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Alle Inhalte von bigvic
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Bei den "grossen" Datenmengen würde ich mir wahrscheinlich mal die kostenlosen Tools bei heise.de anschauen: Backup, Neuzugänge und Updates, Download bei heise Oder eben die üblichen kommerziellen Verdächtigen: Norton Ghost - Dateien wiederherstellen, Datensicherung und Backup Software Acronis - Datensicherung, Backup Software, Disk Imaging, Datenwiederherstellung, Desaster Recovery, Festplattenverwaltung, Partitionierung, Anti-Spyware und Sicherheit Ansonsten les dir mal die DaSi-Strategien bei Wiki durch, das gibt einen guten Einstieg in die Thematik. Da siehst auch, welche Fragen vorab geklärt werden müssen um eine ordentliche Strategie zu entwickeln.
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Englische Ausbildungsberichte erlaubt?
bigvic antwortete auf DeMue's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Hi, aus dem gleichen Grund warum Französisch, Spanisch und Türkisch nicht erwünscht sind. Ich zitiere Uli: Ziemlich einfach, oder? Wieso musst du ausgerechnet deine Englischübung im Berichtsheft machen? Und wenn das schon sein muss, dann mach es doch in beiden Sprachen - einmal als Prüfungsleistung und einmal als Uebung. ciao, vic -
Ich persönlich benutze meist ein Flipchart für die Agenda und PP für die Präsentation. P.S.: Ich würde das Flipchart aber auf jeden Fall vorbereiten (=> keine Rechtschreibfehler) und von einer Dame mit schöner Handschrift machen lassen.
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Cluster-Dateisysteme Da ist ne Liste drin. MS hat afaik kein eigenes. Ich glaube aber immernoch, dass du dir eher über CIFS bzw. DFS Gedanken machen solltest, da ein Cluster-Dateisystem für dein Anliegen absoluter Overkill zu sein scheint.
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http://forum.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/128621-handout-abschlusspraesentation-muss-rein.html http://forum.fachinformatiker.de/abschlussprojekte/128288-praesentation-hand-outs.html http://forum.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/117462-zur-praesi-handzettel.html
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Hier eine Ueberischt. ESOL ist glaub am bekanntesten.
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Pedition - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten
bigvic antwortete auf Franzose's Thema in Small Talk
Warum, weil es einen Verdacht auf den unerlaubten Besitzes kinderpornographischer Schriften gibt? Aber vielleicht hast du leider sogar Recht, da bei dem Thema eine rechtskräftige Verurteilung unwichtig ist, allein schon ein unbewiesener Verdacht reicht aus um jemand beruflich, politisch und gesellschaftlich komplett hinzurichten. Wobei man ja auch anderen Organisationen solche oder ähnliche Verbrechen "verziehen" hat (man denke nur an die dutzenden Fälle mit Priestern der katholischen Kirche), da es ja nur die Mitglieder waren und nicht Ziel der Organisation. Aber schau mer mal, immerhin gibt es Publicity für die Partei und wie heisst es so schön: lieber schlechte Presse als gar keine. -
Vielleicht ist ja die Verordnung leichter für dich zu verstehen. Siehe §15 (2), (6), (7) und (8) und den IHK Notenschlüssel.
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Ich wollte dir damit nur sagen, dass du ohne anwaltliche Hilfe wahrscheinlich keinen Vertrag aufsetzen kannst, der dir bei dem Thema rechtssicherheit in dem Umfang gibt, wie du es dir vorstellst (falls das überhaupt möglich ist).
