstage anzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn nur an fünf Tagen in der Woche gearbeitet wird. Ist der Urlaubsanspruch in Arbeitstagen angegeben, dann bezieht sich der Begriff auf die tariflich vereinbarte Fünf-Tage-Woche. Pro Urlaubswoche sind in diesem Fall fünf Urlaubstage anzurechnen. Diese Regelung gilt auch in dem Fall, dass trotz tariflicher Fünf-Tage-Woche an sechs Tagen gearbeitet wird. --------- An anderer Stelle finde ich, daß der gesetzliche Mindesturlaub bei Erwachsenen 24 WERKtage im Jahr ist. Für Arbeitnehmer, die allerdings weniger als 6 Tage die Woche arbeiten, ist dieser Anspruch durch folgende Rechnung in Arbeitstage umzurechnen: 24 Werktage : 6 Werktage = 4 Wochen Urlaub; 4 Wochen x 5 Arbeitstage = 20 Arbeitstage Urlaub. ---- Das hatte ich auch noch nicht gewußt! Hart....
  15. Was mich gerade an meinem Vertrag (den ich noch nicht unterzeichnet habe) wundert: Es gibt nur ein Feld, in dem die tägliche Arbeitsstundenzahl eingetragen ist, aber nirgends eines, in dem die wöchentliche Arbeitszeit oder die Arbeitstage pro Woche einzutragen sind! Wenn man in einem Betrieb arbeitet, der auch Samstags arbeitet, könnte man doch davon ausgehen, daß man die tägliche Arbeitsstundenzahl mit 6 multiplizieren müsste? Oder liege ich da falsch! Gibts da irgendwo eine andere Regelung, die obige Sorge von mir aufhebt? (kann nichts finden!) Wundert mich schon ein wenig, denn kein Verkäufer würde z.B. einen neuen Vertrag bei einem Einzelhandel unterschreiben, in dem drinsteht, daß er jeden Tag 8 Stunden arbeiten muß? (können 40 oder 48h sein, letzteres ist bei Erwachsenen legal).
  16. Hallo! Falls ihr eure Ausbildungszeit direkt um ein Jahr auf zwei Jahre verkürzt hattet: Wie läuft das mit dem Stoff aus dem ersten Jahr in der Berufsschule? Schließlich hat man diese Fächer teilweise nicht mehr im zweiten! Bekommt man seitens der Schule Bücher oder irgendwelche Stoffzusammenfassungen oder muß man sich alles selbst bei Klassenkameraden zusammenkopieren? Gruß Andi
  17. Hallo! Ist es möglich die Berufsschule am Wohnort statt am Ausbildungsort zu besuchen? (beides im selben Bundesland!) Falls "ja", ist auch ein nachträglicher Wechsel (z.B. nach einigen Monaten) möglich? Andi
  18. apropos "Baden-Württemberg": Sind dort nur die FI-Geschichten (Prüfungen usw.) anders geregelt als in Restdeutschland oder alle Ausbildungen? Insbesondere IT-Systemkaufmann? Wundert mich daß gerade BW Extrawürstchen fährt, normalerweise ist Bayern dafür zuständig!
  19. Ich denke daß Du keinen oder sehr wenige Personaler in Konzernen finden wirst, die Dir einen Bachelor (falls Du mit BA nicht "Berufsakademie" meinst) gleichwertig oder gar besser als ein FH- oder Uni-Diplom ansehen/anrechnen werden. Ich hatte neulich ein langes Gespräch mit einem Personalleiter einer 3000-Mann-Niederlassung einer der größten deutschen Konzerne, der mir klar sagte, daß er (selbst Uni-Diplom, 45 Jahre alt) einen Bachelor nicht mehr als ein Vordiplom ansieht nur eben der Staat die Abbrecher (bin selbst einer, nicht daß Du meinst, daß ich sie schlechtmachen will) etwas besser stellen muß/will und die BA-Geschichte mit der Zeit etablieren will. Er ist sich allerdings sicher daß noch viel Zeit vergehen wird bis das nicht mehr als "nur-Vordiplom-Niveau" eines Diplomanten-Studiengangs gesehen wird. (was ich auch so sehe) Schau Richtung USA: Um dort wirklich an gute Jobs oder Gehälter zu kommen, musste den Master draufsetzen, der nicht leichter (eher schwieriger) sein soll wie ein deutsches Diplom. Die, die nur mit Bachelor "rumeiern" machen im Endeffekt Jobs, an die man hierzulande mit einer Ausbildung nach der Realschule rankommt. (ohne negative Wertung..... bin selbst Studienabbrecher und mache jetzt ne Ausbildung....)
