Eine Alternative zumindest aus dem "ungelernten" Status herauszukommen ist fuer Dich, die Pruefung als Externer abzulegen. Bedeutet, wenn man mindestens oder mehr als das doppelte der Ausbildungszeit (durchschnittlich Ausbildungsdauer: 3 Jahre) in einem artverwandten Beruf gearbeitet hat, ist man berechtigt, bei seiner IHK einen ebensolchen Antrag zu stellen. Das wuerde heissen, Du legst die schriftliche Abschlusspruefung ab und erstellst in Deinem Betrieb (oder Du machst ein Praktikum in einem Betrieb) Dein betriebliches Abschlussprojekt, um darauf folgend die muendliche abzulegen. Das wuerde Dir zumindest einen Abschluss bescheiningen, mit dem Du nicht mehr als ungelernte Kraft gelten wuerdest.