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dgr243

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Alle Inhalte von dgr243

  1. interessant zu beobachten, was da bei twitter grad zum Thema #Merkelphone weltweit so abgeht :bimei
  2. Ulf: Hat sich der Schlüssediensttyp von dir _vor_ dem Öffnen den Perso zeigen lassen? Interessiert mich grad, weil ich da grad einen Fall gelesen hatte, wo das nicht der Fall war. Dummerweise wurde eine Wohnung jemandem geöffnet, der dort gar nicht wohnt .OO
  3. keine Ahnung... Fast so gut wie der folgende Dialog: Was denn mit den Aufträgen? Was soll damit sein? Ja die sind nicht aktiv geschaltet! Jo wir warten noch auf Bestätigung vom lokalen Carrier, dass die Leitung steht Ja, aber die nicht aktiv geschaltet!! Können Sie auch nicht, weil wir die Bestätigung vom lokalen Carrier noch nicht haben. ... Was machen wir denn jetzt? Auf die Bestätigung vom lokalen Carrier warten! Ja gut ok.. Kannst die denn schonmal aktiv schalten? WAAAAAAA
  4. ROFL.. Ich sach dem ServiceManager: Pass auf, folgende 3 Punkte müsstest noch erledigen: 1. Mach A 2. Mach B 3. Mach C Danach können wir dann D machen. <2 Wochen später> Hab A gemacht, wie gehts denn jetzt weiter? Siehe Punkt 2. Du musst noch B machen. <2 Wochen später> Hab B gemacht, wieso geht denn D noch nicht? --> Kopf Tisch ...
  5. Finde ich nicht unbedingt. Klar gibt es den ein oder anderen Tank and Spank Encounter, aber die meisten Bosse haben Fähigkeiten die ein simples draufhauen verhindern. Ob das nu die Reihenfolgeneinteilung bei Norushen ist oder die "richtige" Reihenfolge in der man die Paragon umhaut. Ödes draufhauen war zu Classic Zeiten (wer MC zu 60er Zeiten geraidet hat, weiss was ich meine) der Fall.
  6. morgen... bah war dat früh heute *gääähn* Schon Kaffee frisch?
  7. He.. 70k INT.. Ohne Hirn kann man das net nennen
  8. ich will doch nur das exchange 2010 sp3 installieren .. warum muss ich vorher das UM Language pack deinstallieren? und warum tut die kiste das nicht?? grmbl
  9. morgen.. yeah Der Juniper SSL VPN Client tut unter Windows 8.1 nicht. Wie schön, dass ich mich auf das Ding verlasse, um Rufbereitschaft zu machen -.- Gut wiederum, dass in einem ordentlich gepflegten IT Haushalt noch minimum 3 andere Rechner mit anderen Windows Versionen stehen
  10. Auf jeden Fall täglich n Kontoauszug holen und grinsend sehen, wie der Betrag nicht in das Kästchen des Vordrucks passt Achja.. und ne Kopie davon dem Chef auf den Tisch legen mit den Worten "Ich glaube nicht, dass wir uns wiedersehen" hrhr
  11. Wayne.. selbst wenn nur 1% Zinsen bei rumkommen, reicht das doch locker um davon 3mal zu leben. Ich mein bei 25.000.000 angelegten Euronen reden wir immerhin von 250k pro Jahr. Wenn wir weiter davon ausgehen, dass vermutlich 95% der hier postenden Leute (weit) unter 100k pro Jahr liegen, reden wir mindestens dem 2,5 fachen Jahres"einkommen" und das nur aus 1% Zinsen
  12. 31 Millionen? 3 an meine Eltern 3 an meine Oma 24 aufs Konto legen von der restlichen Million dann Haus bauen 1968er Mustang Fastback kaufen Einen Job suchen, den ich mache weil ich wirklich richtig spass dran habe, ohne mir Gedanken zu machen, ob die Kohle reicht Definitiv aber weiter arbeiten. Aber eben mit dem Hintergedanken, dass ich es tue, weil ich Spass dran habe bzw. anderen helfen kann und nicht, weil ich die Kohle brauche.
  13. Ganz schön ruhig hier Wollte nur mal was zum Thema Stat Explosion von gestern beitragen : In Gross --> Directupload.net - ltz7v29o.png Schon böse wenn die Trinkets procen
  14. Welches Licht genau, soll zur jetzigen Jahreszeit irgendeine Art von Hormonproduktion anstoßen?