  20. Den Kumpel erreiche ich leider noch nicht! ;-) Aber ich bin dran! -- "Berufsschulnoten fließen nicht in die Abschlußnote ein": Hm, ob das jetzt ein Vor- oder Nachteil ist weiß ich noch nicht. Auf jeden Fall definitiv einer wenn man während des Jahres recht gut ist und bei den Prüfungen nicht so toll abschneidet. Andersrum natürlich für die Langzeitgammler und "Saisonworker" (wie sie ein Prof. von mir nannte), die sich nur kurz aufraffen können, sehr gut ;-)
  21. "Ganz Berufsschule oder gar nicht": Wundert mich. Ein Freund von mir machte nach Abi mit 23 Jahren (abgebrochenes Studium) eine technische Ausbildung. Er ließ sich von Deutsch und noch paar Fächern freistellen, besuchte aber die anderen und besucht sie immer noch! (Diese Freistellung ging durch sein Abi!) Er ist aber definitiv in der Berufsschule und nicht komplett freigestellt. --- Wegen "Abschlußprüfung": Ist das keine Prüfung in einzelnen Fächern, die man auch während des Jahres hat, sondern nur eine Art "Gesamtprüfung"? --- Letztes: Wie ist das denn eigentlich geregelt, wenn jemand heute z.B. mit einem Arbeitgeber aushandelt, eine Ausbildung in 2 Jahren (um 1 Jahr verkürzt) zu machen und das im Ausbildungsvertrag festhält. Nun geht dieser Vertrag ja erstmal zur IHK und bis der zurückkommt kann man schon wochen- oder monatelang arbeiten. Wenn die IHK dieser Verkürzung nicht zustimmt? Wie siehts dann aus? Rechtlich ist der Vertrag zwischen AG und Auszubildendem ja nichtig? Gibt es eine Möglichkeit sich das von vornherein innerhalb von recht kurzer Zeit anderweitig zusichern zu lassen, daß die Verkürzung "durchgeht"? Wie lange dauerte es bei euch z.B. bis ihr euren Vertrag zurückbekommen habt? (mit dem "o.k. der IHK" und deren Stempel usw.)
  22. wie sähe es denn rein hypothetisch aus, wenn ein Azubi seinen Vertrag unterschreibt, aber nicht antritt, weil er woanders anfängt? Theoretisch hätte er ja auch das Recht gleich am ersten Arbeitstag in der ersten Sekunde ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen!
  23. Also meine Bekannten, die jetzt teilweise mit 25 ihr Diplom gemacht haben und noch die nächsten 40 Jahre Dein/mein Vorgesetzter sein/werden können, sehen das anders. (als ich neulich mal genau dieses Thema anschnitt)
  24. Wegen "Vertragskopie": Diese würde auch nichts bringen, ist kein Original. Wegen "Jobwechsel": Angst, sein Geld nicht zu bekommen, brauchst Du keine haben, das kannst Du einklagen und Dein AG hat keine Chance wenn es Dir zusteht! --- Was anderes: Wie sieht es denn aus wenn die IHK einem z.B. verkürzten Vertrag (auf 2 Jahre) nicht zustimmt? Aus meiner Sicht ist der Ausbildungsvertrag dann ohnehin nichtig, selbst wenn man schon mit der Ausbildung begonnen hat!
  25. Das ist nett, wobei man sich auf den Bachelor alleine hier noch lange nichts einbilden kann/sollte. Ist bei den Personalchefs (alter Schule) nicht mehr angesehen wie ein Vordiplom von einem abgewürgten Studenten/Studium.... Ist zwar nicht schlecht beides zu haben, aber mit dem Bachelor kommt man im Vergleich zu Diplomanden nicht wirklich weit. (falls man das will)

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