Zum Inhalt springen

tTt

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    951
  • Benutzer seit

  • Tagessiege

    5

Alle Inhalte von tTt

  1. nach mehr als 6monaten reines schrauben (entweder fertigung oder garantie, wo man immerhin fehlersuche hatte) hab ich mich entschlossen, den betrieb zu wechseln, da ich in der weiteren ausbildung wenig anderes gemacht hätte. ich hatte davor nochn praktikum für ca. 2 1/2monate absolviert, dachte in der ausbildung würde ich noch andere tätigkeiten als schrauben kennen lernen. fange am 1.9. also nochmal neu als fisi an und habe nächste woche erstmal ne "kennenlern-fahrt" mit den restlichen azubis und den ausbildern
  2. also ich kann sagen, dass die suche als fisi mit mittlerer reife schon wesentlich schwieriger ist als mit fachabi oder generell abi. aber das kommt immer auf den betrieb an und wie du dich in gesprächen etc. "verkaufst". je mehr interesse und praxis du schon hast, desto leichter bekommt man eine ausbildung. zumindest ist so meine erfahrung. und glaube mir, rechner neu installieren und defekte teile ersetzen, also quasi schrauben macht höchstens ein halbes jahr lang spaß, danach ist es schlichtweg zu monoton und dafür benötigt man keine ausbildung spreche aus eigner erfahrung. daher fange ich dieses jahr auch nochmal neu in einem anderen betrieb an.
  3. 7680€ nettolohn + 920€ werbungskostenpauschale machen 8600€ pro jahr, in denen du kindergeld noch erhalten kannst. weist du höhere werbungskosten als 920€ nach, erhöht sich dann auch der freibetrag. i.d.r gelten selbe regelungen wie bei einer steuererklärung. nur das man dort halt steuern zurückfordert und beim kindergeld den freibetrag erhöht.
  4. also meine gläser sind auch entspiegelt anscheinend habe ich wohl einen nicht so extravaganten geschmack^^ bzw ich habe ein relativ breites gesicht, sodass viele modelle gar nicht passen. ich muss zugeben, ich hätte dünnere gläser nehmen können, aber die aufschläge waren mir zu hoch. das p/l-verhältnis passte dann für mich einfach nicht. ich kann fielmann eigentlich nur empfehlen. service ist da eigentlich sehr gut, nur man muss halt etwas länger warten. und der preis stimmt auch und da ich mich für die brillenversicherung(kostet 10€ pro jahr& jährlich kündbar) entschieden hab, bekam ich 25€ rabatt beim kauf (15€ auf gestell und 5€ je glas) sodass ich da sogar auch noch gespart hab und bei einer sehstärkeneränderung von mindestens +-0.5 dioptrien krieg ich dann 70% der kosten für die brille erstattet. selbiges bei verlust etc. innerhalb der nächsten 2 jahre. danach halt wieder beim kauf 25€ rabatt. allerdings auch nur einmal in den nächsten 2 jahren, aber da ich die brille immer brauche, wäre es fatal, wenn ich sie zu häufig irgendwo vergesse/verliere/zerstöre^^ muss man rechnen, ob sich die versicherung lohnt. in meinem falle lohnt sie sich. also ich bin mehr als zufrieden und da sich meine augen noch immer von der sehstärke verändern, fällt lasern erstmal raus. zumindest, bis die werte endlich konstant bleiben...
  5. "vorsorgeuntersuchungen" beim augenarzt (ob bei hornhaut, linse etc. noch alles ok ist) sind doch meines Wissens nach kostenlos. also falls nix über ag angeboten wird. aber bei der gesetzlichen kk bekommt man halt ab 18 leider keinen zuschuss mehr bei einer sehstärkenveränderung :/ auch wenn sie notwendig ist. erst wenn man selbst mit sehhilfe(brille oder kontaktlinsen) keine 70%(oder warens 30%?) sehvermögen mehr hinbekommt, werden notwendige kosten erstattet. so ganz genau weiß ich das aber nicht. ärgerlich, denn als azubi mal eben rund 70€-100€ für ne brille auszugeben ist auch nicht so toll, vor allem wenn sich die sehstärke noch relativ stark verändert... wenn durch die arbeit ein dauerhafter "schaden" entstanden ist, könnte man vom ag schadensersatz fordern, wenn dieser fahrlässig gehandelt hat (z.b. jemanden ständig mit alten monitoren hat arbeiten lassen.oder eben keine vorsorgeuntersuchungen ermöglicht hat bzw ein wahrnehmen eines termins mit einen augenarzt verhindert hat.) sollte z.b. für dich ein spezieller monitor nötig sein, muss der ag diese kosten tragen. oder eben eine spezialbrille, die für die asuübung des jobs notwendig wäre. sollten die augen so beschädigt worden sein, dass man keine pc-arbeit mehr ausführen kann, haftet der ag dafür. so würde ich das interpretieren.