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Friseure schneiden Haare. Bäcker backen Brötchen. Programmierer schreiben Programme. Anwälte können rechtlich beraten und entsprechend ordentliche Verträge aufsetzen (=> Das war der wichtige Hinweis). Meinungen helfen dir glaub nicht (mehr) weiter. Programmierer sind eben Künstler. Du kannst deren Kunstwerk erwerben, aber es heisst nicht, dass sie nicht mit derselben Technik wieder ein ähnliches Kunstwerk erstellen. Du kannst ja einem Maler auch nicht eine spezielle Maltechnik verbieten, nur weil er sie bei deinem Portrait zum ersten Mal benutzt hat. Und ja, lerne programmieren - damit wird man Ruckzuck unendlich Reich (siehe z. B. Bill Gates) - alles kein Problem.
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Hatte ich auch mal betrachtet, aber das FSK18-Manko war für mich ein K.O.-Kriterium. Hab ich auch, aber auf die kostenpflichtigen Funktionen kann ich zumindest verzichten.
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DVD Profiler - Download - Download CHIP.eu
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Invelos Software's DVD Profiler - DVD Collection Software for the DVD and Blu-ray Enthusiast - grandioses Tool. Bis 50 Filme sind alle Funktionen freigeschaltet, darüber muss man zahlen (aber eben nur, wenn man diese Funktionen nutzen will).
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Du hast bei Hans eine Info vergessen ... Hans hat einen gutbezahlten Job als Progammierer, den er u.a. seinem Faible für Semantik verdankt BTT: Müssen muss man nichts. Es gibt in der IT Branche keinen "Meisterzwang" o.ä. Du musst nur eine Firma finden, die dich mit deinen Kenntnissen einstellen will. Naja, die BOS (und der Abschluss) allein wird dich wahrscheinlich nicht soo viel weiterbringen. Eher das FH-Studium, welcher darauf folgen könnte/sollte.
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@robotto7831a Nicht ganz - BBiG - Einzelnorm - wenn man tatsächlich als (ehemaliger) Azubi einfach weiterarbeitet und die Firma sagt nichts, dann besteht ein Arbeitsverhältnis. Das ist aber absolut nicht zu empfehlen! Damit gewinnt man als Azubi faktisch nichts, da spätestens bei der ersten (Monats-)Lohnforderung der Aerger losgeht. Daher gilt: Man sollte rechtzeitig vor der Abschlussprüfung selbst aktiv werden und nachfragen, ob eine Uebernahme möglich ist und falls nicht (bzw. es ungewiss ist) sich nach einer neuen Stelle umsehen.
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Pedition - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten
bigvic antwortete auf Franzose's Thema in Small Talk
Jupp - hier auch: Zensur von "Killerspielen": CDU-Politiker bekräftigt Forderung nach Ausweitung der Netz-Sperren - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt War ja zu erwarten. Die wichtigere Frage ist, was das BVerfG dazu sagt und ob es einer einstweiligen Verfügung gegen die Internetzensur zustimmt bis zum Abschluss der Prüfung und dem endgültigen Urteil. P.S.: Am Rande ... Hackerparagrafen -
http://forum.fachinformatiker.de/ausbildung-im-it-bereich/35979-fehltage-im-zeugnis.html
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Sag mal, 3 Jahre Ausbildung im IT-Bereich, da sollte das innerhalb von 5 Minuten eigentlich selbst recherchiert sein ... BBiG - Einzelnorm
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Frage zu Paypal Schnitstelle Programmierung?
bigvic antwortete auf Anwendungsentwickler's Thema in Skript- und Webserverprogrammierung
Warst schon auf dem PayPal Integration Center? -
Vertreter der Wirtschaft, welche durch "die" (D)IHK organisiert sind. Hier ist die Verordnung der IT-Berufe, welche frei zugänglich ist und natürlich gelesen werden sollte [speziell §15 (2) 2], bevor man die Ausbildung absolviert. Wenn einem diese Rahmenbedingungen des Ausbildungsberufes nicht passen, dann sollte man sich eben überlegen, ob man diesen tatsächlich erlernen will ... Ausserdem ist es doch nur von Vorteil für den Azubi, wenn er sich die Zielgruppe aussuchen kann. Manche finden den PA toll, andere wollen eben lieber eine real in der Geschäftswelt existierende Zielgruppe. Es lebe die Diversität.
