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sxs

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  1. Er redet vom Arbeitnehmererfindungsgesetz. Da steht sowas drin. Allerdings müssen da schon ein paar Dinge zutreffen. Die Schöpfungshöhe z.B. muss da sein, um eine Erfindung zu sein. Da scheidet dann der Hausbau aus... Außerdem muss der Erfinder (SW-Entwickler), wenn die Firma mit seiner Erfindung (Software) die fette Kohle macht, entsprechend beteiligt werden. Alles in allem eine faire Regelung, die von einigen Betrieben noch durch separate Verträge ausgeweitet (im Sinne des Unternehmens) wird. Ebenso kann man sich mit einer Vereinbarung zwecks der Nebentätigkeit mit dem AG vor der automatischen Auslieferung der Efindung "schützen".
  2. Das ist immer noch zu einseitig gedacht. Für deine Situation könnte man vielleicht sagen dem Betrieb ist es "bis zu" 36900€ Wert, aber er _bekommt_ die Arbeit ja offensichtlich auch für 31800€... Ich würde mir keine Hoffnung machen so schnell die bei bei der Vertragschließung gemachten "Fehler" zu korrigieren. Es ist definitiv keine Argumentationsgrundlage zu sagen: Aber der bekommt mehr. Du sprichst von einer Gehaltssteigerung von knapp 20%. Wenn du kein stechendes Druckmittel (entweder xxx oder ich gehe, etc) hast wird sich da schlicht nichts machen lassen in der Größenordnung. "Gleiches Geld für gleiche Arbeit" ist ein sehr plakativer Wahlspruch aber auch nicht mehr, denn er verträgt sich mit dem Wort Marktwirtschaft nur bedingt.
  3. Prinzipiell gebe ich dir recht. Allerdings hat jedes gesunde Gehaltsgefüge solche Stufen. Ein Mitarbeiter der den Job 4 Jahre länger macht als Du hat sicher das ein oder andere mehr gesehen. Außerdem hat er natürlich möglicherweise schon die ein oder andere Gehaltssteigerung im Unternehmen mitgemacht. Ich sehe nicht, warum mit den Gehaltssteigerungen einzelner Mitarbeiter auch ein etwaiges Einstiegsgehalt steigen soll. Ein unternehmen achtet nicht unbedingt darauf, das alle Mitarbeiter gleich viel verdienen, wobei ein gesundes Gehaltsgefüge schon nicht schadet. Es geht vielmehr darum, daß eine gewisse Arbeit so preiswert wie möglich erledigt wird. Daher wird fast immer (Tarif mal außen vor) individuell verhandelt. Bisher hast Du diese Arbeit doch auch für den gezahlten Preis erledigt. Ein anderer hat zu einem anderen (vielleicht besseren) Zeitpunkt besser verhandelt. Irgendwie klingt die Fragestellung ein wenig nach Neid, oder anders herum gefragt: Würdest Du auch von einer Ungleichbehandlung sprechen, wenn du mehr verdienen würdest?
  4. Die Probezeit ist für beide Seiten da. Wenn Du in einer "Asbeutertruppe" landest (darauf spielst Du ja an), kannst auch Du ohne Angabe von Gründen in der Probezeit kündigen. Und ja, bei uns im (seriösen?) Mittelstand ist das Ausbilden durchaus eine kostspielige Investition, die tatsächlich dadurch gekrönt sein kann, das man Nachwuchs ausbildet, der dann nach der Ausbildung - aus welchen Gründen auch immer - woanders arbeiten geht. Es gibt immer mindestens zwei Sichtweisen - wie Du schon so treffend festgestellt hast. Witzigerweise würdest Du zu uns gar nicht mal schlecht passen...
  5. Er hat ja keinen Erfolg, schreibt er ja selbst, sonst würde ihm wohl nicht das Arbeitsamt im Nacken sitzen, wie im Ursprungsposting angegeben. Ich seh hier nirgends Neid. Worauf auch? Sich beim Scheich durchfressen, mit alter Egos durch die Lande ziehen, und nun vom Arbeitsamt gegängelt einen hochbezahlten IT - Job suchen, der kaum Vorkenntnisse braucht, und wo er mal schnell wieder ein Jahr unterm Radar durchfliegen kann, damit danach die Stütze wieder rollt... Er ist ein klassischer Hochstapler, der mit seinen Straftaten auch noch anonym angibt.
