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Das unwichtigste bei einer Ausbildung ist der Lehrlingslohn. Das wäre zumindest für mich kein ausschlaggebender Punkt, ob ich da eine Ausbildung machen möchte oder nicht.
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Ich kann mich robotto nur anschliessen. Ausserdem benötigst du eine Unterschrift von deinem Ausbilder (und Projektverantwortlichen im Betrieb) für dein Projektantrag und die wirst du ja wohl im Zweifel nicht bekommen -> keine Zulassung zur Prüfung.
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Und wieso gibt da diese Unterscheidung - warum dürfen Azubis nicht raus? Ich verstehe das Konzept dahinter nicht. Wirst du als Trainee ausgebildet oder eingelernt? Bei einer Ausbildung gibt es einen Rahmenplan - wie sieht es als Trainee aus? Ich wäre da an deiner Stelle sehr skeptisch, denn bei so einem Traineeprogramm kann die Firma denke ich machen mit dir was sie will. Bei einer Ausbildung gibt es gesetzliche Regelungen mit Rechten und Pflichten. Alles hat einen ordentlichen und bewährten Rahmen und am Ende kommt eine Abschlussprüfung vor einer Kammer mit anerkanntem Leistungsnachweis.
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Und wie ist der Unterschied zwischen Trainee und normaler Ausbildung im Praxisteil? Ich finde das Trainee-Angebot überhaupt nicht verlockend. Das führt die Vorteile einer dualen Ausbildung komplett ad absurdum. Und das wäre mir keine 300 Euro pro Monat Wert. Da kannst ja dann gleich zum vollen Einsteigerlohn arbeiten und dann einfach selbst die externe Prüfung nach 4,5 Jahren machen.
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Nun ja, dann musst halt ganz normal auf dem Arbeitsmarkt suchen, ob es was passendes für dich gibt - was anderes wird dir nicht übrig bleiben. Und wenn du keine Leistungskürzung vom Amt bekommen willst, dann wird dir auch nichts anderes übrig bleiben, als zwischenzeitlich den angebotenen Job anzunehmen. Eigentlich eine Ausbildung ... Siehe Jobbörsen Müssen musst nix - aber das Amt kann dir die Gelder streichen und ggf. nur noch Essensmarken ausgeben. Bücher, Internet, etc.
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Musst ein halbes oder ein ganzes Jahr machen um die Fachhochschulreife zu erwerben? Kommt ja aufs Bundesland an. Wieveil Geld bekommst denn als Trainee? Lohnt sich das wirklich? Denn mit einem BA-Studium verdienst du auch Geld - normalerweise etwas mehr als ein Azubi. Ich halte das für eine bessere Grundlage für den Berufseinstieg als eine "stinknormaler" Job mit hands-on-training. Meinst nicht?
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Ah ok ... dann hast aber auch (noch) keine Fachhochschulreife Ich würde mir an deiner Stelle das trotzdem als Alternative offen halten und überlegen, ob das nicht mehr Sinn macht.
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Wir wärs mit einem BA-Studium? Guter Plan - sehr guter Plan
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OMG - Oussa ... am Ohr reib .... Oussa ... am Ohr reib ... nein, du erwiderst jetzt nicht, dass es meine Steuergelder sind, die er da haben willl um mit seiner Freundin ein tolles Leben zu haben ... Oussa ... am Ohr reib ... und nein, du erklärst ihm auch nicht, dass er richtig Glück hat in Deutschland zu leben, da sonst seine Familie verhungern würde, wenn er nicht irgendwo Arbeit sucht ... Oussa ... am Ohr reib ... Oussa ... er ist noch jung und wird noch lernen, dass Geld nicht aufm Baum wächst ... Oussa ... am Ohr reib Ich verstehe das nicht. Wenn du nach Buxtehude ziehst um eine Ausbildungsstelle zu bekommen und dann dort arbeitest, aber dein Azubigehalt für eine Wohnung nicht reicht, dann hast du also kein Recht auf einen Zuschuss? Kann das mal jemand bestätigen?
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Wer mit 19 Lenzen schon nicht mehr mobil ist, der hat nunmal zurecht mit solchen Problemen zu kämpfen. Aber das ist ein anderes Thema. Such dir eine Stelle aufm Amt - das wird am ehesten zu dir passen. Wenn du eine betriebliche Ausbildung machst, dann bekommst du ein kleines Gehalt, welches u.U. reicht (vor allem wenn du zu Hause wohnen bleibst). Und falls nicht, dann weiss ich nicht, ob du nicht das Anrecht auf einen Zuschuss (Wohngeld, etc.) von der Arge hast. Das wissen andere Spezis hier im Forum.
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Eine betriebliche Ausbildung ist in der Regel eh besser, als die schulische vom Amt finanziert. Such doch mal im Internet nach ein paar Ausbildungsstellen. Für 2009 wirst wahrscheinlich nichts (gescheites) mehr bekommen, aber für 2010 laufen aktuell die Bewerbungsphasen. Mit deiner Vorbildung und deinem Alter hast gute Chance eine Stelle zu finden.
