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geht vielleicht darum, ob man einigermaßen die deutsche rechtschreibung kann. gut, sowas könnte ich mir eher bei ner sekretärin vorstellen (da sind mMn. fehler in rechtscheibung tödlich). bei handschrift helfen dann nämlich keine Rechtschreibprüfungen^^ und es soll ja menschen geben, die bei fehler nicht nochmal neu anfangen. stichwort: "wie ordentlich nimmts der potenzielle arbeitnehmer / azubi?" bzw "wer macht sich denn überhaupt die mühe?" es könnten somit schlüsse auf fleiß und ordentlichkeit gezogen werden (ist das blatt frei von fettflecken? hat das papier eselohren? kann man die schrift überhaupt lesen? etc.) ein ausgedruckter lebenslauf ist zwar ordentlich, lässt aber kaum rückschlüsse zu. bei einem schriftlichen tabellarischen lebenslauf benutzt man als unterlage kariertes papier welche dann durchscheinen oder man macht ganz leichte hilfslinien mit bleistift, die man wieder leicht weg bekommt. zu guter letzt kann man auch ein lineal verwenden^^ ich würde ja vermuten: schriftlicher lebenslauf -> in aufsatzform schriftlicher tabellarischer lebenslauf -> halt in tabellenform^^
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soweit wie ich das bisher kenne, kriegst du mit dem arbeitsamt nur ärger, wenn die dir fahrtkosten erstatten und der betrieb dir auch etwas erstattet. vorrangig ist immer die erstattung vom arbeitgeber, danach vom arbeitsamt. aber das es pflicht für einen arbeitgeber ist, wäre mir neu. wenn du keine erstattung der kosten vom arbeitsamt erhalten hast, solltest du es dem arbeitsamt trotzdem mitteilen(ein dummer zufall könnte ausreichen, dass die wind von der erstattung bekommen haben und dann gibts ärger), sonst könnten die es vielleicht als einkommen ansehen. aber das musst du auch als fahrtkostenerstattung nachweisen können bzw das tatsächlich fahrtkosten angefallen sind (z.b. spritrechnungen oder fahrkarte, ich weiß ja nicht, wie du von a nach b gekommen bist). das arbeitsamt könnte nachweise von dir fordern. ich kenne das zumeist so, wenn ich die kostenübernahme beim arbeitsamt beantragt hatte, bekam ich direkt ein formular für den ag, der den wisch dann ausfüllen musste und angeben sollte, ob und in welcher höhe fahrtkosten erstattet werden / wurden.
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Ausbildungsvergütung: Wie viel verdient ihr in der Ausbildung?
tTt antwortete auf xxxJohnxxx's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
also je nach krankenkasse könnt ihr etwa 20-25% abziehen, dann wisst ihr, was netto raus kommt. -
Ausbildung Fachinformatiker (Sys.Integr.)
tTt antwortete auf Chef2008's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
das ist der deutsche schnitt für alle (egal welcher beruf) azubis. quelle: ihk aber es kommt schließlich auf den betrieb und region an. daher kann man keine wirklich genaue empfehlung geben -
Ausbildungswechsel nach dem 1. Lehrjahr
tTt antwortete auf daniel2402's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
sofern ich dich richtig verstanden habe, hast du bereits einen neuen ausbildungsbetrieb und hast auch schonmal mit deiner zuständigen ihk geredet? wenn du alles mit "ja" beantworten kannst, versuche es mit einem aufhebungsvertrag. sollte sich der gf quer stellen halte rücksprache mit der ihk, ob du in deinem falle dann eine fristlose kündigung aussprechen kannst. solltest du noch nicht mit der ihk geredet haben, solltest du das schleunigst tun die sagen dir dann, was du weiteres machen kannst. ggfs greift diese dann für dich ein und klärt das evtl für dich oder mit dir und deinem jetzigem betrieb ab. mfg -
und da ich diesen thread grad gelesen hab, fällt mir ein, dass ich schleunigst zu ner kk gehe, um bei beginn der ausbildung (1.9) nicht ohne versicherung da zu stehen^^ hab ich das doch glatt in meinem momentanen stress vergessen :floet: im regelfall klären das beide kassen untereinander aber ein brief deiner eltern an die aok schadet sicherlich nicht soweit ich das kenne, fällt man ehh ab arbeitsantritt einer soziallversicherungspflichtigen stelle aus der familienversicherung raus und muss sich eine suchen, wer das wohl nicht tut landet automatisch bei der aok, die muss ja alle aufnehmen... zumal dein ag bei dir wegen sozialversicherungsausweis nachfragen wird.
