normalerweise steht das dann in der Aufgabenstellung drin. Das ist eigentlich keine Angabe, die "IMMER" so ist. Das wird speziell (wie die IHK halt grad lustig ist) bei jeder Aufgabe weggelassen oder dazugeschrieben Aber du hast recht, Die 0,25% Zuschlag werden auf den Pflegeversicherungsteil des AN dazu gerechnet.
Also wenn der gesamte Prozentsatz von 1,7 angegeben ist (nur mal als Beispiel) und es werden 0,25% Zuschlag angegeben, wird 1,7% durch 2 geteilt (weil halbe halbe AG/AN) = 0,85 % für beide! Werden jetzt noch die 0,25% für den AN dazuaddiert, sind wir bei 1,1% für den AN!
Und das wars auch schon
Edit: merke grad, dass ich da was geschrieben hab, das gar net zur Fragestellung gepasst hat :upps Hab mir eben nochmal die Aufgabe durchgelesen. Ich denk hier gehts darum, dass keine 1,7% angegeben sind, sondern eben schon berechnet die 25€ für den AN. Was der AG da zahlt is mal in erster Linie wurscht Hier isses aber bei der Krankenkasse auch so wie schon oben beschrieben. 14,3% / 2 = 7,15 % für AN/AG --> 7,15% + 0,9 % = 8,05 % für den AN = 241,50 € wenn ich mich net recht irre