  15. Problem 1: Ich bin selbst im 110% Wachmodus vermutlich nicht in der Lage das Ding auszuschalten :bimei Problem 2: Infolgedessen bräuchte ich täglich ein neues Telefon und mindestens wöchentlich neuen Putz an den Wänden. Fazit: Der Kosten/Nutzen Faktor kuschelt mit dem absoluten Nullpunkt und wartet auf die nächste Schneeballschlacht Klar.. Neugierig is man doch immer "Angenehm aufwachen" ist ein ungefähr so sinnvoller Begriff wie "trocken duschen", "kaltes Feuer" oder "leckeres Sushi" .oO
  16. mooorgen jetzt erst recht :mod @Wecker: Wenn der klingelt und ich das mitbekomme, dann ist der irgendwo zwischen der dritten und vierten Weckwiederholung.. Die 2-3 Mal davor hab ich die Schlummertaste ohne das aktiv mitzubekommen gefunden. :floet:
  17. ich war gedanklich eher bei Wackeldackel auf der Hutablage und Wackelelvis auf dem Armaturenbrett, aber selbst gestrickter Klorollenhut passt da auch ins Bild
  18. morgen keine Panik.. wenn du so schnell fährst wie du tippst bin ich nicht lange hinter dir :bimei
  19. Entweder ist es ankündigen der Überholabsicht oder nicht. Warnsignal kann es nicht sein, da keine Gefährdung vorliegt It depends.. Wenn ich so eine fahrende Schrankwand vor mir habe, überhole ich die auch, einfach damit ich danach vorrausschauende Fahren kann, anstatt der Schrankwand auf den viel zu fetten hintern zu glotzen. Anderes Beispiel wäre jemand, der zwar seine Tempo 100 fährt, aber dafür in der nächsten Ortschaft von 0 auf 50 solange braucht, dass ich in der Zwischenzeit einschlafe. Beschleunigen verbraucht nämlich auch mehr Benzin, als konstant fahren. Edit: Era: Das Problem ist, wenn du dich nicht ausdrücklich davon distanzierst, kann dir da leider jemand einen Strick draus drehen. Klingt bescheuert, aber wir leben ja nunmal in einer Bananenrepublik...
  20. Wiederrechtliche Verkehrsaufzeichnung ohne Verdacht Gibt es bereits Karlsruher Urteile zu, einfach Tante Google fragen. Das Verkehrsgeschehen an sich spielt hier keine Rolle. Im Gegenteil, da die StVo im Vergleich zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung eine nachrangige Rechtsordnung ist, handelt es sich bei deiner Aufzeichnung sogar um das schwerere Vergehen, als die Nötigung an sich. Im Übrigen ist die Aufzeichnung bereits eine Straftat, während die Nötigung -teilweise und je nach konkreter Situation- lediglich eine Ordnungswidrigkeit ist. Oder anders formuliert: Nur weil es technisch einfach ist Videoaufzeichnungen zu erstellen, ist es noch lange nicht erlaubt. Ich ging davon aus, dass das BDsG gerade uns als ITlern mehr als geläufig ist. Zu Guter letzt: Hier ist zu unterschieden zwischen dem bereits zitierten §5 Absatz 5 StVo "Anzeigen einer Überholabsicht" und Unterschreitung des Mindestsicherheitsabstandes. Letzteres in Kombination mit dem Hupen ist mindestens Nötigung, ggf. bei genügend geringem Sicherheitsabstand sogar Strassenverkehrsgefährdung. Und wie leicht man jemand anderem eine Strassenverkehrsgefährdung anhängen kann, durfte ich an eigenem Leib erfahren. Da schöne ist: Am Ende stand Aussage gegen Aussage und bezahlen durfte trotzdem ich. Wird halt witzig, wenn in deinem Beispiel der "Wiederholungstäter" einen Beifahrer hat und du nicht. Dann stehen 2 Aussagen gegen eine Könnte noch ewig so weitermachen, aber letztlich gilt wie eigentlich immer: Was du nicht willst, dass man dir antut, das tue auch keinem anderen an. Das würde sooo viele Konflikte (nicht nur) im Strassenverkehr beseitigen. Ich muss allerdings gestehen, dass diese Einsicht bei mir auch erst irgendwann jenseits der 28-29 gereift ist Edit: Keine Rechtsberatung meinerseits, sondern eine persönliche (Laien-)interpretation. Muss man ja in Deutschland leider dazu schreiben, damit keiner auf die Idee kommt, ich würde mich hier in Rechtsberatungsgeschäften verdingen (was ich hier ausdrücklich NICHT tut, sondern nur an einer Diskussion teilhabe).

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