  6. grundsätzlich ist ein abi-abschluss bei ner ausbildung zum fi schon einmal sehr förderlich. erst recht mit dem voraussichtlichen schnitt. habe "nur" mittlere reife, schnitt: 2.3 nach 1 jahr fachabi wegen praktikum keine versetzung....(zum ****en....) 2 stellen erhalten, dann "ausbildung" (fisi) begonnen, betrieb war griff ins klo = abbruch und dieses jahr wurden mir wieder 2 stellen zum fisi angeboten. weiteren einladungen habe ich dann abgesagt. also selbst mit "verkorksten" lebenslauf kanns klappen. wie schon vorredner geschrieben haben: wenn du dich in den tests/vorstellungsgesprächen gut "verkaufst", solltest du ne ausbildung locker bekommen.
  7. also staatliche hilfe in form von bab gibt es. diese sind halt an bedingungen geknüpft. wenn du schon eine abgeschlossene ausbildung (oder studium) hast, gibts bab nicht mehr. da du bereits im 26. lebensjahr bist, müssen deine eltern auch nicht mehr für dich aufkommen (bzw. verlängert sich um die geleistete zeit vom zivil- oder grundwehrdienst). aber da könnte ich mich auch irren. es soll auch "frühreife" geben, die bereits mit 16 oder 18 wissen, was sie wollen entweder nochmal mit dem betrieb bei der vergütung verhandeln(wobei das ja doch ein pokerspielchen wegen probezeit ist) oder sich um beihilfen bemühen. es gibt mittel und wege. sei es wohngeld, ergänzendes alg2 oder eben bab. was für dich infrage kommt, kann dir dein arbeitsamt in deiner region sagen, das kann ich aus der ferne nicht sagen.
  8. also am ersten tag in der berufsschule wirst du mit sehr hoher wahrscheinlichkeit nichts verpassen. an meinem ersten tag hat die anwenheitskontrolle schon weig gedauert. zudem haben wir uns bei jedem lehrer vorstellen müssen. nach dem 3ten mal war dann die motivation recht schnell weg. es wurden organisatorische dinge an der schule geklärt und wir haben hausordnung etc bekommen und sollten unsere personalakten (z.b. adresse etc) überprüfen. dann war der tag auch rum
  9. also in meiner letzen berufsschule hatten wir fisi, fiae, it-sk & it-se in einer klasse. lediglich an einem tag hatten wir teilung. fiae & fisi hatten programmieren, it-se hatten e-technik bzw. schaltungen und it-sk hatten bwl sport hatten wir im 2 halbjahr dazu bekommen, nur am freitag auf 1&2 stunde gelegt :/ danach hieß es dann noch weitere 6 stunden unterricht, was man hätte besser legen können...
  10. geht vielleicht darum, ob man einigermaßen die deutsche rechtschreibung kann. gut, sowas könnte ich mir eher bei ner sekretärin vorstellen (da sind mMn. fehler in rechtscheibung tödlich). bei handschrift helfen dann nämlich keine Rechtschreibprüfungen^^ und es soll ja menschen geben, die bei fehler nicht nochmal neu anfangen. stichwort: "wie ordentlich nimmts der potenzielle arbeitnehmer / azubi?" bzw "wer macht sich denn überhaupt die mühe?" es könnten somit schlüsse auf fleiß und ordentlichkeit gezogen werden (ist das blatt frei von fettflecken? hat das papier eselohren? kann man die schrift überhaupt lesen? etc.) ein ausgedruckter lebenslauf ist zwar ordentlich, lässt aber kaum rückschlüsse zu. bei einem schriftlichen tabellarischen lebenslauf benutzt man als unterlage kariertes papier welche dann durchscheinen oder man macht ganz leichte hilfslinien mit bleistift, die man wieder leicht weg bekommt. zu guter letzt kann man auch ein lineal verwenden^^ ich würde ja vermuten: schriftlicher lebenslauf -> in aufsatzform schriftlicher tabellarischer lebenslauf -> halt in tabellenform^^
  11. soweit wie ich das bisher kenne, kriegst du mit dem arbeitsamt nur ärger, wenn die dir fahrtkosten erstatten und der betrieb dir auch etwas erstattet. vorrangig ist immer die erstattung vom arbeitgeber, danach vom arbeitsamt. aber das es pflicht für einen arbeitgeber ist, wäre mir neu. wenn du keine erstattung der kosten vom arbeitsamt erhalten hast, solltest du es dem arbeitsamt trotzdem mitteilen(ein dummer zufall könnte ausreichen, dass die wind von der erstattung bekommen haben und dann gibts ärger), sonst könnten die es vielleicht als einkommen ansehen. aber das musst du auch als fahrtkostenerstattung nachweisen können bzw das tatsächlich fahrtkosten angefallen sind (z.b. spritrechnungen oder fahrkarte, ich weiß ja nicht, wie du von a nach b gekommen bist). das arbeitsamt könnte nachweise von dir fordern. ich kenne das zumeist so, wenn ich die kostenübernahme beim arbeitsamt beantragt hatte, bekam ich direkt ein formular für den ag, der den wisch dann ausfüllen musste und angeben sollte, ob und in welcher höhe fahrtkosten erstattet werden / wurden.
