...wenn ich das (Betroffene Branchen | KSKontra: Gegen ungerechtfertigte Künstlersozialabgabe) richtig interpretiere, sollte der Programmierer nicht darunter fallen...es sei denn, er erstellt auch das Webdesign.
Weils mich interessiert hat, habe ich Deinen Link mal gelesen...wenn Du eine GmbH gründest, wärest Du (bzw. Deine GmbH) derjenige, der die Abgabe zahlt. Die würdest Du dann Deinem Kunden wahrscheinlich ebenfalls in Rechung stellen, so dass der Kunde letztendlich die Abgabe doch zahlt. Ansonsten bleibt es bei Dir hängen...irgendwer, sofern Deine Arbeit abgabenpflichrig ist, zahlt...
Oh, gerade sehe ich noch, Du schreibst auf der Kundenseite ein 'Layout und Programmierung:...', das 'Layout' würde m.E. in den Bereich Webdesign fallen und damit abgabenpflichtig sein...