Zum Inhalt springen

dweiner.FiSi

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    14
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  1. Habe gerade im Internet die Sache mit dem Abbruch deiner Ausbildung gelesen. Hast du eine Möglichkeit diese fort zu setzen gefunden? Ansonsten wüßte ich eine Möglichkeit.

  2. Entschuldigung, aber könnten wir bitte beim Thema bleiben und mir helfen :-) Danke schön Kurze Erläuterung zum Schwebi: Wie schon netterweise erwähnt wurde, bekommt man diesen Ausweis auch, wenn man nicht beeinträchtigt ist bzw es man nach Aussen nicht merkt. Man muss diesen Ausweis nicht von sich aus erwähnen, nur wenn man explizit vom AG gefragt wird, muss man in diesem Fall die Wahrheit sagen. Ich habe nur einen angeborenen Herzfehler, der aber, dank meiner Eltern, super operiert und behandelt wurde. Medikamente muss ich nicht einnehmen. Es bestehen in keiner Hinsicht körperliche, geistige oder gesellschaftliche Einschränkungen und wird es auch niemals geben. Fitness Studio, biken und Ballspiele wie Fußball, Squash, übe ich täglich bis regelmäßig aus. Also ich hoffe, dass Thema ist nun abgeschlossen. Für weitere Fragen darüber, stehe ich gerne per PM zur Verfügung. @schnux Vielen Dank für den Tipp. Heute hatten wir leider nur Kurstag in der Schule, aber da habe ich auch schon rumgefragt. Hoffentlich bekomme ich positive Rückmeldungen. Mit den jeweiligen Lehreren habe ich auch schon Gespräche geführt, aber wirklich weiterhelfen, konnten die mir auch nicht. Sie haben sich angeboten ein Empfehlungsschreiben zu verfassen
  3. Vorab möchte ich noch sagen, dass ich nicht weiß, welche Informationen ich hier öffentlich schreiben darf und mich deswegen ein bisschen zurückhalte bzgl der Gründe und Abwicklung innerhalb der Firma. Ich stelle den Ausweis sehr ungern in den Vordergrund und daher ist der Firma auch nicht bekannt, dass ich solch einen besitze. Nein. Leider gibt es keinen anderen Teilbereich, der in Frage kommt. Bis auf Consulting direkt beim Kunden, wird nichts mehr von uns gemacht. Sogar das eigene RZ und die Mainframes werden nun Remote betreut. Zu den Zeiten steht folgendes in der Kündigung: "Die Gesellschafter haben am 11. Mai beschlossen...den einzigen Betrieb....zum 30.Juni maßgeblich einzuschränken und teilweise stillzulegen. Der Geschäftsbetrieb wird zu diesem Datum in dem für die Berufsausbildung relevanten Bereichen ....eingestellt. Da uns als ausbildendem Unternehmen wegen der Betriebseinschränkung und Betriebsstillegung nach dem 30.Juni die weitere Ausbildung nicht mehr möglich ist, sind wir zur außerordentlich Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses berechtigt - eine Fortsetzung der betrieblichen Ausbildung ist in unserem Unternehmen nicht möglich. ..... Beendigung erfolgt nicht außerordentlich fristlos zu sofort, sondern mit einer Auslauffrist." Betriebsversammlung,um uns alle zu informieren, war am 31.05, genauso der Erhalt meiner Kündigung. Ich bin zwar der Meinung, dass das leider rechtens ist und es nichts bringt, aber ich schicke die Kündigung mal vorsorglich zu meiner Cousine (arbeitet beim Anwalt für Arbeitsrecht). Das garantiere ich euch.. Das wird bei mir nie der Fall sein. Ich weiß mich zu benehmen und was mir gehört. Aber gehen wir doch jetzt mal davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat, möchte ich auf meinen ersten Post verweisen :-)
  4. Wir haben weder Gewerkschaft, noch Betriebsrat etc.. Geschäftsführung hat das schon mit der IHK besprochen. Zitat Betreff: "Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses aus wichtigem Grund gemäß Â§22 Abs. 2 Nr 1. BBIG" "...die weitere Ausbildung nicht mehr möglich ist, sind wir zur außerordentlichen Kündigung ... berechtigt" Bin eigentlich fristlos, aber mit einer Auslauffrist von 4 Wochen gekündigt. Deswegen bezweifel ich es stark, dass es unrechtens ist.
  5. Guten Tag, ich bin Fachinformatiker - Systemintegration im 2. Lehrjahr (im September eigentlich im 3.Jahr) in einem Consulting und RZ-Dienstleistungsbetrieb mit IT-Service-Standard ISO 20000 Zertifizierung nach ITIL v2, der nun geschlossen wird (keine Insolvenz, Consulting bleibt) Jedoch haben wir am Montag unsere Kündigungen erhalten. Am 30.Juni ist unser letzter Arbeitstag und ich frage mich, was ich nun machen kann, um meine Ausbildung zu retten. Bis jetzt habe ich folgendes getan: - Arbeitsamt (bis jetzt nur Anmeldung, weitere Termine sind ab Montag) - telefonischer Kontakt mit der IHK Hannover. Ergebnis: Wenn ich bis Ende des Monats nichts gefunden habe, soll ich mich nochmal melden. Habt ihr vllt