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tTt

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  1. da musst du mit den fahrtkosten schon genauer werden. ich erhalte fahrtkosten, allerdings nur zu berufsschule und während meinem auswärtigem (nicht der vertragliche hauptausbildungsort) praktikum die kosten zumindest zum größten teil erstattet. die fahrten zum regulären ausbldungsstandort bekomme ich nicht ersetzt. aber den genauen umfang regelt immer der jeweilige tarifvertrag (z.b. tvaöd, tvn-ba, etc...). und das kommt immer auf die behörde an. wie das im tvaöd gelöst ist, weiß ich nicht, da ich einen anderen tarifvertrg habe :cool: und dadurch auch mehr verdiene als die meisten azubis im öd über meinen ag hätte ich aber die möglichkeit, an ein jobticket zu kommen. aber das ist regional sehr unterschiedlich und bringt mir mit auto nix. zahlen müsste ich das selber, aber ist günstiger als ein normales abo.
  2. Im Allgemeinen ist für die Fi(SI)-Ausbildung ein guter Realschulabschluss (Mittlere Reife) leider nur 2te Wahl. Deutlich bessere Chancen hat man fast immer mit (Fach-)Abitur. Da reicht, so wie ich das bisher immer mitbekommen hab, sogar ein 3-er Schnitt. Ich hatte es jedenfalls relativ schwer, für 2007 einen Ausbildungsplatz zu finden. Für 2008 klappte das zu meinem erstaunen erheblich einfacher. Ich beziehe mich aber auf den Großraum Berlin.
  3. also ich bin hier auch seit 1.9.08 dabei und auch hier ist das motto: gruppenarbeit, gruppenarbeit, gruppenarbeit. und dazu dann auch immer präsis. fast genauso in der berufsschule, zumindest bei einigen lehrern.... es gibt die einen, die labern über alles mögliche, nur nicht über das fachliche und wiederum andere, die "ohne rücksicht auf verluste" ihren eigenen plan durchziehn, ohne dass auch nur ein bissl was fachliches rüber kommt. und bei kritik unsererseits gehts dann gleich "drunter und drüber".... mir is schule noch nie so schwer gefallen vor allem sind wir an der schule "versuchskaninchen", die komische neue dreieckige tische erhalten haben, wo der platz hinten und vorne nicht ausreicht.... naja, bayern.... :floet:
  4. Also ich weiß nicht, wie dir das dein Betrieb im Bewerberverfahren erzählt hat. War dir schonmal etwas in der Richtung mit dem Wechsel angedeutet worden? Ich würde sagen, einen Schaden hast du davon nicht, aber das mindeste wäre von deinem AG eine Kostenerstattung für die Fahrten zwischen Berlin und Hamburg. Sinnvoller wäre in dem Falle tatsächlich die Übernahme für eine 2-wöchige Unterkunft in Hamburg für dich. Ich für meinen Teil "dürfte" in dieser Woche von Berlin für 1 Woche nach Nürnberg, da hier für 1 Woche Berufsschule ist. Mal eben in einer Woche rund 1200km unterwegs, da ich für die Berufsschule von Nürnberg nach Erlangen pendeln darf.... hätte man besser planen können wobei ich die Fahrtzeit zwischen Berlin und Nürnberg ja nicht angerechnet kriege... und siehs dch mal so: es sind doch nur 2x 2 Wochen... Augen zu und durch Aber ich erhalte für meine Praktikas in Berlin (Ausbildungsort ist regulär Nürnberg) Fahrtkostenerstattungen. Kosten der Unterkunft für die Zeit werden übernommen und zusätzlich eine Tagespauschale für Verpflegung. Sowas ähnliches dürftest du von deinem AG auch erwarten können, denn der Weg liegt über dem zulässigen Tagespendelbereich (maximal 1:30 pro Fahrt, also maximal 3h am Tag). Sprich am besten nochmal mit deinem Ausbilder. Gruß Timo (Berliner, der sich grad für eine Woche in Nürnberg aufhält... grml...)