  6. Das hier immer wieder auf die Rechtschreibung eingehackt wird, kann ich leider nicht wirklich nachvollziehen. Die Rechtschreibung eines Menschen wird allzu gern mit seiner "allgemeinen" Intelligenz gleichgesetzt. Ich selbst habe die Rechtschreibung in Sachsen "erlernt". Das bedeutet, das wir Dinge mit dem dem "harten" und dem "weichen" "B" Schreiben "gelernt" haben. Ich habe Zeit meines Lebens damit zubringen müssen, das irgend jemand meine Rechtschreibung kritisiert. Das hatte allerdings - schon von Anfang an (ich bin ein Kind der .com - Blase) - nie etwas mit meinem beruflichen Erfolg zu tun. Ich denke wir sollten nicht von Rechtschreibung von Kenmornex auf den Rest der Persölichkeit schließen. Jemandem mit 40 Lenzen auf dem Buckel, darf man schon zutrauen, das er in seinem Leben das ein oder andere erlebt hat. Ich denke er hat mehr als deutlich gemacht, das er sich durchaus klar ist, daß er auch mit bestandener FI - Prüfung ein schweres "Standing" hat. Nichtsdestotrotz hat er trotzdem einen vitalen Punkt: Auch nach der Umschulung hat er noch > 20Jahre bis zur Rente. Zeit genug auch in "userem" Beruf Fuß zu fassen. @Kenmornex auch in meiner Position hätte ich es schwer jemanden, der älter ist als ich, als "Neuling" einzustellen. Leicht wirst du es mit dem Berufswunsch wirklich nicht haben, das ist Fakt.
  7. Immer wieder gibt es diese Diskrepanzen. Maloja schließt natürlich - ein ums andere Mal - leider von seinem Unternehmen auf den Rest der Welt. Wir FI konkurrieren traditionell immer mit den Akademikern (und da auch mit den Quereinsteigern dieser Gruppe) und den den "Arbeitsamt" - MSCEs. Es hängt häufig wirklich von den Personalabteilungen oder Chefs im allgemeinen ab, wie ein "ITler" in einem Unternehmen angesehen ist. Die Gehaltsschere die auch hier bei fi.de immer wieder deutlich wird, zeigt es auch sehr gut. Einerseits haben wir Kollegen, die in prekären Arbeitsverhältnissen arbeiten (müssen) andererseits gibt es auch genug von uns, die weit jenseits der 50k verdienen. Ich selbst gehörte auch als Angestellter zur letzteren Gruppe. Und das, obwohl doch unsere Ausbildung doch eigentlich bundeseinheitllich ist (BW mal ausgeklammert ). Ich selbst als Unternehmer mache keine Unterschiede zwischen Akademikern (zugegeben mehrheitlich FH) und FI, denn wir beschäftigen jeden anhand des Tätigkeitsprofils, und nicht nach der Ausbildung. Ich weiß natürlich, das nicht alle Unternehmen so verfahren. Umso interessanter ist wohl, das die Kollegen selbst kein Problem damit haben. Ich kann GoaSkins Eindrücke nur bestätigen. Vermeindliche "Ausnahmen" existieren, und die nicht zu knapp. Die unterschiedlchen Meinungen liegen wohl auch auch und vor allem daran, das der Arbeitsmarkt noch keine exakte Meinung zu uns FI hat... aber das macht nix, unser Berufsbild ist ja auch erst 12 Jahre alt.