Tipps/Empfehlungen/Erfahrungen/etc? Muss ich auf irgendwas besonderes achten oder so ? Zur Berufsschule gehe ich momentan noch weiterhin, jedoch ist dies grad der letzte Block. Wenn ich im 3.Jahr einfach weiter zur Berufsschule gehe und mir für die Projektphase einen "Partner"-Betrieb suche, würde ich dann trotzdem die Möglichkeit haben die Ausbildung zu bestehen ? Ich muß ganz ehrlich sagen, dass ich ein bisschen Angst um meine Zukunft habe, da ich eh nicht so mit Glück gesegnet bin. Falls jemand einem taffen 24.jährigen selbstständigen, mobilen (Führerschein+Auto+Reisebereitschaft) Menschen, mit ausgeprägter Dienstleistungsorientierung und Wissensdurst, die Möglichkeit geben möchte, dass 3.Lehrjahr zu beenden, möge sich bitte mit besten Dank melden. Ich bin zwar im Besitz eines Schwerbehindertenausweises, aber der wird nur "rausgeholt", wenn die Firma davon profitieren kann. Köper- oder geistliche Einschränkungen bestehen in nicht. Mit freundlichen Grüßen
  6. Ich weiß zwar nicht wie man dir bei einer solchen Beschreibung bzw generell Verbesserungsvorschläge nennen kann, wenn man das Produkt selbst nicht kennt, aber ich hätte eine Frage und einen Vorschlag. Frage: Warum kann das System nur 150 IP Adressen überwachen? Vorschlag: Erhöht die maximale Anzahl der zu überwachenden IPs :-)
  7. Habt ihr eine vernünftie visuelle Darstellung eurer IT-Infrastruktur ? Ich weiss, ist vllt nicht die spassigste Aufgabe, aber das war damals ein Projekt von mir an unserer Schule, da es sowas noch nicht ansatzweise gab. Wenn du das nicht zu ausführlich machst, passen 10 Stunden gut dafür. Kleiner (genereller) Tipp von mir: Speicher deine Informationen und Doku sorgfälltig und auf mehreren Medien. Mir ist nämlich die Platte kurz vor Abgabe ins Nirvana abgehauen. Es spielt grad eigentlich überhaupt keine Rolle, aber das musste ich einfach los werden. Es sei mir bitte verziehen
  8. Bei uns ging letztes Jahr auch das Gerücht rum, dass die ZP mit 40% in die AP einfließt. Ein Berufsschullehrer, der "angeglich" im Prüfungsausschuß sitzt, meinte, dass sie zu 25% zählt. Bla bla bla.. Ende vom Lied: ZP zählte nicht. (IHK Nds) Gedanke meinerseits mit bitte um Antwort: Wenn die ZP zählen würde, dann müsste es doch auch im BBiG stehen bzw angepasst werden oder sehe ich das falsch ? Edit: Momentan steht ja nur drin, dass man an der ZP teilgenommen haben muss. Es wird nicht erwähnt, dass man "erfolgreich" teilgenommen bzw die ZP bestanden haben muss.
  9. Hey Dani, es wäre nett, wenn du andere auch daran teilhaben lassen könntest, wie du den Fehler behoben hast bzw warum das passiert ist, etc. Nur zu schreiben, dass das Problem behoben ist, hilft anderen Leuten nicht weiter und wir wollen ja alle was lernen. Anm: Da haben wohl 2 Leute zur gleichen Zeit geschrieben, daher sorry 4 Doppelpost :-)
  10. Ich muss "Der Kleine" in allen Punkten zustimmen. Also mir hat die schulische Ausbildung sehr viel mehr geschadet als Anfangs gedacht :-( Der Unterschied ist zwar, dass ich durch die schulische Ausbildung keinen IHK-Abschluss erlangen durfte, da es das damals noch nicht gab, aber ich würde niemanden eine solche Möglichkeiten empfehlen. Aber... falls du keine betriebliche Ausbildung finden solltest, ist es immernoch besser sowas zu machen, als zu Hause oder auf der Straße rumzulungern. Du solltest dich zwischenzeitlich dennoch weiter bewerben.
  11. Ich kann dir zwar aus geografischen Gründen keine Nachhilfe anbieten, aber ich empfehle dir Ausschau nach Videotutorials zu halten. Die kommen immer mehr "in Mode". Sogar normale Hauptfächer wie z.B. Mathematik werden mehr veröffentlich. Spezielle Linktipps kann ich dir momentan aber leider nicht geben.
  12. Hier kannst du schonmal ein bisschen im Lehrplan rumschnüffeln und dir deine Gedanken machen. Es kann sein, dass das nicht zu 100% dein Lehrplan sein wird, aber für einen groben Überblick sollte es helfen http://www.bkgl.de/fileadmin/bkgl-dateien/Abteilung_7/Lehrplan_FdfS_ITA.pdf
  13. Das IT-Handbuch ist eh eine Pflichtlektüre und ist jeden Cent wert. Ich weiß zwar, dass einige Firmen das anders handhaben, aber Materialien für die Ausbildung, wozu Berufsschulbücher und auch das IT-Handbuch zählt, muss von der Firma bezahlt werden, wenn diese verpflichtend sind. BBiG - Berufsbildungsgesetz. Deswegen würde ich dir vorschlagen, warte noch ein bisschen bis du die Ausbildung anfängst und somit kriegst du das dann erstattet.
  14. Ich weiss, dass diese seit gestern bei meinem Chef auf dem Tisch liegen. Selbst habe ich aber noch keine Ergebnisse erfahren dürfen.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...