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tTt

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  1. hi tikal, grundsätzlich geht sowas nicht ohne die zustimmung der ihk. und da ist es so, dass du dich bewerben musst, denn die ihk hilft einem da leider nicht bzw verweist nur auf die lehrstellenbörse. aber bevor du zur ihk gehst, solltest du wirklich im betrieb deinen zuständigen ausbilder / chef sprechen, ob sich da wirklich nix ändert. denn sonst kann deine restliche zeit im betrieb zur hölle werden. nachweise über diese bemühungen sind natürlich auch hilfreich, kannst so der ihk alles auf einmal liefern. evtl findet die ihk ja noch ne lösung, was ich allerdings eher bezweifle. und du solltest bei (vorstellungs-)gesprächen ehrlich sein. ich habs hinter mir und nunja, als schlecht hatte es dann bei mir keiner angesehen, auch wenn der allgemeine tenor meist anderer meinung ist. ich hab zwar nochmal neu angefangen, aber auch das ist ja normaler weise nicht möglich. ich habs nicht bereut und ging einfacher als gedacht. nur mut!
  2. rufbereitschaft ist für azubis u18 sa+so gänzlich tabu. für azubis ü18 ist auch immerhin der sonntag ein ruhetag! lediglich in der gastronomie oder so, wo sonntagsarbeit üblich sein kann, kanns ausnahmeregelungen geben. hatte das hier neulich schon jemand anderen im forum gesagt, am samstag kann er für die rufbereitschaft herangezogen werden, wenn in dem vertrag keine genaue angabe über eure arbeitstage stehen. dann sind 6 tage zulässig, allerdings dann halt gegen freizeitausgleichbzw die 40/woche dürfen nicht überschritten werden. aber auch nur innerhalb der gesetzlich arbeitszeitrahmen (wenn ich mich nicht irre 6-22uhr), der rest kann vom ag nicht eingefordert werden. vor allem nicht als azubi. ansonsten schau mal hier: http://forum.fachinformatiker.de/ausbildung-im-it-bereich/125325-notfalldienst-waehrend-ausbildung-wochenende.html#post1127100
  3. dass ein ausbilder dann mehr zeit hat bezweifle ich ein wenig uns wurde zum beispiel sogar das gegenteil gesagt, wer verkürzen will, kann das tun, aber die ausbilder werden sich nicht noch extra um die verkürzer kümmern. hauptaugenmerk wird also bei den "normalen" azubis liegen. aber bei der telekom kann das ja anders laufen. bei weniger konkurrenz geb ich dir volle zustimmung, ebenso dass eine verkürzte ausbildung meist gern gesehen ist. ich habe nach der ausbildung zwar eine garantierte übernahme, aber ob ich verkürze weiß ich im moment noch nicht, da die anforderungen recht hoch bei uns zum verkürzen sind und ich mir "den extrastress" nicht wirklich antun will, vor allem werde ich bei mir im letzten ausbildungsjahr in meiner zukünftigen abteilung "eingearbeitet". im letzten lehrjahr lernt man doch bekanntlich am meisten... :confused:
  4. naja, letztlich hast du einen vertrag mit 40h. die darf vom betrieb wegen besonderer situationenen (das gesetz lässt da absichtlich freiheiten) kurzfristig überschritten werden, maximal 10h arbeitszeit (mit pausen 10h 45 minuten) am tag bzw 48h in einer woche. diese mehrarbeit darf aber kein dauerzustand sein und du musst innerhalb der nächsten 6-8 wochen die gelegenheit bekommen, die zeit "abzufeiern" oder eben sich auszahlen zu lassen, was bei einem azubi-stundenlohn meist ungünstiger als abfeiern ist.
  5. die wöchentliche arbeitszeit kann aber auch abweichen. da er über 18 ist, sind bis zu 48h pro woche erlaubt. über einen zeitraum von 6 oder 8 wochen darf aber seine regelmäßige arbeitszeit, die im ausbildungsvertrag steht (idr. 40h), nicht überschritten werden. @thommy88 gesetzlich musst du den dienst also am sonntag nicht machen, am samstag müsstest du es machen, da in deinem vertrag keine werktage stehen. und wenn nichts im vertrag steht, gelten die gesetzlichen werktage, also mo-sa. für den samstag müsstest du allerdings einen normalen freizeitausgleich bekommen.
