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stefanniehaus

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Beiträge von stefanniehaus

  1. das waere mir neu. ab einer bestimmten anzahl fehlzeit (30%) - egal ob entschuldigt/attest oder nicht - gibts bei uns an der FOS (und ich meine sogar, mich zu erinnern, dass es an der berufsschule damals genauso war) ne 6 muendlich. in sport laeuft das dann natuerlich auf ne komplette 6 raus, da es ja keine schriftlichen leistungen gibt.

    korrekt. Wenn der Schüler aus betrieblichen oder eigenen Gründen nicht am Unterricht teilnimmt, so ist das das Problem des Schülers und nicht der Schule. "Nicht erteilt" bedeutet auch wirklich "nicht erteilt". Wenn ein Betrieb meint, seinen Schüler immer freistellen zu müssen (was er grundsätzlich nur in ausnahmefällen darf; das ist hier anscheinend nicht gegeben), so kann die Schule dem Schüler durchaus eine 6 für nicht erbrachte Leistungen reindrücken. Anders wäre es lediglich, wenn der Lehrer immer krank gewesen wäre.

    edit: Wenn der Schüler natürlich das ganze Jahr über krank geschrieben ist oder grundsätzlich am Sport-Unterricht nich teilnehmen darf, ist das natürlich was anderes. Nicht, dass das mißverstanden wird ;)

  2. Doch, ungefähre Werte. In Steuerklasse I zum Beispiel muss man (akutell) gute 40% des Bruttolohns abgeben - ist zwar ungenau, kommt aber hin. Ansonsten ist der Griff zum Brutto-Netto-Rechner unumgänglich :D

    was anderes habe ich ja auch nicht gesagt... siehe Verweis auf Lohnsteuertabelle ;)

  3. Soweit ich weiß, bekommt man keine Einladung zur Mündlichen, wenn die Doku totaler Mist war und absolut nicht zum Antrag passt.

    Denn dann hat es keinen Zweck dich mündlich zu Prüfen, wenn die Doku schon 5 oder 6 ist. (Was wohl in der Regel so gut wie gar nciht vorkommt)

    Dem sollte nicht so sein, weil

    1. wie schon gesagt die Dokus erst kurz von der mündlichen Prüfung korrigiert werden und

    2. man bei einer noch so schlechten Doku noch die Chance hat mit der mündlichen Prüfung über 50% zu kommen. Also allein rechtlich wäre es dann eigentlich schon unzulässig, jemanden nicht zur mündlichen zuzulassen.

  4. Bei uns lagen die ganzen Prüfungen alle auf dem "Schulserver" ... weiß gar nicht warum das nicht überall so ist... dieses ewige danach fragen würde sich sofort erledigen...

    Ganz einfach... die Prüfungen sind urheberrrechtlich geschützt und dürfen entsprechend nicht verteilt werden. Wer die auf dem "Schulserver" bereit stellt, macht sich somit strafbar.. deswegen findet man die Prüfungen auch so selten öffentlich ;)

  5. Das währe dann ab dem 16.05. der Fall. Also müssen doch bis dahin dann die Noten feststehen, oder ?

    Die Einladungen werden ja unabhängig vom Ergebnis der Schriftlichen verschickt.

    Auch wenn man die Schriftliche verhauen hat, macht man ja trotzdem noch die mündliche.

    In den Meisten >MIR< bekannten Fällen bekommt man aber nach der Mündlichen einen Wisch mit, ob man bestanden hat oder nicht. Ich vermute mal, dass deine IHK bis dahin die ERgebnisse hat. Aber natürlich ohne Gewähr.

  6. Ich kann jetzt keine Gesetzestexte nennen, aber ich denke schon, dass das rechtens ist. Unter normalen Angestellten kann das auch vorkommen.

    Aus wichtigen Gründen kann der Betrieb sicherlich einen Urlaubsantrag ablehnen (sonst bräuchte man ihn ja gar nicht beantragen..); da kann es auch durchaus sein, dass der Betrieb festlegt, welche Azubis unbedingt gebraucht werden und welche nicht. Bei uns in der Firma gabs auch schon mal Urlaubssperren für ganze Abteilungen, sodass manche Azubis Urlaub nehmen konnten, andere nicht.

    Solange sichergestellt ist, dass du bis Ende März 2009 deinen Jahresurlaub aus 2008 genommen hast, kann man da wohl kaum was gegen machen.

    edit: Außer beschweren und mal fragen warum das so ist natürlich...

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