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BAB nach abgebrochener Ausbildung?
tTt antwortete auf Inselmensch's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
nach einer abgeschlossenen ausbildung erhält man definitv kein bab mehr. es bleibt hier dann wohngeld und ggfs aufstockendes alg2(beinhaltet wohngeld), die beantragt werden können. -
und wenn einem der wechsel wichtig ist, bewirbt man sich dennoch weiter, geht dann mal mit freunden ein gespräch durch, bzw ruft beim potenziellen ag an, warum es nicht geklappt hat. so kann man aus seinen fehlern lernen und bei der nächsten besser machen je nach dringlichkeit der zu bestzenden position kann ein bewerberverfahren länger als 1 woche dauern. nur wenige ag nehmen immer direkt den erstbesten arbeitnehmer und wenn du dich bewirbst, geht es deinem ag nichts an. selbst wenn du einen neuen platz hast, gibt es ja noch eine kündigungsfrist, die zwar zumeist eher zum schutz des arbeitnehmers da ist, aber dem ag eine gewisse zeit für das finden eines geeigneten mitarbeiter bietet. deine arbeitszeit oder arbeitsleistung sollte halt wegen den bewerbungen bzw. gesprächen etc. nicht leiden. nur dann könnte es deinen jetzigen ag interessieren.
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so stehts drin: allerdings musst du deinem neuen arbeitgeber mitteilen, dass zu im vorherigen arbeitsverhältnis zu viel urlaub genommen hattest. (§ 6 BUrlG) steht auch alles hier zum genauen nachlesen. und wenn der urlaub in deiner ausbildungszeit gewährt wurde, muss - wenn überhaupt - dieser lohn auch abgegolten werden. es ist anderes herum reine frechheit und zuviel genehmigter anspruch darf der alte ag nicht mehr abrechnen s.o. gesetze hebelt man nicht so einfach aus
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Finanzielle Unterstützung von Arbeitsagentur?
tTt antwortete auf Drivemaster's Thema in IT-Arbeitswelt
huhu dominika, bis zur vollendung zum 25. lebensjahr (also wenn du 26 oder älter bist, sind sie nicht mehr unterhaltspflichtig) sind deine eltern für den unterhalt zuständig. hast du schon eine abgeschlossene ausbildung bzw. studium ist der unterhaltsanspruch auch abgegolten. solltest du bereits ein kind haben, bildest du mit dem eine eigene bedarfsgemeinschaft und könntest somit auch ausziehen. während der ausbildung könntest du auch ausziehen und bab beantragen. allerdings müssen, wenn deine eltern zuviel verdienen, sie dir was abgeben bzw wird das halt bei der berechnung von bab angerechnet. -
BAB nach abgebrochener Ausbildung?
tTt antwortete auf Inselmensch's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
also in nachweisbaren besonderen fällen gibts bab erneut. es handelt, wenn du kein abgeschlossenes studium oder hast, ist es ja immernoch seine erstausbildung. -
hehe so drastisch hätte ich das nicht formuliert, allerdings in angemessener form, dass ich solche kontrollen für unangebracht finde. nichts desto trotz glückwunsch zum neuen betrieb, habe am 1.9. dann auch meinen wechsel vollzogen. hätte mich auch stark interessiert, wie der betrieb heisst
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habe auch gleitzeit 37,4h woche arbeiten in der zeit von 6-22uhr möglich. überstunden können/müssen abgebummelt werden. und das in ner behörde :bimei
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Ausbildungsvergütung: Wie viel verdient ihr in der Ausbildung?
