Wo hast du das her ?
Mit dem Steueränderungsgesetz vom November 2003 ist genau das seit neuestem Pflicht !
Auszug aus §14
(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
1. den vollständigen Namen und die vollständige
Anschrift des leistenden Unternehmers und des
Leistungsempfängers,
2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt
erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundes
amt für Finanzen erteilte Umsatzsteuer-Identifika
tionsnummer,
3. das Ausstellungsdatum,
4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehre
ren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rech
nung vom Rechnungsaussteller einmalig verge
ben wird (Rechnungsnummer),
5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeich
nung) der gelieferten Gegenstände oder den Um
fang und die Art der sonstigen Leistung,
6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leis
tung oder der Vereinnahmung des Entgelts oder
eines Teils des Entgelts in den Fällen des Absat
zes 5 Satz 1, sofern dieser Zeitpunkt feststeht und
nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung
identisch ist,
7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbe
freiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Liefe
rung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im
Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, so
fern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist
und
(Quelle: Bundesfinanzministerium)
Man beachte das Wort "fortlaufend" bei (4) !
Ich würd mir ein Faktura-Programm zulegen, da gibts schon recht günstige Sachen, z.B. von meiner "geliebten" Konkurrenz aus Freiburg.