  6. jap die probezeit wurde verlängert. hab ich auch nicht schlecht geschaut, als dann von meiner berufsschullehrerin gesagt wurde, es gibt jetzt bis zu 4 monate probezeit. dank tarifvertrag hatte ich aber dennoch nur 3 monate. die restlichen aus kleineren mittelständischen unternehmen hatten direkt 4 monate... wurde angeblich wegen zu hoher abbrechquote nach der probezeit verlängert...
  7. Also du müsstet dann extra dafür vergütet werden oder einen besonderen Zeitbonus dafür bekommen. Ich hab morgen zum Beispiel auch Dienst, bei mir sind vertraglich geregelt normale Werktage Mo-Fr. Grundsätzlich war die Teilnahme bei mir aber freiwillig. Zur normalen Arbeitszeit morgen bekomme ich einen zusätzlichen Zeitaufschlag in Höhe von schätzungsweise 30%. Es ist bei uns Tarifvertraglich geregelt. Wie hoch das genau ist, weiß ich aber jetzt nicht. Gesetzlich gibt es ähnliche Regelungen. Wenn im Ausbildungsvertrag bei dir nichts von dieser Arbeit drin steht, ist es dir freigestellt daran teilzunehemen. Ein muss daran teilzunehmen gibt es dann zumindest rein gesetzlich gesehn nicht. Wenn du daran teilnimmst, muss es aber extra vergütet werden. Entweder so wie bei mir oder eben mehr Geld. Da Sonntag ein Ruhetag (gilt für alle Azubis, egal ob volljährig oder nicht) ist, kommt für Sonntag in jedem Falle ein Zuschlag dazu, für Samstag nicht zwingend, je nachdem wieviele Werktage es in deinem Betrieb gibt. Für Samstag wäre bei sechs Werktagen pro Woche in deinem Betrieb dann zumindest normaler Freizeitausgleich fällig. Ohne jegliche Gegenleistung seitens deinem AG musst du das definitiv nicht am Sonntag machen. Und du würdest für die Rufbereitschaft auch kein Extrageld o.ä. kriegen? :eek Also Samstag vielleicht, Sonntag definitv nein... Zumindest seh ich das so.
  8. da musst du mit den fahrtkosten schon genauer werden. ich erhalte fahrtkosten, allerdings nur zu berufsschule und während meinem auswärtigem (nicht der vertragliche hauptausbildungsort) praktikum die kosten zumindest zum größten teil erstattet. die fahrten zum regulären ausbldungsstandort bekomme ich nicht ersetzt. aber den genauen umfang regelt immer der jeweilige tarifvertrag (z.b. tvaöd, tvn-ba, etc...). und das kommt immer auf die behörde an. wie das im tvaöd gelöst ist, weiß ich nicht, da ich einen anderen tarifvertrg habe :cool: und dadurch auch mehr verdiene als die meisten azubis im öd über meinen ag hätte ich aber die möglichkeit, an ein jobticket zu kommen. aber das ist regional sehr unterschiedlich und bringt mir mit auto nix. zahlen müsste ich das selber, aber ist günstiger als ein normales abo.
  9. Im Allgemeinen ist für die Fi(SI)-Ausbildung ein guter Realschulabschluss (Mittlere Reife) leider nur 2te Wahl. Deutlich bessere Chancen hat man fast immer mit (Fach-)Abitur. Da reicht, so wie ich das bisher immer mitbekommen hab, sogar ein 3-er Schnitt. Ich hatte es jedenfalls relativ schwer, für 2007 einen Ausbildungsplatz zu finden. Für 2008 klappte das zu meinem erstaunen erheblich einfacher. Ich beziehe mich aber auf den Großraum Berlin.