  8. Und in 3 Jahren wirst du gar keine guten Ideen haben? Ob du eine Extrarunde drehst oder nicht, kannst nur du entscheiden. Prinzipiell ist die Selbständigkeit immer ein Risiko. Allerdings kann man das Risiko ein wenig einschränken, z.B. mit einer grundständigen Ausbildung. Dann muss man auch nicht vor den Zug. Geschäftliche Gelegeheiten werden sich auch weiterhin ergeben, soviel weiß ich inzwischen. Egal, wie du dich enstscheidest, wahrscheinlich wirst du die Entscheidung danach wieder in Frage stellen, so ist das mit enweder oder. Aber ganz ehrlich, ich glaube du hast dich schon für die Selbstständigkeit entschieden und suchst nur noch irgendeine Bestätigung dafür.
  9. Der wirklich schlimme Witz dabei ist, das man die Externenprüfung sehr wohl in der Selbständigkeit machen kann. Das hab ich nämlich gemacht, anhand eines Kundenprojekts. Leider gibt das Reglement nicht viel mehr her, als das du dich entscheiden musst die Ausbildung entweder aufzugeben, oder zu ende zu machen. In der Selbständigkeit wird dich zwar kaum jemand fragen, was für einen Abschluss du hast, es sei denn du arbeitest mit einem Projektvermittler. Der Projektvermittler achtet sehr wohl auf einen ordentlichen Abschluß. Ich kann nur raten, einen ordentlichen Abschluss zu machen, vor allem wenn man die Gelegenheit dazu hat, denn niemand weiß, wie gut es auf dauer mit der Selbständigkeit funktioniert. Nicht jeder ist der nächste Zuckerberg. So wie sich das liest, bist du noch jung genug die Selbständigkeit ein wenig aufzuschieben. In fast jedem Gründungseminar ist zu hören: Das beste Gründungsalter ist 30, da dürfte noch ein wenig Luft sein bei dir.
  10. Der Meinung bin ich auch. Als Grund zur Ablehnung taugt das nicht. Aber prinzipiell, soweit sind wir uns doch einig, hätte er ohne Angabe von Gründen völlig legal das Ausbildungsverhältnis beenden können. (oder in diesem Fall nicht zustandekommen lassen) Ich verstehe nach wie vor nicht, wie die Meinungsäußerung des IT - Leiters, zumal am Telefon, juristisch (erfolgreich) angreifbar sein soll.
  11. Ich würde jetzt gern öffentlich antworten (mein Name, Name der Firma, Handelsregisterauszug, letzte Bilanz aus dem Bundesanzeiger), aber ich schätze meine Privatsphäre. Nur Soviel zu mir: abgeschlossene Berufsausbildung (FIAE) nach Studienabbruch, eigene Firma (GmbH mit inzwischen 9 Angestellten), embedded Linux als Fachgebiet, daher Unternehmer. Ich traue mir eigentlich schon zu das eine oder andere im Rahmen von Ausbildung und Rechtlichem rund um eine Firma zu beurteilen. Aber du hast recht, wahrscheinlich bin ich nur ein Aufschneider und Angeber. Ich denke Vic hat recht, es stinkt langsam aber sicher nach Troll.
  12. Ok, und was soll bei all dem rauskommen? Sie tritt die Stelle dann doch an und wird dann ohne angabe von Gründen in der Probezeit gefeuert. Fertig ist. Ja der IT-Leiter ist ein *****, ja mit Menschen geht man anders um, aber himmelherrgott es wird dem IT - Leiter genau gar nichts passieren. Er hat die vermeintliche Datenschutzverletzung ja nicht begangen. So wie ein Bewerber die Möglichkeit hat eine Ausbildung nicht anzutreten (was sie ja auch schon getan hat), hat der Betrieb die Möglichkeit einen Bewerber doch nicht zu berücksichtigen. Maloja macht hier nur furchtbar ne Welle und schlägt um sich, da er mit dem Thema offensichtlich stark emotional verbunden ist, thats all. @Maloja, eine Bitte: Bitte doch nicht um Meinungen, wenn du dann nichts weiter zu tun hast, als den Leuten ihre "falschen" Meinungen vorzuhalten. Meinungen können nicht wahr oder falsch sein, es sind Meinungen. (siehe Meinung)
  13. Ich würde das Thema Fachinformatiker auch nicht ganz fallenlassen. So wie es klingt, kannst du dich vielleicht wirklich schon zur Sommerprüfung anmelden. Ich hab das damals - schon ein paar Jahre her - auch einfach aus dem Job (vielmehr sogar aus der Selbständigkeit) heraus getan, und mich dann anhand der alten Prüfungengen auf den FIAE vorbereitet. Ich denke auch wie Kwaiken: Mach den FI und schau dann weiter. Eine gute Ausgangsbasis ist das allemal, denn einen "billigeren" Weg zu einem anerkannten Berufsabschluss in der IT gibts wirklich nicht. Das letzte Wort hat natürlich deine IHK, aber einen Versuch bleibt es allemal wert.