tTt antwortete auf xxxJohnxxx's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
irgendwo muss ja das haushaltsloch herkommen xD und besser so als (noch mehr) massen an schmiergeldern -
Ausbildungsvergütung: Wie viel verdient ihr in der Ausbildung?
tTt antwortete auf xxxJohnxxx's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
@dimydeluxe nicht jeder kann während der ausbildung noch bei den eltern wohnen, es gibt ja genug gründe dafür. und dann wirds halt mit ner geringen vergütung schwer über die runden zu kommen. in deinem beispiel klappt das auch nur, wenn man den eltern dann nichts abdrücken muss für miete etc. also ein bissl über den tellerrand schauen lohnt sich. und bei den derzeitigen inflationsraten muss bzw sollte die vergütung das ausgleichen, was jedoch leider eher zur seltenheit gehört. bei schmalem geldbeutel einfach nach angeboten ausschau halten, das spart am meisten. nur dazu muss man seinen inneren schweinehund dazu aufrappeln ich habs nun amtlich, meine vergütung ist lt. vertrag den ich endlich bekommen hab. 1.lj 735€; ab 01.01.09 755€ 2.lj 853€ 3.lj 950€ zusätzlich 1x familienheimfahrt pro monat, fahrtkostenerstattung zur berufsschule sowie dienstreisen und was dazu gehört. "weihnachtsgeld" im november 90% vom monatsbrutto, sowie vwl 13,29€ pro monat bei 7h48min arbeitszeit / tag und 26tage urlaub im jahr. eine übernahme nach ausbildung ist bei entsprechender mobilitätsbereitschaft in deutschland sicher. die qualität der ausbildung ist laut aussage der vorhergehenden lehrjahre spitze, der erste eindruck heute passte dazu einzigster haken ist die bereitschaft, für die ausbildung um zu ziehen und das lange auswahlverfahren und der anschliessende papierkrieg^^ wer nächstes jahr ne ausbildung beginnen will, dem kann ich die ausbildung bei der bundesagentur für arbeit echt nahe legen. für dieses jahr sind die plätze vermutlich komplett weg. :floet: -
Lehrstelle ohne weiteres wechseln? help!
tTt antwortete auf krizzler's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
mit ihk reden, kündigung vorzeigen und dann bei neuem betrieb deiner wahl weitermachen. 1monat ohne ausbildung ist nicht so schlimm bzw. sie läuft halt dann länger. ich vermute, du hattest beim ersten betrieb am 1.8 begonnen und nun beginnt die ausbildung am 1.9, richtig, oder? auch beim aa zumindest als arbeitslos melden. gleich ranhängen dass du ne neue stelle gefunden hast, die können dir dann weiteres erklären, was noch zu tun ist. -
Fach ABI vorteil im einzelhandel?
