Original erstellt von EisenUli:
@EisenUli:
aber in dem beispiel war ein prüfungsteil unter 50%.
und weiter oben zitierst du aus irgenwas offiziellem, das ein mündliche nachprüfung durchzuführen ist, wenn ein teil mit 5 bewertet wird ...
ja was denn nun?
automatischer ausgleich oder nachprüfung?
meine IHK (Hamburg) hat mir gesagt:
wenn alle 3 teile der schriftlichen über 30 punkte liegen,
wird das gesamtergebnis der schriftlichen so errechnet:
1 x Wiso
+ 2 x GH1
+ 2 x GH2
wenn dabei 250 oder mehr punkte rauskommen,
ist bestanden ...
oder ist das ganze so zu verstehen:
1. es wird gegeneinander aufgerechnet.
2. wenn dabei keine 250 punkte rauskommen, ist die mündliche nachprüfung durchzuführen.
???
[ 10. Juni 2001: Beitrag editiert von: Han Shan ]
[ 10. Juni 2001: Beitrag editiert von: Han Shan ]