  14. sxs

    Lizenzen

    Wir haben unsere Firma auch rund um ein OSS Framework aufgebaut. Da du Lizenzgeber bist, hast Du immer die Möglichkeit eine Dual - Lizenz anzubieten. Allerdings hat sich es für die meisten Frameworks als Nachteilig herausgestellt GPL zu sein (QT mal aussen vor). Wir haben unserer Dual - Modell zugunsten von LGPL geändert. Die meisten Kommerziellen nutzer hören schon auf dein Framework zu evaluieren, weil ihnen dieses Dual - Lizenzmodell schon zu kompliziert erscheint. Seit der LGPL erhalten wir weit mehr Feedback der Nutzer und - interessanterweise - weit mehr Anfragen für bezahlten Support. Die LGPL ermöglicht es zwar jedem dein Zeug unverändert in kommerziellen Produkten zu verwendet, senkt aber drastisch die Hemmschwelle sich Hilfe beim Maintainer zu holen. Andersherum ist es kommerziell auch immer noch absolut akzeptiert wenn du einfach ein Preisschild ranmachst, und es nur geschlossen vertreibst. Das sind so zumindest unsere Erfahrungen. Die Meistverwendeten Bibliotheken die ich so kenne haben LGPL bzw. MIT als Lizenz. Ein schönes Beispiel, wie die Lizenz die Verbreitung beeinflusst ist villeicht der Vergleich zwischen Xine und GStreamer.Beide sind sehr gute Frameworks, und architketonisch (nicht notwendigerweise in der Benutzung) sehr ähnlich. Xine war Jahrelang sehr populär GStreaner hat aber in den letzten Jahren das rennen unterm Strich komplett gemacht, und warum? GStreamer: LGPL Xine: GPL. Im Multimediabereich ein echter Showstopper. Wenn du auf Klasse statt Masse aus bist, dann ist Dual - Licensing ok. Wenn du einen hohen Verbreitungsgrad erreichen willst, schluck die Pille und machs LGPL.
  15. Ok, dann Telegrammstil: ggf. Anmeldung des Gewerbes Besorgen einer Steuernummer vom Finanzamt monatliche Umsatzsteuervoranmeldung (Abrechung der gezahlten und eingenommen Umsatzsteuer diese bis zum 10. des Folgemonats, oder mit Dauerfristverlängerung übernächster Monat. Einreichen einer Umsatzsteuerklärung am Ende des Jahres Bei der Dauerfristverlängerung muss man allerdings ab Jahr 2 1/11 des bei der Umsatzsteuererklärung ermitteltelten Betrages vorab ans Finanzamt überweisen. wenn der Umsatz unter der gesetzlichen Grenze ist, kann man eine Befreiung von der Umsatzsteuer beantragen. Dann allerdings (so meine Meinung) kann man nicht davon Leben. Am Ende des 2. Jahres Wird die 1. Steuererklärung fällig, da gibts dann auch gerne mal ein böses Erwachen. Spätestens ab dann hat man dann auch die Einkommensteuervorauszahlung am Hals. Das sind so die wichtigsten "amtlichen" Punkte, die es zu beachten gilt. Was sonst noch so wichtig ist: Krankenkasse: Darauf achten, das man der KK mitteilt, wie der voraussichtliche Umsatz sein wird. Die KK geht grundsätzlich erstmal vom Maximalbetrag aus wenn sie "selbstständig" hört. Krankentagegeld: Krankentagegeldversicherung in der richtigen Höhe abschließen. (auf gar keinen Fall glauben, das man eh nicht so lange Krank sein wird) freiwillige Arbeitslosenvesicherung, wenn man Ansprüche in der Arbeitslosenversicherung hat, kann man diese so konservieren. Günstig wenn es nicht klappt. Altersvorsorge nicht vergessen, kann man in den ersten zwei jahren vielleicht ein wenig schleifen lassen, muss aber auf jeden Fall bedacht sein. (Falls eine GmbH ansteht: BAV 100% steuerlich gefördert. So mancher gründet die GmbH nur aus diesem Grund) - -
