Ich werde versuchen gleich noch Quellen herauszusuchen, aber erst einmal vorweg:
Zumindest hier In NRW (da Bildung Laendersache ist, moechte ich keine bundesweit verbindlichen Aussagen treffen):
- reicht "Abitur" als Begruendung fuer eine Verkuerzung auf 2,5 Jahre aus.
- kann ein Abiturient dennoch eine 3-jaehrige Ausbildung machen (Niemand muss verkuerzen, das ist vollkommener Bloedsinn!).
- ist eine Verkuerzung auf 2 Jahre moeglich. Beispiel: Student mit abgebrochenem, artverwandtem Studium oder ein Auszubildener, der seine zweite Ausbildung (NICHT Umschulung) macht. Es kann auch durchaus wegen ueberdurchschnittlicher Leistungen dazu kommen.