  12. also je nach krankenkasse könnt ihr etwa 20-25% abziehen, dann wisst ihr, was netto raus kommt.
  13. das ist der deutsche schnitt für alle (egal welcher beruf) azubis. quelle: ihk aber es kommt schließlich auf den betrieb und region an. daher kann man keine wirklich genaue empfehlung geben
  14. sofern ich dich richtig verstanden habe, hast du bereits einen neuen ausbildungsbetrieb und hast auch schonmal mit deiner zuständigen ihk geredet? wenn du alles mit "ja" beantworten kannst, versuche es mit einem aufhebungsvertrag. sollte sich der gf quer stellen halte rücksprache mit der ihk, ob du in deinem falle dann eine fristlose kündigung aussprechen kannst. solltest du noch nicht mit der ihk geredet haben, solltest du das schleunigst tun die sagen dir dann, was du weiteres machen kannst. ggfs greift diese dann für dich ein und klärt das evtl für dich oder mit dir und deinem jetzigem betrieb ab. mfg
  15. und da ich diesen thread grad gelesen hab, fällt mir ein, dass ich schleunigst zu ner kk gehe, um bei beginn der ausbildung (1.9) nicht ohne versicherung da zu stehen^^ hab ich das doch glatt in meinem momentanen stress vergessen :floet: im regelfall klären das beide kassen untereinander aber ein brief deiner eltern an die aok schadet sicherlich nicht soweit ich das kenne, fällt man ehh ab arbeitsantritt einer soziallversicherungspflichtigen stelle aus der familienversicherung raus und muss sich eine suchen, wer das wohl nicht tut landet automatisch bei der aok, die muss ja alle aufnehmen... zumal dein ag bei dir wegen sozialversicherungsausweis nachfragen wird.
  16. nach einer abgeschlossenen ausbildung erhält man definitv kein bab mehr. es bleibt hier dann wohngeld und ggfs aufstockendes alg2(beinhaltet wohngeld), die beantragt werden können.
  17. und wenn einem der wechsel wichtig ist, bewirbt man sich dennoch weiter, geht dann mal mit freunden ein gespräch durch, bzw ruft beim potenziellen ag an, warum es nicht geklappt hat. so kann man aus seinen fehlern lernen und bei der nächsten besser machen je nach dringlichkeit der zu bestzenden position kann ein bewerberverfahren länger als 1 woche dauern. nur wenige ag nehmen immer direkt den erstbesten arbeitnehmer und wenn du dich bewirbst, geht es deinem ag nichts an. selbst wenn du einen neuen platz hast, gibt es ja noch eine kündigungsfrist, die zwar zumeist eher zum schutz des arbeitnehmers da ist, aber dem ag eine gewisse zeit für das finden eines geeigneten mitarbeiter bietet. deine arbeitszeit oder arbeitsleistung sollte halt wegen den bewerbungen bzw. gesprächen etc. nicht leiden. nur dann könnte es deinen jetzigen ag interessieren.
  18. so stehts drin: allerdings musst du deinem neuen arbeitgeber mitteilen, dass zu im vorherigen arbeitsverhältnis zu viel urlaub genommen hattest. (§ 6 BUrlG) steht auch alles hier zum genauen nachlesen. und wenn der urlaub in deiner ausbildungszeit gewährt wurde, muss - wenn überhaupt - dieser lohn auch abgegolten werden. es ist anderes herum reine frechheit und zuviel genehmigter anspruch darf der alte ag nicht mehr abrechnen s.o. gesetze hebelt man nicht so einfach aus
  19. huhu dominika, bis zur vollendung zum 25. lebensjahr (also wenn du 26 oder älter bist, sind sie nicht mehr unterhaltspflichtig) sind deine eltern für den unterhalt zuständig. hast du schon eine abgeschlossene ausbildung bzw. studium ist der unterhaltsanspruch auch abgegolten. solltest du bereits ein kind haben, bildest du mit dem eine eigene bedarfsgemeinschaft und könntest somit auch ausziehen. während der ausbildung könntest du auch ausziehen und bab beantragen. allerdings müssen, wenn deine eltern zuviel verdienen, sie dir was abgeben bzw wird das halt bei der berechnung von bab angerechnet.
  20. also in nachweisbaren besonderen fällen gibts bab erneut. es handelt, wenn du kein abgeschlossenes studium oder hast, ist es ja immernoch seine erstausbildung.
  21. hehe so drastisch hätte ich das nicht formuliert, allerdings in angemessener form, dass ich solche kontrollen für unangebracht finde. nichts desto trotz glückwunsch zum neuen betrieb, habe am 1.9. dann auch meinen wechsel vollzogen. hätte mich auch stark interessiert, wie der betrieb heisst
  22. tTt