  16. Ich antworte mal, ohne angesprochen zu sein. Einfach einen Steuerberater suchen. Mit Vollmacht erledigt er den gesamten Papierkram. Meiner hat damals sogar nichts extra berechnet, da er monatlich meine Buchhaltung bekam (für gerade mal 30 Euro pro Monat eine BWA und Ust-Voranmeldung, etc). Ich empfehle jedem diesen Schritt. Es kostet nicht viel und entlastet enorm. Außerdem haben Steuerberater oft einen guten Draht zum Finanzamt - auch nicht zu unterschätzen. Über besagten Steuerberater lief auch meine Anerkennung als Freiberufler. Selbst wenn das nicht geklappt hätte, wäre die Gewerbeanmeldung auch durch ihn erledigt worden. Die IHK meldet sich ja dann automatisch, wenn man ein Gewerbe anmeldet.
  17. @fach_i_81: ich war vor unserer GmbH - Gründung als _Freiberufler_ unterwegs, und das als Fachinformatiker. Ist zwar jetzt schon 4 Jahre her, sprich die Information ist nicht ganz neu, Aber ich habe tatsächlich keine Gewerbesteuer bezahlen und auch keine IHK - Zwangsmitgliedschaft über mich ergehen lassen müssen. Die Zuordnung zu den Katalogberufen ist im Grunde recht einfach zu erreichen. Zumindest für den Anwendungsentwickler ist es recht easy, da er a) Dinge schafft, die unter das Urheberrecht fallen, und zumindest wenn er keine Fließbandarbeit nach Schema F abliefert einen Beruf mit einer gewissen Schöpfungshöhe ausführt. Die Zuordnung zu den freien Berufen ist im übrigen nicht an eine akademische Ausbildung gebunden, sondern ergibt sich eben eher aus den Notwendigkeiten der genannten Berufe. Ich kann nicht als Arzt arbeiten, ohne zu studieren. Ich kann kein Rechtsanwalt ohne Staatsexamen werden, usw. Ich kann aber ohne jede gesetzliche Einschränkung als Informatiker arbeiten, auch ganz ohne Ausbildung und Studium. Es ist richtig, das die Finanzämter das gerne aneinander Knüpfen. Die Freiberuflichkeit meines Geschäftspartners ging ohne Sorgen durch, Msc... alles klar. Bei mir hats ein wenig Argumentation bedurft, obwohl wir exakt die gleiche Tätigkeit ausgeübt haben. Nichtsdestotrotz hat die Art der Tätigkeit das Finanzamt überzeugt.
  18. Naja, eigentlich hast du es in einen Betrieb geschafft der jemanden für Handlangerarbeiten suchte und offensichtlich einen Azubi für einen solchen "billigen" Handlanger hält... Am Ende den Schein in der Hand zu halten, aber so gut wie nichts (außer in der Berufsschule) aus dem Berufsbild gelernt zu haben ist wohl auch nicht ganz das Wahre. Der Hauptschulabschluss ist schon ein Hinderungsgrund für die "besseren" Ausbildungen in diesem Bereich, aber hey, was genau passiert, wenn du versuchen würdest, den Betrieb zu wechseln, und es nicht klappt? ... Richtig: überhaupt gar nichts. Also probiere es einfach, wenn du dich in deinem jetzigen nicht gut ausgebildet fühlst.