  10. also ich bin hier auch seit 1.9.08 dabei und auch hier ist das motto: gruppenarbeit, gruppenarbeit, gruppenarbeit. und dazu dann auch immer präsis. fast genauso in der berufsschule, zumindest bei einigen lehrern.... es gibt die einen, die labern über alles mögliche, nur nicht über das fachliche und wiederum andere, die "ohne rücksicht auf verluste" ihren eigenen plan durchziehn, ohne dass auch nur ein bissl was fachliches rüber kommt. und bei kritik unsererseits gehts dann gleich "drunter und drüber".... mir is schule noch nie so schwer gefallen vor allem sind wir an der schule "versuchskaninchen", die komische neue dreieckige tische erhalten haben, wo der platz hinten und vorne nicht ausreicht.... naja, bayern.... :floet:
  11. Also ich weiß nicht, wie dir das dein Betrieb im Bewerberverfahren erzählt hat. War dir schonmal etwas in der Richtung mit dem Wechsel angedeutet worden? Ich würde sagen, einen Schaden hast du davon nicht, aber das mindeste wäre von deinem AG eine Kostenerstattung für die Fahrten zwischen Berlin und Hamburg. Sinnvoller wäre in dem Falle tatsächlich die Übernahme für eine 2-wöchige Unterkunft in Hamburg für dich. Ich für meinen Teil "dürfte" in dieser Woche von Berlin für 1 Woche nach Nürnberg, da hier für 1 Woche Berufsschule ist. Mal eben in einer Woche rund 1200km unterwegs, da ich für die Berufsschule von Nürnberg nach Erlangen pendeln darf.... hätte man besser planen können wobei ich die Fahrtzeit zwischen Berlin und Nürnberg ja nicht angerechnet kriege... und siehs dch mal so: es sind doch nur 2x 2 Wochen... Augen zu und durch Aber ich erhalte für meine Praktikas in Berlin (Ausbildungsort ist regulär Nürnberg) Fahrtkostenerstattungen. Kosten der Unterkunft für die Zeit werden übernommen und zusätzlich eine Tagespauschale für Verpflegung. Sowas ähnliches dürftest du von deinem AG auch erwarten können, denn der Weg liegt über dem zulässigen Tagespendelbereich (maximal 1:30 pro Fahrt, also maximal 3h am Tag). Sprich am besten nochmal mit deinem Ausbilder. Gruß Timo (Berliner, der sich grad für eine Woche in Nürnberg aufhält... grml...)
  12. dafür sparst du dir dann ja wahrscheinlich die miete jede stelle hat seine vor- und nachteile. damager, wenn ich mich nicht irre, solltest du statt bafög eigentlich berufsausbildungsbeihilfe(bab) bekommen... legst du am ende eine prüfung vor einer ihk ab? wenn ja, solltest du mit bab eigentlich auch mehr geld bekommen.
  13. Also mir wurde hier in einer Behörde fast überall das "du" angeboten. Es gibt aber auch ein paar Angestellte, die mich siezen (mache ich eigentlich erstmal immer). Aber in eine Bewerbung habe ich bisher immer das Sie verwendet, da ich das immer mit Höflichkeit verbinde, auch wenn das Anschreiben im "Du" geschrieben wurde. Ich denke, dass das auch schon für viele ein Auswahlkriterium ist. Ich denke da vor allem an den Kundenkontakt...
  14. also ich habe meine lohnerhöhung (dank der festsetzung des krankenkassenbeitrags auf 14,9% und nicht wie vorher geplante 15,5%) von 20€ brutto erhalten. bin allerdings nicht im tvaöd, sondern im tvn-ba. einmalzahlungen gabs nur bei den angestellten des tv-ba, allerdings nicht bei azubis. und normaler weise fallen azubis auch nie darunter, weil azubis im öd meist ihren eigenen tarifvertrag haben.
