@Biese
Das sehe ich anders.
Mit bestehen der Pruefung endet das bestandene Ausbildungsverhaeltnis und damit auch der Vertrag. Mit einer Weiterbeschaeftigung muss ein neuer Vertrag geschlossen werden, was zur Folge hat, dass ab der Laufzeit des neuen Vertrages auch das Gehalt dem Vertrag entsprechend ist. Das wuerde bedeuten, wenn am 1.2. die Pruefung bestanden ist, eine Weiterbeschaeftigung ab 2.2. bereits vertraglich vereinbart wurde, ist der Arbeitgeber damit verpflichtet, ab dem 2.2. das Dir vertraglich zugesichtere Gehalt auszuzahlen - und nicht einen Monat zu warten und Dir dann nur die Ausbildungsverguetung zu bezahlen.
Der einzigen Moment, bei dem ich mir das vorstellen koennte, waere, wenn es in dem Monat nicht mehr rechtzeitig geaendert werden kann. Dann wird aber im darauf folgenden Monat die Differenz rueckwirkend bezahlt.