tTt antwortete auf -=-FCG-=- - flavour's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
also nahezu bei jeder ausbildung wird fachabi gegenüber mittlere reife bevorzugt. erst recht, wenn man nen 3er schnitt hat, da es schlichtweg immer zuviele bewerber gibt. ich hab nen 2er schnitt mittlere reife, und hab mir die finger nach nen ausbildungsplatz gekrümmt, es waren auf jeden fall ne ganze menge. als ich jetzt nochmal wegen wechsel einen anderen betrieb gesucht hatte, war die suche wesentlich einfacher, da ich "erfahrung" hatte. praktikas sind gern gesehn und führen sehr häufig zu nem ausbildungsplatz, trotz einem vielleicht nur mittelmäßigen schulabschluss. der verliert dann an gewichtung. also da stimme ich meinem vorredner zu. wenn du das abi haben willst, dann probiers wenn du das abi nicht unbedingt mit / schlechter als 4 abschliesst, wird es sicherlich nicht bei bewerbungen schaden. ich möchte dich jetzt nicht angreifen, du kannst ja für deine legasthenie ja nix. aber hast du deine bewerbung vorher von familie/freunde oder bekannte (die keine legastheniker sind) zwecks ordentlicher formulierung & rechtschreibung durchschauen lassen? sich nur auf die rechtschreibprüfung von word etc. verlassen reicht leider nicht aus, selbiges gillt auch beim satzaufbau. wenn nein, unbedingt mal durchchecken lassen, da es bei ner schriftlichen bewerbung ja ein absolutes ko-kriterium ist, wenn rechtschreibfehler bzw generell fehler im anschreiben vorhanden sind. -
dass in berlin die löhne angehoben wurde, wäre mir neu :confused: eher sind die westlöhne an das von den ostlöhnen angepasst worden bzw die ostlöhne sind (leicht) gestiegen, westlöhne stagnieren es wird aber teilweise immernoch nach west und ostlöhne bezahlt, neuverträge fangen zumeist je nach betrieb evl gleich mit osttarif an. bei den mieten macht praktisch kaum nochn unterschied ob man in ost- oder westberlin wohnt, die steigen im ostteil doch recht stark an und passen sich ans westteil der stadt an. aber ich will es nicht verallgemeinern, es gibt in beiderlei hinsicht paradebeispiele, die das gegenteil beweisen in berlin sind aber faktisch die lebensmittelkosten geringer (egal ob ost-oder westberlin) als in manch anderen teilen deutschlands, und bestimmt weitaus günstiger als in bayern, werde ich sehen, wie das in nürnberg ist
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also nach dem eqj kann dich der betrieb übernehmen, muss er aber nicht. ich würde dann schriftlich die übernahme in ein ausbildungsverhältnis festhalten, denn ansonsten kannst du tatsächlich nach dem eqj ohne ausbildung da stehen. aber dennoch würde ich das eqj dem tai vor ziehen. denn ein gutes eqj (zeugnis) bringt dich wohl schneller zur ausbildung als mit dem tai, der ja glaub ich 3 jahre dauert und dann aber nur als sprungbrett (so war hie rim forum der tenor)für ne (weitere) ausbildung dient. in meiner letzten berufsschulklasse waren mehrere ausm eqj drin. die haben an sich das selbe gemacht wie ein normaler azubi, nur es hies anders. als mitm eqj bist du auch bei der berufsschule.
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Was tun bei mehreren Ausbildungsverträgen?
tTt antwortete auf Zabrajin's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
danke für eure meinungen, ich hab mich auch für die ba entschieden ich bin mir sicher, dass die ausbildung bei der ba nicht schlecht sein wird. zudem war die vergütung ja doch um einiges besser. hab ausserdem schon jemanden kennen gelernt, der fängt auh bei der ba, allerdings als ae -
Ausbildungsvergütung: Wie viel verdient ihr in der Ausbildung?
tTt antwortete auf xxxJohnxxx's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
falls du die prüfung versaust ich hab grad zur auswahl: 1. lj. 735/755 (ba) ; 573€ (alternative) 2. lj. 853 (ba) ; 638€ (alternative) 3. lj. 950 (ba) ; 713€ (alternative) allerdings muss ich bei der ba umziehen und in nürnberg sind die mieten höher... oh mann :/ @ dimydeluxe die 435€ sind vermutlich noch brutto, also kannst davon nochmal 25% runter rechnen, dann weiste, was du raus hast. das ist wirklich arg wenig. -
Was tun bei mehreren Ausbildungsverträgen?