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Dazu benötigst du aber 4,5 Jahre Berufserfahrung ... siehe BBZ Beruf Bildung Zukunft. Ich würde da mal vorab mit der IHK sprechen, ob das alles so seine Richtigkeit hat ... Ausbildung ohne Berufsschule - hört sich für mich suspekt an. Eher nach günstiger Arbeitskraft, die dann halt irgendwann mal eine Prüfung bei der IHK in Eigenverantwortung ablegt. Von Ausbildung kann dann da ja keine Rede sein.
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Schulungs-Teilnahmebescheinigun der Bewerbung beilegen
bigvic antwortete auf fi-newbie's Thema in IT-Arbeitswelt
Also ich schicke im ersten Anschreiben nur den Lebenslauf mit in dem die ganzen Weiterbildungen gelistet sind. Erst auf Anfrage sende ich dann die eingescannten Zertifikate. -
Das ist doch Käse. Warum sollte in deinem Ausbildungszeugnis ersichtlich sein, wie lange du noch für die Firma tätig bist? Und wenn dann eher sowas wie ... Herr XXX wurde in ein befristes Arbeitsverhältnis (bis zum yyyyy) übernommen und nicht so wie es da oben steht. Aber der neue Arbeitgeber wird dich so oder so fragen, ab wann du frei bist ... Ich würde wie gesagt das Ausbildungszeugnis entsprechend oben anpassen lassen und mich dann damit bewerben. Dass das Arbeitszeugnis erst später kommt ist ja normal (afaik bis zu 3 Monate nach letztem Arbeitstag muss es ausgestellt sein). Aber tu was du für richtig hälst.
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Kurz und knapp - ja. Nicht ohne Grund hast du als AN das Recht, dass es rauskommt (siehe Was nicht im Arbeitszeugnis stehen darf). Und lass dir 2 Zeugnisse geben - 1 für die Ausbildung und 1 als Angesteller.
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Wohortwechsel aus privaten Gründen in Bewerbung erwähnen
bigvic antwortete auf fi-newbie's Thema in IT-Arbeitswelt
Man sollte das bei höherdotieren Stellen immer fachlich begründen: wie Vertiefung/Veränderung des Fachgebiets, neue Projekte, (mehr) Fach-, Führungs- und/oder Budgetverantwortung, Karrieresprung, etc. -
Warum ist der Projektleiter in Gänsefüsschen? Das rot markierte muss unbedingt raus - niemand will einen zukünftigen BR in seiner Firma. Ausserdem würde ich das Ausbildungzeugnis vom Arbeitszeugnis strikt trennen, d.h. das orange-markierte raus und sowas wie: Herr xxx wurde nach der Ausbildung in unseren Betrieb als YYY übernommen und wir freuen uns weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit. Und dann soll er dir ein zweites Arbeitszeugnis ausstellen. Und das "aufgrund unserer Personalplanung" klingt für mich auch ein wenig komisch - eher so, also sie lieber jemand anderen einstellen würden. Da würde "aufgrund wirtschaftlicher Lage" besser klingen.
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Hier noch eine Ausführung zu meiner Anmerkung der Polizei in NRW.
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Es ging nicht um Drogenschmuggel o.ä. Ich hab hier auch nicht davon geredet was bewiesen werden kann, sondern davon was legal ist. Und wenn du meinen Post nochmal durchliest und die weiterführenden Quellen, dann wirst du erkennen, dass der Erwerb von Cannabis auch in Holland gegen das Gesetz verstösst, aber geduldet wird. Und da es gegen das holländische Gesetz verstösst, kann der deutsche Staat ein Verfahren einleiten (siehe § 7 StGB Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen) und macht das gelegentlich auch => man hat Ärger an der Backe. Ob das jeweils zum Erfolg kommt und man dann auch bestraft wird - keine Ahnung, dass ist dann eine andere Frage (Beweiskraft,etc.). Disclaimer: Ich bin kein Anwalt und das (Halb-)Wissen hab ich nur durch Literatur und Erfahrungsberichten einiger Bekannten die in grenznähe wohnen.
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Also die anderen haben es ja schon gesagt. Wenn du weisst was du willst, dann such dir ein AG der das anbietet. Wenn du es noch nicht weisst (wie die meisten Azubis), dann such dir eine Firma, bei der du mehrere Felder ausprobieren kannst und dazu hast wahrscheinlich bei grösseren Firmen mehr Möglichkeiten.
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Hast du mal ein anderes OS versucht? Oder ein Festplattenrettungstool laufen lassen?
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Wieder dein Link: Woher soll denn der AG wissen, dass er tatsächlich die Wartezeit im Unternehmen bleibt? Und warum gibt es diese Wartezeit denn überhaupt, wenn man deiner Theorie nach den vollen Urlaubsanspruch sofort erwirbt? Ich denke der Gesetzestext ist eindeutig.
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Dein Text sagt es ja schon: Und nicht früher. Oder hier: - siehe auch IHK Frankfurt am Main - Ist ja auch logisch - man kann ja erst nach der Wartezeit den Urlaubsanspruch erwerben und nicht schon währendessen.
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Aber erst nach der Wartezeit (also ab dem 1.1.2010) - steht auch in deinem Link. Er hat bis zu diesem Tag keinen Anspruch auf vollen Urlaub.
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Siehe BUrlG 4. :mod: Insofern stimmt auch diese Aussage schon wieder nicht ...