Hi zusammen!
Gibt es sowas wie ein ausserordentliches Kündigunsgrecht bei Zeitschriftenabos?
Hintergrund ist folgender:
Ich habe im November eine Zeitschrift abonniert und die Mindestlaufzeit des Abos ist ein Jahr, erst danach kann ich jederzeit kündigen. Jetzt haben die lieben Leute mir aber gleich mal doppelt den Abobetrag abgebucht, weil sie einen Fehler in der Buchhaltung gemacht haben.
Das wäre ja an sich nicht so tragisch, wenn ich diesen *zensiert* nicht schon seit 5 (in Worten: fünf!) Monaten nachlaufen müsste, um mein Geld wiederzubekommen. Sämtliche "Nervereien" per Telefon und Mail und sogar Fristsetzungen haben den erwünschten Erfolg noch nicht gebracht. Erst hiess es, das Geld haette nicht zurückgebucht werden können, jetzt ist angeblich schon seit 6 Wochen ein V-Scheck an mich angewiesen. Und der Fuzzi, mit dem ich die ganze Zeit über korrespondiert habe, meldet sich jetzt gar nimmer bei mir.
Mir wär's ja echt zu doof, wegen 23,88 Euro zum Anwalt/Amtsgericht zu rennen, aber ich würde lügen, wenn ich sage, dass mir die Sache nicht auf den Kranz geht. Komm' ich irgendwie aus dem Abo dieses Saftladens raus?
Genervte Grüsse
Saga