  5. dafür sparst du dir dann ja wahrscheinlich die miete jede stelle hat seine vor- und nachteile. damager, wenn ich mich nicht irre, solltest du statt bafög eigentlich berufsausbildungsbeihilfe(bab) bekommen... legst du am ende eine prüfung vor einer ihk ab? wenn ja, solltest du mit bab eigentlich auch mehr geld bekommen.
  6. Also mir wurde hier in einer Behörde fast überall das "du" angeboten. Es gibt aber auch ein paar Angestellte, die mich siezen (mache ich eigentlich erstmal immer). Aber in eine Bewerbung habe ich bisher immer das Sie verwendet, da ich das immer mit Höflichkeit verbinde, auch wenn das Anschreiben im "Du" geschrieben wurde. Ich denke, dass das auch schon für viele ein Auswahlkriterium ist. Ich denke da vor allem an den Kundenkontakt...
  7. also ich habe meine lohnerhöhung (dank der festsetzung des krankenkassenbeitrags auf 14,9% und nicht wie vorher geplante 15,5%) von 20€ brutto erhalten. bin allerdings nicht im tvaöd, sondern im tvn-ba. einmalzahlungen gabs nur bei den angestellten des tv-ba, allerdings nicht bei azubis. und normaler weise fallen azubis auch nie darunter, weil azubis im öd meist ihren eigenen tarifvertrag haben.
  8. es sei denn, es gibt angestellte, die dafür ihren lohn erhalten zugegeben, die sind nich immer gleich an ort und stelle, sodass man immer ein wenig ordnung schaffen sollte aber so oft musste ich beim auspacken ja nicht helfen^^
  9. also bei mir wurde ebenfalls eine reisebereitschaft gefordert. ich bin zur zeit zum beispiel in berlin, aber eigentlicher ausbildungsort ist nürnberg, ein führerschein wurde hier bei mir zum beispiel nicht gefordert, abe es wurde uns teilweise nahe gelegt, diesen zu machen. es kann durchaus sein, dass ich später mit einen unserer dienstwagen fahrten erledigen soll. in berlin ist es eher weniger das problem, da hier ein recht gutes öpnv-netz vorhanden ist. aber in anderen regionen sind zu den einzelnen liegenschaften von uns ca. 200-300km zurückzulegen. alternativ wird mir vom ag aber sonst auch ein ticket fürs öpnv zur verfügung gestellt. "reisebereitschaft" bezeichnet jeder ag anders, aber im allgemeinen heißt es für mich, für einen gewissen zeitraum an einem anderem ort als betriebs-/ausbildungsort zu sein und zu arbeiten.
  10. Das weiß ich leider selbst nicht so genau. Villeicht sollte ich noch erwähnen, dass ich in einer Behörde arbeite, vielleicht daher der Aufwand, wer weiß. Ich hab mich heute an meinem gruppenverantwortlichen Ausbilder gewendet. Mal schaun, was dabei nun heraus kommt, wie er das sieht, was er tun wird und ich dadurch zu erwarten habe. Ändern kann ich nunmal auch nix mehr.
  11. Also ich bin bereits 21. Ja also normaler wird hier bei meinem AG die Praxis mit krank melden ohne AU-Bescheinigung auch angewendet. Sonderfall regelt der Betrieb, wie ich erst jetzt nochmal erfahren hab, gilt in der Zeit der Berufsschule, an dem wohl ab 1. Tag krank melden AU gilt, weil angeblich die Schule darauf besteht. Von dieser habe ich aber erfahren, dass man es dort ebenso wie bei meinem AG normaler Weise regelt, sprich ab 3 Tagen nur mit AU. Die Schule hat das Attest, welches ich dort abgegeben hatte ja auch akzeptiert und bin dort eigentlich schon "entschuldigt". An dem Tag wäre ich nach dem Arztbesuch nur zu dem in Bayern sehr wichtigem Fach Religion verspätet eingetroffen, sodass ich mich dann zugunsten des ins Bett legens, was am meisten half wegen den Kopfschmerzen, entschieden hatte. Und mir jetzt nen anderen Arzt suchen wird schwer, da ich nun ausbildungsbedingt in Berlin bin. d.h. ich muss alles ehh schon aus der Ferne klären...