  15. es sei denn, es gibt angestellte, die dafür ihren lohn erhalten zugegeben, die sind nich immer gleich an ort und stelle, sodass man immer ein wenig ordnung schaffen sollte aber so oft musste ich beim auspacken ja nicht helfen^^
  16. also bei mir wurde ebenfalls eine reisebereitschaft gefordert. ich bin zur zeit zum beispiel in berlin, aber eigentlicher ausbildungsort ist nürnberg, ein führerschein wurde hier bei mir zum beispiel nicht gefordert, abe es wurde uns teilweise nahe gelegt, diesen zu machen. es kann durchaus sein, dass ich später mit einen unserer dienstwagen fahrten erledigen soll. in berlin ist es eher weniger das problem, da hier ein recht gutes öpnv-netz vorhanden ist. aber in anderen regionen sind zu den einzelnen liegenschaften von uns ca. 200-300km zurückzulegen. alternativ wird mir vom ag aber sonst auch ein ticket fürs öpnv zur verfügung gestellt. "reisebereitschaft" bezeichnet jeder ag anders, aber im allgemeinen heißt es für mich, für einen gewissen zeitraum an einem anderem ort als betriebs-/ausbildungsort zu sein und zu arbeiten.
  17. Das weiß ich leider selbst nicht so genau. Villeicht sollte ich noch erwähnen, dass ich in einer Behörde arbeite, vielleicht daher der Aufwand, wer weiß. Ich hab mich heute an meinem gruppenverantwortlichen Ausbilder gewendet. Mal schaun, was dabei nun heraus kommt, wie er das sieht, was er tun wird und ich dadurch zu erwarten habe. Ändern kann ich nunmal auch nix mehr.
  18. Also ich bin bereits 21. Ja also normaler wird hier bei meinem AG die Praxis mit krank melden ohne AU-Bescheinigung auch angewendet. Sonderfall regelt der Betrieb, wie ich erst jetzt nochmal erfahren hab, gilt in der Zeit der Berufsschule, an dem wohl ab 1. Tag krank melden AU gilt, weil angeblich die Schule darauf besteht. Von dieser habe ich aber erfahren, dass man es dort ebenso wie bei meinem AG normaler Weise regelt, sprich ab 3 Tagen nur mit AU. Die Schule hat das Attest, welches ich dort abgegeben hatte ja auch akzeptiert und bin dort eigentlich schon "entschuldigt". An dem Tag wäre ich nach dem Arztbesuch nur zu dem in Bayern sehr wichtigem Fach Religion verspätet eingetroffen, sodass ich mich dann zugunsten des ins Bett legens, was am meisten half wegen den Kopfschmerzen, entschieden hatte. Und mir jetzt nen anderen Arzt suchen wird schwer, da ich nun ausbildungsbedingt in Berlin bin. d.h. ich muss alles ehh schon aus der Ferne klären...
  19. Ok, dann werde ich auch hier im Forum mal die Groß- und Kleinschreibung nutzen. Ich war an dem Tag nicht aufnahmefähig. Ich sollte vielleicht auch noch erwähnen, dass ich auch Migräneanfällig bin und ich drei Wochen vorher erst eine Rachenraumentzündung hatte. An dem Tag hatte ich wieder die selben Symptome. Deswegen war ich direkt zum Arzt gegangen, denn mal soll ja ne Kankheit nicht "verschleppen". Also der Termin ging Arztseitig nicht früher. Und mir war das wegen den Kopfschmerzen auch recht. Er schrieb mir ja auch nochmal Antibiotika aus, also leicht entzündet wars auch, aber der Arzt hielt mich für arbeitsfähig. Am nächsten Morgen wars auch schon etwas besser. In der Berufsschule wurde das Attest ohne Murren akzeptiert. Der Betrieb besteht jetzt aber auf diese dämliche AU. Also wirds ein unentschuldigter Tag Nacharbeiten kann ich Berufsschule ja nicht. Und eine AU schreibt mir der Arzt keine mehr aus. natoll