    Arbeitszeiten

    habe auch gleitzeit 37,4h woche arbeiten in der zeit von 6-22uhr möglich. überstunden können/müssen abgebummelt werden. und das in ner behörde :bimei
  23. irgendwo muss ja das haushaltsloch herkommen xD und besser so als (noch mehr) massen an schmiergeldern
  24. @dimydeluxe nicht jeder kann während der ausbildung noch bei den eltern wohnen, es gibt ja genug gründe dafür. und dann wirds halt mit ner geringen vergütung schwer über die runden zu kommen. in deinem beispiel klappt das auch nur, wenn man den eltern dann nichts abdrücken muss für miete etc. also ein bissl über den tellerrand schauen lohnt sich. und bei den derzeitigen inflationsraten muss bzw sollte die vergütung das ausgleichen, was jedoch leider eher zur seltenheit gehört. bei schmalem geldbeutel einfach nach angeboten ausschau halten, das spart am meisten. nur dazu muss man seinen inneren schweinehund dazu aufrappeln ich habs nun amtlich, meine vergütung ist lt. vertrag den ich endlich bekommen hab. 1.lj 735€; ab 01.01.09 755€ 2.lj 853€ 3.lj 950€ zusätzlich 1x familienheimfahrt pro monat, fahrtkostenerstattung zur berufsschule sowie dienstreisen und was dazu gehört. "weihnachtsgeld" im november 90% vom monatsbrutto, sowie vwl 13,29€ pro monat bei 7h48min arbeitszeit / tag und 26tage urlaub im jahr. eine übernahme nach ausbildung ist bei entsprechender mobilitätsbereitschaft in deutschland sicher. die qualität der ausbildung ist laut aussage der vorhergehenden lehrjahre spitze, der erste eindruck heute passte dazu einzigster haken ist die bereitschaft, für die ausbildung um zu ziehen und das lange auswahlverfahren und der anschliessende papierkrieg^^ wer nächstes jahr ne ausbildung beginnen will, dem kann ich die ausbildung bei der bundesagentur für arbeit echt nahe legen. für dieses jahr sind die plätze vermutlich komplett weg. :floet:
  25. mit ihk reden, kündigung vorzeigen und dann bei neuem betrieb deiner wahl weitermachen. 1monat ohne ausbildung ist nicht so schlimm bzw. sie läuft halt dann länger. ich vermute, du hattest beim ersten betrieb am 1.8 begonnen und nun beginnt die ausbildung am 1.9, richtig, oder? auch beim aa zumindest als arbeitslos melden. gleich ranhängen dass du ne neue stelle gefunden hast, die können dir dann weiteres erklären, was noch zu tun ist.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...