  12. Ok, dann werde ich auch hier im Forum mal die Groß- und Kleinschreibung nutzen. Ich war an dem Tag nicht aufnahmefähig. Ich sollte vielleicht auch noch erwähnen, dass ich auch Migräneanfällig bin und ich drei Wochen vorher erst eine Rachenraumentzündung hatte. An dem Tag hatte ich wieder die selben Symptome. Deswegen war ich direkt zum Arzt gegangen, denn mal soll ja ne Kankheit nicht "verschleppen". Also der Termin ging Arztseitig nicht früher. Und mir war das wegen den Kopfschmerzen auch recht. Er schrieb mir ja auch nochmal Antibiotika aus, also leicht entzündet wars auch, aber der Arzt hielt mich für arbeitsfähig. Am nächsten Morgen wars auch schon etwas besser. In der Berufsschule wurde das Attest ohne Murren akzeptiert. Der Betrieb besteht jetzt aber auf diese dämliche AU. Also wirds ein unentschuldigter Tag Nacharbeiten kann ich Berufsschule ja nicht. Und eine AU schreibt mir der Arzt keine mehr aus. natoll
  13. auch wenn der thread recht alt ist, ich hab nen problem: ich hatte an diesem tag in berufsschule. an dem tag gings mir echt schlecht und ich hatte dann an dem tag einen termin beim hno-arzt um ca. 12uhr. vorher dann natürlich in schule und betrieb angerufen, dass ich zum arzt gehe. ich war also deswegen nicht in der berufsschule, da diese ca. 25km entfernt war und eine zugverbindung nur 1x pro stunde fährt. der arzt stellte mir für den tag keine au, sondern nur ein attest wegen besuchs aus. jetzt ist es so, dass der betrieb für diesen tag eine au haben will (das attest reicht denen nicht). das habe ich aber widerum nicht bekommen. ich also beim arzt angerufen, der mittlerweile einen inhaberwechsel hatte (der alte ist in ruhestand gegangen) und der neue stellt rückwirkend keine au mehr aus. was kann ich in einem solchen falle tun? ich bin jetzt echt ein wenig ratlos
  14. wenn du schon die zusage vom anderen betreib hast, frag doch einfach mal nach, ob du da schon früher beginnen kannst. vielleicht klappts ja
  15. ich denke, es wurde zwar schon erwähnt, aber wen du die ganze zeit die selben tätigkeiten erledigt hast, dann schreibst du das dann hal auch so ins berichtsheft. für dich soll es ein nachweis über die tätigkeiten während deiner ausbildung sein. Wenn du dann in Streitigkeiten wegen der ausbildung kommst, kannst du sagen: "so wars" und hast das ganze auch unterschrieben vom ausbilder und bist dann "abgesichert". viel spaß dann noch bei deiner weiteren ausbildung. und ich hoffe für dich, dass sich deine tätigkeit auch wirklich ändert :bimei
  16. hiho, ich wollte mal fragen, was könnte sinnvoll sein, sich selbst beizubringen, wenn man im betrieb leerlauf hat und keine aufgaben zu tun hat. ich bin fisi im 1. lehrjahr und bin zur zeit in einer abteilung, in der es entweder nix zu tun gibt oder man sich am tag vor arbeit nicht retten kann.(lt. aussagen der kollegen). ich war jetzt 2x dort(bleibe da jetzt für rund 5 wochen) und hatte immer tage, an denen nichts los war. um dann nicht den ganzen tag nur faul herum zu sitzen, mache ich mir gedanken, was ich mir dann immer selber "anlernen" kann. aufgaben von anderen abteilungen durfte ich nicht erledigen oder mir fehlen dazu widerum die rechte. das dumme ist jetzt: ich habe mein it-handbuch leider an meinem hauptwohnort vergessen und komme vorerst nicht hin. ebenso wichtige dinge für die berufsschule. :old am besten wäre es, wenn man das mit support verbinden kann, aber das muss ja nicht zwangsläufig sein. eher ach sachen, die man immer gebrauchen kann und in der berufsschule evtl etwas zu kurz kommen könnten. für tips wäre ich sehr dankbar. gruß timo