  20. auch wenn der thread recht alt ist, ich hab nen problem: ich hatte an diesem tag in berufsschule. an dem tag gings mir echt schlecht und ich hatte dann an dem tag einen termin beim hno-arzt um ca. 12uhr. vorher dann natürlich in schule und betrieb angerufen, dass ich zum arzt gehe. ich war also deswegen nicht in der berufsschule, da diese ca. 25km entfernt war und eine zugverbindung nur 1x pro stunde fährt. der arzt stellte mir für den tag keine au, sondern nur ein attest wegen besuchs aus. jetzt ist es so, dass der betrieb für diesen tag eine au haben will (das attest reicht denen nicht). das habe ich aber widerum nicht bekommen. ich also beim arzt angerufen, der mittlerweile einen inhaberwechsel hatte (der alte ist in ruhestand gegangen) und der neue stellt rückwirkend keine au mehr aus. was kann ich in einem solchen falle tun? ich bin jetzt echt ein wenig ratlos
  21. wenn du schon die zusage vom anderen betreib hast, frag doch einfach mal nach, ob du da schon früher beginnen kannst. vielleicht klappts ja
  22. ich denke, es wurde zwar schon erwähnt, aber wen du die ganze zeit die selben tätigkeiten erledigt hast, dann schreibst du das dann hal auch so ins berichtsheft. für dich soll es ein nachweis über die tätigkeiten während deiner ausbildung sein. Wenn du dann in Streitigkeiten wegen der ausbildung kommst, kannst du sagen: "so wars" und hast das ganze auch unterschrieben vom ausbilder und bist dann "abgesichert". viel spaß dann noch bei deiner weiteren ausbildung. und ich hoffe für dich, dass sich deine tätigkeit auch wirklich ändert :bimei
  23. hiho, ich wollte mal fragen, was könnte sinnvoll sein, sich selbst beizubringen, wenn man im betrieb leerlauf hat und keine aufgaben zu tun hat. ich bin fisi im 1. lehrjahr und bin zur zeit in einer abteilung, in der es entweder nix zu tun gibt oder man sich am tag vor arbeit nicht retten kann.(lt. aussagen der kollegen). ich war jetzt 2x dort(bleibe da jetzt für rund 5 wochen) und hatte immer tage, an denen nichts los war. um dann nicht den ganzen tag nur faul herum zu sitzen, mache ich mir gedanken, was ich mir dann immer selber "anlernen" kann. aufgaben von anderen abteilungen durfte ich nicht erledigen oder mir fehlen dazu widerum die rechte. das dumme ist jetzt: ich habe mein it-handbuch leider an meinem hauptwohnort vergessen und komme vorerst nicht hin. ebenso wichtige dinge für die berufsschule. :old am besten wäre es, wenn man das mit support verbinden kann, aber das muss ja nicht zwangsläufig sein. eher ach sachen, die man immer gebrauchen kann und in der berufsschule evtl etwas zu kurz kommen könnten. für tips wäre ich sehr dankbar. gruß timo
  24. wie auch die vorrednern kann ich mich nur anschliessen: es ist unfair gegenüber den anderen bewerbern, wenn du 2 verträge unterschreibst. ebenso den betrieben, die sich ja auch auf eine suche verlassen, wenn du lange die zusage hälst. es werden (aufgrund der erfahrung) meist von jedem unternehmen zwar "nachrückerlisten" erstellt, aber auch die sind nicht sehr lang und denen wird meist nach deiner zusage abgesagt (je nachdem wie viele plätze sie anbieten). aber: du hast jetzt die entscheidung, wo du anfangen möchtest. entscheide dich schnellstmöglich für einen betrieb und sage dem anderen zeitnah ab. bei welchem unternehmen fühltest du dich besser aufgehoben? wo hast du mehr aussichten? etc. wenn es dir egal ist, würde ich einfach rational nach gehalt, urlaub, übernahmechancen nach ausbildung etc gehen. aber wir hier können dir dazu wenig auskunft geben, da wir nichts über die betriebe wissen. ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass es bei der ihk ärger geben kann, wenn du zwei ausbildungsverträge bei der selben zuständigen ihk hast. denn das bbig schreibt ja eine ganze menge vor. also entscheide dich schnellstmöglich im sinne aller beteiligten
  25. mal ne kleine zwischenfrage: habt ihr euch alle für ne umschulung, oder für ne ausbildung bei der ba entschieden? das sind nämlich zwei unterschiedliche dinge

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