zu 2.11:
Wenn man Aufgabe 2.9 zugrunde legt denke ich auch dass Antwort 5 eher passt. Ausserdem: Spräche man in dem Fall überhaupt von Individualsoftware?? Letzteres bedeutet doch dass die Software an die jeweiligen Bedürfnisse der Firma angepasst ist, was imho nicht der Fall ist wenn die Software für ein Gerät entwickelt wird, mit dem die Firma an sich nix zu tun hat.
zu 4.3:
Hier tendiere ich eher zu Anwort 1, aus dem hier bereits mehrfach genannten Gründen: nicht jede Firma bezahlt nach Tarif, Antwort 5 wäre also nur bedingt richtig, da in der Aufgabenstellung nicht geklärt ist der Auszubildende in einem solchen Betrieb arbeitet. Andererseits ist die Formulierung im BbG mehr als schwammig, so dass ich mir in dem Fall auch nicht wirklich sicher bin.