  17. wie auch die vorrednern kann ich mich nur anschliessen: es ist unfair gegenüber den anderen bewerbern, wenn du 2 verträge unterschreibst. ebenso den betrieben, die sich ja auch auf eine suche verlassen, wenn du lange die zusage hälst. es werden (aufgrund der erfahrung) meist von jedem unternehmen zwar "nachrückerlisten" erstellt, aber auch die sind nicht sehr lang und denen wird meist nach deiner zusage abgesagt (je nachdem wie viele plätze sie anbieten). aber: du hast jetzt die entscheidung, wo du anfangen möchtest. entscheide dich schnellstmöglich für einen betrieb und sage dem anderen zeitnah ab. bei welchem unternehmen fühltest du dich besser aufgehoben? wo hast du mehr aussichten? etc. wenn es dir egal ist, würde ich einfach rational nach gehalt, urlaub, übernahmechancen nach ausbildung etc gehen. aber wir hier können dir dazu wenig auskunft geben, da wir nichts über die betriebe wissen. ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass es bei der ihk ärger geben kann, wenn du zwei ausbildungsverträge bei der selben zuständigen ihk hast. denn das bbig schreibt ja eine ganze menge vor. also entscheide dich schnellstmöglich im sinne aller beteiligten
  18. mal ne kleine zwischenfrage: habt ihr euch alle für ne umschulung, oder für ne ausbildung bei der ba entschieden? das sind nämlich zwei unterschiedliche dinge
  19. du hast nen freibetrag von 130eur. der rest von deiner vergütung wird leider angerechnet. diesen freibetrag hat im übrigen jeder alg2 empfänger, da wird auch nicht zwischen arbeiter oder azubi etc unterschieden. da du noch keine 18 bist, erhält deine mutter für dich ehh zur zeit noch nicht den vollen alg2-satz für dich. wie groß die unterschiede sind, weiß ich nicht, dürfte sich aber so ca. um mntl. 50-60€ mehr handeln. zusätzlich kannst du, denke ich mal, noch die fahrtkosten von deinem lohn abziehen, was wiederrum den freibetrag erhöht (werbungskosten). von deinem geld, was du dann verdienst, hast du im idealfall schätzungsweise höchstens 250€ im monat mehr zur verfügung, da musste aber dann noch fahrtkarte abziehn, der rest deiner vergütung wird dann angerechnet aufs alg2. wieviel es genau sein wird kann ich nicht beantworten, ich bin fisi und kein sachbearbeiter war jetzt mal ne durchaus realistische schätzung meinerseits. arge ist nicht "nur" agentur für arbeit, ist auch sehr wichtig die befinden sich meist aus organisatorischer sicht in einem hause wieder. es kann auch getrennt sein. fakt ist halt, sobald du dich bei deinem onkel anmeldest, bist du bab förderungsfähig (da du dann nicht mehr bei deinen eltern wohnst), müsstest (falls dich die bearbeiter der agentur für arbeit bei der bentragung bab fragen wieso du nicht mehr zuhause wohnst,) ne plausible antwort dafür haben. wenn du bei deiner mutter ausziehst, ändert sich für deine mutter erstmal nicht viel, die ersten 6 monate nachm auszug muss! ihr die arge die höhere miete zahlen. erst nach aufforderung müsste sie sich dann entweder was neues suchen oder eben den fehlenden teil selber bezahlen. wobei dann bei einem umzug die arge die kosten dafür tragen muss! deine mutter müsste dann halt deinen auszug zeitnah melden, sonst gibts sanktionen.
  20. bab ist nicht alg2 (hartz4). bitte nicht verwechseln hier kannst du alles mal eingeben und schauen, ob du bab erhalten kannst. ich arbeite bei der agentur und würde ihm persönlich empfehlen auszuziehen. er erhält dann zwar nicht die volle hilfe (ein freibetrag, der bei notwendigkeit einer wohnung gewährt wird, gibt es in diesem fall eben nicht gewährt, das waren mit den alten grenzen 52eur, wieviel es jetzt ist weiß ich nicht). ansonsten wird er unterm strich mit genauso wenig da stehen finanziell wie vorher, da die dein jetziges alg2, was seine mutter für ihn bezieht, gekürzt wird. vorausgesetzt, du bist schon über 18.