  19. Ich glaube man sollte hier schon unterscheiden, und den Begriff Studium nicht weiter verwässern. Es gibt staatlich anerkannte Fernhochschulen (FU Hagen, Wilhelm Büchner Hochschule, PFFH Göttigen, Akad, WHL, usw) die Akademische Abschlüsse wie im Präsenzstudium vergeben. Das ist das klassische Fernstudium und hat keinerlei Probleme in der Anerkennung. Ein akademischer Grad ist ein akademischer Grad ist ein akademischer Grad. Alles andere sind eher Fernlehrgänge die idR. per Zertifikat abgeschlossen werden (ganz selten auch mal mit IHK Abschluss). Da hat man natürlich das Problem, das grundständige Abschlüsse idR. nicht dabei sind. Als Weiterbildung taugen die sicher, sprich man hat einen passenden Abschluss (berfusbildend, oder akademisch) und erweitert seine Kenntnisse. Als einzige Ausbildungsquelle taugen diese Fernlehrgänge wenig bis gar nicht. Dazwischen gibts es noch die VWA / BA, die sich selber wichtiger nehmen als sie sind, aber durchaus Anerkennung in der Wirtschaft genießen. Das, was du "studieren" möchtest, reicht sicher nicht aus, um damit beruflich Fuß zu fassen. Das klingt nach dem klassischen Lehrgang der SGD, der sich, wenn ich die Beschreibung richtig lese, auch eher an Leute richtet, die in diesem Bereich schon arbeiten und ihre Kenntnisse noch vertiefen oder bestätigen wollen. Als grundständige Ausbildung will dieser Lehrgang auch gar nicht verstanden werden.
  20. Ist aber die einzig Korrekte Antwort, die ein Entwickler geben kann und sollte. Ich wüde mir es als Entwickler 2x überlegen, ob ich Termine die nicht offiziell kommuniziert sind zu nennen. Grundsätzlich ist überhaupt nichts dagegen einzuwenden wenn auf den offiziellen Ansprechpartner verwiesen wird, wenn ein Mitarbeiter unsicher ist, ob er eine Information herausgeben kann und darf. Das sind unter dem Strich Firmeninterna! Wenn ich eine solche Antwort als Kunde erhalte hätte ich nicht den Eindruck, das da was stinkt, sondern das die Kundenkommunikation in dem Betrieb klar geregelt ist.
  21. Wenn du so gut bist, das du in der entsprechenden Branche eine gewisse Prominenz hast, das mag das stimmen. Bis dahin, wird man einfach nicht eingeladen, wenn das Web 2.0 wenig vorteilhaftes über einen selbst zu berichten hat. Das kann man sich schönreden, nutzt aber nix. Natürlich kann ein Facebook / Xing (you name it) Account auch etwas positives sein. Man muss eben darauf achten, _wie_ man sich dort präsentiert, und _was_ man preisgibt. Peinlichkeiten oder andere negative Darstellungen bleiben einfach haften!
  22. Wovon Du sprichst ist ein Zwischenzeugnis, kein Arbeitszeugnis. Ein Vorgesetztenwechsel ist durchaus ein ausreichender Grund ein solches zu verlangen.
  23. Manman, da hats mal wieder jemanden getroffen. 80% sind in so ziemlich jedem Schlüssel eine 3... ist doch super das du mit 50% Aufwand schon auf eine 3 kommst. Hey ne Leistung! Tschakaa! Du solltest nicht so viele Steine werfen, könnte sein, das du im Glashaus sitzt. Und andere wie Deppen behandeln, nur weil sie blöderweise mal recht hatten und du nicht.... interessanter Charakterzug.
  24. Ich denke auch, das es sich gehört, Verträge einzuhalten. Und das gilt sowohl für den Betrieb als auch den zukünftigen Azubi. Diese "Affentaktik", erst den alten Ast loslassen wenn der neue Ast fest in der Hand liegt, finde ich gelinde gesagt traurig, und was den beschriebenen Fall betrifft durchaus verwerflich! Man kann seinen Vertragspartner bitten noch soundsoviele Tage zu warten, da ist überhaupt nichts dabei. Wenn das möglich ist, dann ist doch alles schick. Wenn nicht, dann muss man sich eben entscheiden. Ich finde diese Tipps "unterschreib erstmal, dann haste was" unterste Schublade!

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