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Fachinformatiker Ausbildung ohne Physik/Informatik?
bigvic antwortete auf TheLocker's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Meine Anmerkung dazu: - Die Qualität und Art der praktischen Erfahrung ist vom Ausbildungsbetrieb abhängig -> passt das überhaupt zur neuen Stelle? - Die praktische Erfahrung ist über 3 Jahre her -> kann eine lange Zeit sein in der IT Aber nehmen wir mal an, dass die Ausbildung optimal war und das Wissen noch state of the art ist. Was hättest du alternativ in der Zeit machen können nach dem Studium: - Master (nur 2 Jahre) - Praktikas, Auslandsaufenthalte, Werkstudentenjobs, etc. (=> aktuelle praktische Erfahrung mit Wissen aus dem Studium) - Traineestelle (=> aktuelle praktische Erfahrung mit Wissen aus dem Studium) - Mitarbeit Open Source Projekte - ... Oder was am wahrscheinlichsten ist: Der direkte Jobeinstieg, da der Faktor "praktische Erfahrung durch eine vorherige Ausbildung" nur ein geringfügiger Pluspunkt ist(, wenn überhaupt) - zumindest ist er keine 3 Jahre Wert. -
- Einsatzgebiete von NAS-Systemen (Vorteile/Nachteile) - Welches Dateisystem wurde gewählt und warum? - Warum fiel die Wahl auf filebasiertem Speicher und nicht blockbasiertem? - Was sind die Unterschiede zwischen filebasiert und blockbasiert? - Zugriffsdienste wie CIFS, NFS, ... - TCP/IP (inkl Routing, ...)
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Security by obscurity war noch nie ein guter Ansatz ... Wenn du bzw. dein Anwalt nachweisen kann, dass dieser Paragraf zutrifft, dann hast vllt. ne Chance. Wobei ich denke, dass eher das hier der Fall ist, da er ja Freelancer war. Insofern kannst du fast noch froh sein, wenn du tatsächlich die "ausschließlichen, übertragbaren, unbefristeten und unwiderruflichen Nutzungsrecht und insbesondere das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung" erhalten hast und nicht noch an ihn löhnen musst um diese erst zu erhalten, da er immernoch das Urheberrecht hat! Also ich wäre da vorsichtig, nicht das er noch den Spiess umdreht ... Ich kenne deine hochmoderne, noch nie dagewesene und schützenswerte Web 2.0 - Technik zwar nicht, aber kann ehrlichgesagt kaum glauben kann, dass eine Diplomarbeit eines Studenten so viel Aufwand/Kosten wert sein soll.
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Denke ich auch. (Hier gibt es eine FAQ). Da geistiges Eigentum aber wie Schiller256 schon geschrieben ein weites und schwieriges Feld ist, hast mMn keine Chance ohne irgendwelche vertraglichen Regelungen. So einfach ist das bei immateriellen Gütern aber nicht - da geht es um Lizenzen und Patente. Was willst du eigentlich erreichen? Das er dir Gebühren zahlt für jede Weiterverkauf dieser "Technik"? ciao, vic
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Und was wollte/will er? Wo genau liegt jetzt das Problem? Also ohne Rechnung und Beschreibung der Leistung? Nö, nicht unbedingt. Wenn du MS Windows kaufst, dann hast du auch nicht die Rechte an der Technik die dahinter steckt, sondern erwirbst "nur" die Erlaubnis der Nutzung. >> Alles Vertragssache. Vor allem Stelle ich mir die Frage, was du meinst mit der "Technik"? Willst du etwas patentieren lassen? Da musst du so oder so erstmal prüfen, ob es überhaupt patentierbar ist. Hier mal ein aktueller Fall, der vielleicht dir die allgemeine Schwierigkeit aufzeigt im Web selbst Designs zu schützen, von Techniken ganz zu schweigen.