  21. die antwort lautet nein bab bekommst du nur, wenn du nicht mehr im haushalt deiner eltern ( egal ob vater, mutter oder beide) lebst, sprich du müsstest ausziehn um bab berechtigt zu sein. da deine mutter (und vermutlich du zur zeit auch) alg2 bezieht, werden sich die beträge für dich verringern, da du nun über ein eigenes einkommen verfügst. du und deine mutter bilden zusammen eine s.g. "bedarfsgemeinschaft", genauso wie jedes deiner geschwister mit deiner mutter. solltest du bereits eine abgeschlossene ausbildung haben (ausbildung, studium) hast du keinen anspruch auf bab und du kannst dann wohngeld beantragen (meist beim einwohnermeldeamt). sollte das immernoch nicht reichen, könntest du noch ergänzendes alg2 für dich beantragen. allerdings wird dich die agentur dann wieder in den haushalt deiner mutter schicken(ziemlich kompliziert das ganze, leider) da du noch unter 25 bist. bab und wohngeld schliessen sich gegenseitig aus: entweder bab oder wohngeld, als azubi musst du vorrangig bab beantragen. aus meiner sicht würdest du tatsächlich am besten fahren, wenn du dir ne eigene wohnung suchen würdest. ich hoffe, ich habe dich jetzt nicht zu sehr verwirrt. @ seva wieviel haste im 3.lj bekommen (brutto) weil ich werde wohl denke im 3.lj keins mehr bekommen -.-
  22. meine mutter arbeitet zum beispiel als kassiererin, allerdings nicht bei aldi oder so, sondern in einer bäckerei. ich würde niemals ihren job machen wollen. sie muss die ganze zeit stehend arbeiten. schichtdienst gehören auch dazu. zu ihren aufgaben gehören: -putzen(vor allem im lebensmittelbereich auch wichtig) -aufräumen -verwaltungsaufgaben (buchhaltung, bestellungen der waren für nächsten tag abgeben) -backen der bröchten, brote etc. -snacks zubereiten. -sie muss flexibel sein, eilige und nervende kunden beruhigen und darf nix vergessen, sonst backen schon mal bröchten etc. an... - warenannahme -uvm jedes produkt/jede ware hat seine eigene produktnummer, die beim kassieren eingetippt werden muss. auswendig natürlich. jede woche gibts natürlich auch neue bzw. sonderartikel. kopfrechnen ist beim kassieren sowieso pflicht wegen rückgeld. kurzum, sie hat ein riesen arbeitsdruck und die arbeitsbedingungen könnten auch besser sein. von der chefetge kamen vorschriften, z.b. mit welcher hand sie ware ausgeben soll usw. :eek das ziel war arbeitszeit einzusparen :eek tut sie es nicht, wird sie abgemahnt. wirklich schneller ist es dadurch aber nicht. das hat auch der betriebsrat bemängelt, dagegen passiert ist aber nix weiter. es herrscht also auch noch mächtig leistungsdruck, bestimmte umsätze pro tag/woche/monat müssen erfüllt werden. sonst drohen entlassungen oder filialschließungen. und das selbst dann, wenn diese bereits profitabel arbeiten. ihr lohn: ca. 8,50€/h netto. bei nem alter von 55 jahren. und da ist sie schon gut entlohnt, kürzer eingestellte erhalten deutlich weniger. die "shopleiter" erhalten einen sonderaufschlag von mntl. 150€, tragen dann aber die verantwortung für den shop und müssen bei fehlern der shop-mitarbeiter ihren kopf hinhalten. der rollt dann meistens sofort, weshalb meine mutter den job abgelehnt hat. die konkurrenz arbeitet fast nur mit mini-jobbern auf 400€ basis. sie macht ihren job dort nun fast seit 10 jahren, hat ungelernt angefangen, da sie ihre selbstständigkeit als alleinerziehende mit zwei kindern aufgeben musste. ihr macht der job aufgrund der vielseitigkeit spaß. für sie ist er mittlerweile aber richtig anstrengend, aber in ihrem alter wird sie wohl kaum noch ne alternative finden, leider. aber selbst richtig gelernte bäckereifachverkäufer(innen) verdienen nicht viel mehr. da gehts den fachinformatikern bzw generell in der it-branche gar nicht mal soo schlecht. und da letztlich alle mitarbeiter zum erfolg eines unternehmens führen, halte ich eine gewinnbeteiligung für alle mitarbeiter nur als fair.