tTt antwortete auf Zabrajin's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
ich sollte dazu sagen, dass ich den vertrag bei der ba erst in ca. 2 wochen zum unterschreiben erhalten würde, allerdings bei thinprint die ausbildung bereits am 01.07 anfängt, bei der ba am 01.09. mein favorit war eigentlich die ba, aufgrund der vielseitigkeit? der ausbildung. kann ich dann einfach in der probezeit kündigen? oder lieber von anfang an mit offenen karten spielen? -
Was tun bei mehreren Ausbildungsverträgen?
tTt antwortete auf Zabrajin's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
ich möchte das thema mal aus gegebenen anlass auffrischen. ich befinde mich im moment in der misslichen? lage, dass ich quasi von 2 betrieben eine zusage erhalten habe. wie ist die ausbildungsqulität bei einer behörde. gibts da gravierende unterscheide? an sich bin ich ja der meinung, dass öd ja in gewisser hinsicht verpflichtet und daher die ausbildungsqualität(auch durch tarifvertag) gut ist. liege ich mit der annahme richtig oder falsch? der haken: ein umzug wird fällig, eine verkürzung ist nach aktuellem wissensstand nicht möglich sowie unwissenheit über die qualität der berufsschule (wenn jemand an der staatlich berufsschule erlangen ist, kann mir mal erzählen wie die ist.) . die vergütung fällt überdurchschnitllich gut aus. einmal wäre das bei der bundesagentur für arbeit. der andere betrieb ist ein mittelständisches unternehmen, was weltweit agiert. vorteil kein umzug nötig, der haken: die vergütung ist "nur durchschnittlich" übernahme ist nicht garantiert, aber ausbildung nach bedarf... positiv: englischkurse über ag, die qualität der berufsschule ist top. eine verkürzung der ausbildung ist nicht ausgeschlossen... und die ausbildung würde direkt beginnen. ThinPrint beide plätze sagen mir zu. ich hab schonmal nen fehler gemacht, möchte sowas nicht nochmal machen und würde mich über tips freuen. mfg timo -
Ausbildungsvergütung: Wie viel verdient ihr in der Ausbildung?
tTt antwortete auf xxxJohnxxx's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
also ich würd mal sagen, du hast rund 160€ pro monat spritkosten (wenn der preis für super so bleibt). an sich kannst du ja mal beim betrieb "nett anfragen", ob du ein bissl mehr vergütung bekommst oder halt die fahrtkosten erstattet. ansonsten kannst du bab beantragen, wenn du allein wohnst. allerdings wie schon oft gesagt, kommts darauf an, was deine eltern verdienen. bei weiteren infos zu bab einfach mal forensuche nutzen :mod: allerdings ist dein betrieb wohl in keiner tarifgemeinschaft und kann daher quasi frei bestimmen, wie hoch die vergütung ausfällt bei mitgliedschaft des betriebes in einer tarifgemeinschaft legt die gemeinschaft die vergütung/den lohn fest. daran haben sich dann alle mitglieder zu halten. trifft auf deinen betrieb allerdings wohl nicht zu. -
Frage zur Art und Weise der Bewerbung
tTt antwortete auf Moverik's Thema in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
ich muss persönlich sagen, bei schriftlichen kontakt bin ich immer noch beim "Sie" oder "Ihnen/Ihr" geblieben, auch wennn in der beschreibung "du" stand. hat an sich schon immer gut geklappt. beim vorstellungsgepräch kann man sich dann legére zeigen, finde ich. es kann alltagskleidung sein, sollte aber dennoch ordentlich sein. du solltest dich einfach in den klamotten wohlfühlen. das strahlt sicherheit aus, was ein erfahrener personaler ehh bemerkt wenn man nicht ungepflegt auftaucht, sollte es passen. kommt aber auch aufn personaler an und bei solch schönem wetter is ein anzug ne qual und beim gespräch merkt man dann ja schnell, obs beim "Sie" bleibt oder im "Du" endet.