  23. also ich habe ab januar für "erstmal" 6 wochen mein "praktikum". das praktikum geht zwar noch länger, aber wird immer wieder wegen der berufsschule nach 6 wochen "unterbrochen". wir haben mehrere it-abteilungen und sind auch auf viele standorte in deutschland verteilt. snoerre, wenn du jetzt noch aus berlin kommst und dort in einer größeren behörde mit rotem symbol arbeitest, weiß ich schon, welche person dich erwartet. :beagolisc
  24. also ich hab mich 07 und 08 bei der telekom in berlin beworben gehabt. bei beiden kam zuerst der online-test. 07 kam ich weiter, danach folgt an einem tag gruppen- und einzelgespräch, wobei es gruppengespräch nicht treffen konnte, da von 4 eingeladenen gerade einmal eine bewerberin und ich erschienen waren. der ausbildungsleiter war sichtlich sauer... wir sollten innerhalb eines bestimmten zeitraums (ich glaub 20 minuten) zusammen eine präsentation vorbereiten und danach halten. danach wurde uns dsl- und telefonhardware der telekom gezeigt, die wir bennen sollten (z.b gerät a ist ntba, gerät b dsl-modem etc). danach folgte das einzelgespräch. in dem wurden wir gefragt, warum telekom, weshalb der beruf, wie stellen sie sich den alltag in dem beruf vor,.... der lebenslauf wurde natürlich auch durchleuchtet, also bereitet euch darauf vor.(ich hatte zum beispiel ein 2jähriges fachabi wirtschaft beenden müssen. darauf musste dann näher eingehen). das bewerbergespräch hatte ich eigentlich nur noch j4f mitgemacht, da ich bereits ne zusage von nem anderen betrieb hatte. war aber als it-se(obwohl ich mich als fisi beworben hatte). ich war dann auf der "warteliste". nach 2 monaten kam dann ne mail dass nen platz frei wäre. ich sagte ab, weil ich 3 tage später für die anfangs zugesicherte ausbildung umgezogen bin (ein fehler wie sich heraus stellte). daher bewarb ich mich 08 wieder. auch hier folgte wieder der online-test. an dem datum schrieb ich mit 40fieber, da ich für den test urlaub genommen hatte und ca. 550km angereist war. weiteren urlaubsanspruch hatte ich nicht mehr, sodass ich den termin mit fieber wahrnehmen musste. im übrigen kann man bei der telekom den test 3x unterbrechen und an einem anderen datum fortsetzen wenns einem schlecht geht (konnte ich wegen v.g. gründen leider nicht -.-) dadurch kam auch dann wohl auch meine absage zu stande. aber es war ein gleicher aufbau wie im jahr 07 erkennbar.
  25. bruttowerte angeben ist sehr wichtig. wir alle bei uns im betrieb kriegen den selben lohn, trotzdem bekommte jeder einen unterschiedlichen betrag netto. warum? jede krankenkasse hat eigene beiträge, daher auch unterschiedliche sozialabgaben etc. und daher kommen dann immer diese lohnschwankungen zu stande. seinen nettolohn hier anzugeben bringt daher relativ wenig, weil kein direkter vegleich stattfinden kann. und ich komme bei meiner bruttovergütung von zzt. noch 735€ auf rund 700€. das ganze liegt daran, dass wir (fahrt-)kosten etc. vom ag erstattet bekommen. darauf fallen auch logischer weise keine sozialbgaben an. bei "normalen angestellten" ist geld auf die hand eher drin als beim azubi, schlißlich muss die ihk das ganze ja vorher "absegnen", sonst kommt der gute ja nie zu der prüfung...

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