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WWetterwachs

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  1. Alter:49 Wohnort: nahe HB letzter Ausbildungsabschluss (als was und wann): TAI ca. 1989 Berufserfahrung: 25 Jahre Vorbildung: 2 Jahre Ausbildung als Technischer Assistent Arbeitsort: HH Grösse der Firma: > 55.000 Tarif: Ja, weiss aber nicht welchen Branche der Firma: Logistik Arbeitsstunden pro Woche laut Vertrag: 38,5 Arbeitsstunden pro Woche real: ca. 40(+ Bereitschaft) Gesamtjahresbrutto: 63570,00 (ca. 80.000 incl. Bereitschaftszulagen) Anzahl der Monatsgehälter: 13 Anzahl der Urlaubstage: 26 Sonder- / Sozialleistungen: + Bereitschaft ca. 16.000 Variabler Anteil am Gehalt: Verantwortung: Keine Personalverantwortung, aber relativ große an Projekte Tätigkeiten (Aufgaben/Aufgabenbereich): Individualentwicklung in RPG, Datenbanken, Wartung Standardapplikation
  2. Hi Wir reden von anerkannten, bezahlbaren und leistbaren Fortbildungsmassnahmen. Diese müssen sich nicht auf ein Aufgabengebiet beziehen. Wir fordern permanent Fortbildung ich ich möchte nun wissen, was gibt es da so. VHS wird da wohl nicht anerkannt werden und mir bekannte Lehrgänge/Massnahmen kosten recht viel Geld. Da die Forderung aber im Raume steht, muss es ja wohl zwangsläufig solche Massnahmen geben. Ein paar simple Beispiele reichen da vollkommen aus.
  3. Die Liste der leist.- und/oder bezahlbaren Fortbildungsmassnahmen, die als solche beim AG anerkannt sind(siehe #781).
  4. Dies ist die korrekte Begründung meiner Meinung nach.
  5. @Systemlord Die ist gut die Vermittlerin. Sie zahlt die Fortbildung für eine hypothetische Stelle, die ich aber haben muss, ich aber nur bekomme wenn ich die Fortbildung habe. Sowas nennen wir mutual conclusion. Na hoffentlich dauert die Fortbildungsmassnahme nicht allzu lange. Mangelhafte Verfügbarkeit ist ein Einstellungshemmnis.
  6. Hi Ja man bildet sich permanent fort aber ich sprach von anerkannt und/oder zertifiziert. Dem AG geht in der Regel deine private Fortbildung recht kalt am Popo vorbei. Ich könnte auch sagen, daß diese zu keiner Gehaltssteigerung führen wird oder diese dich in den Augen des AG nicht zu einer "besseren" Fachkraft macht. Wir liegen ja grundsätzlich beieinander. Der Arbeitende kann sich eine Fortbildung evtl. leisten(Eine Woche IBM kosten 2900€) hat aber nur eingeschränkt Zeit. Der Arbeitssuchende hätte die Zeit aber diesem mangelt es in der Regel am Geld. Diesem nutzt eine autodikatische Fortbildung ebenso wenig wie dir. Naja, die BA hat es nicht mehr so mit dem fördern und sich mehr aufs fordern verlagert. PS : Ach übrigends ist die Liste bisher nicht allzu lang.
  7. Dein Posting findet meine volle Zustimmung, obwohl ich da nicht so freundlich zu formulieren vermag. Aber lass uns mal eben die Fortbildungsmassnahmen auflisten, die zum einen bezahlbar und zum anderen leistbar sind und die zudem ein anerkanntes Zertifikat enthalten also sinnvoll für weitere Berwerbungen sind. Wir unterscheiden zwischen arbeitslosen Menschen und Menschen die im Berufsleben stehen. Die Liste ist wirklich arg dünn.
  8. Lassen Sie mich kurz zusammenfassen. Firmen sind für die Ausbildung von Fachkräften nicht zuständig, sollen lediglich jederzeit Zugriff auf selbige haben und wenn ein Unternehmen Fachkräfte nicht mehr benötigt, muss es eine Möglichkeit haben selbige sofortig entlassen zu können. Ein entpsrechender Pool an arbeitswilligen aber freien-also arbeitslose- Fachkräften ist also vorrätig zu halten. Na das hört sich ja mal arbeitgeberfreundlich an. Also zahlt die Allgemeintheit diesen gesamten Fachkräftepool sowie deren Ausbildung. Unternehmen haben sich daran in keinster Weise zu beteiligen sondern sind lediglich Nutzniesser. Sollte dieser Pool zudem ausdünnen, so fallen Ihrer politischen Gruppierung Mittel und Wege ein über Zwangsmassnahmen die Geburtenrate Ihren Wünschen anszupassen. Was soll man zu solch einer politischen Gruppierung sagen, die bei ca. 8 Mio arbeitslosen Menschen mit lockeren 30K Ingenieuren und ausbleibenden Gehaltssteigerungen für eben solche Fachkräfte(ein eindeutiges Indiz für Fachkräftemangel), von Fachkräftemangel schwadroniert. PS : Der Kündigungsschutz muss gelockert werden, weil Personaler nicht breit oder in der Lage sind Ihren Job zu machen. Probezeit, befristete Arbeitsverträge sind vollkommen ausreichend um Belastungsspitzen abzufangen.
  9. Hi Du missverstehst. Nochmal Entweder wir sprechen über Aufklärung oder über Verhinderung von Straftaten. Aufklärung ist nicht gleich Verhinderung. Beides sind komplett unterschiedliche Themen mit unterschiedlichen Lösungen oder Möglichkeiten dies zu erreichen. Eine semantische Verknüpfung von "Verhinderung" und IP Adresse, also Identifizierbarkeit, ist nicht sinnvoll und vermischt einfach Themen. Unsere Politiker machen dies ebenfalls sehr gerne. Die feste Zuordnung einer IP verhindert keine Straftat sondern wird eine Aufklärung selbiger lediglich vereinfachen. Die jetzigen Möglichkeiten die IP einer Person zuzuordnen sind da aber bereits ausreichend. Du hast also bereits diese Identifizierbarkeit. Natürlich gibt es immer Chancen/Möglichkeiten die Aufklärung zu verbessern. Bei der aktuellen Gesetzeslage sind die Möglichkeiten der Überwachung - also der Verhinderung von Straftaten - aber eingeschränkt. Ohne Verdacht geht nichts.
  10. Hi Eleu Ich zitiere dich : <<<<Eine generelle Lösung wie man Verbrechen verhindern kann wird es sicherlich nicht geben. Vielleicht aber technische Möglichkeiten, hier sicherer zu werden, damit man Menschen vor verbrecherischen Übergriffen schützen kann.<<<< Hier sprechen wir von Verhinderung. Verhinderung setzt zwingend Überwachung voraus. Überwachung ist aber verboten, ausser es besteht ein "Verdacht". Ergo alle stehen unter Verdacht ansonsten keine Überwachung. Die IP Thematik dagegen hat mit prophylaktischer Überwachung nichts zu tun sondern zielt auf eine Identifizierbarkeit ab und damit auf Aufklärung. Als Normalverbraucher habe ich nicht die Möglichkeit eine Namenszuordnung zu einer IP Adresse zu erfahren. Hierzu benötige ich staatliche Organe im Rahmen einer Strafanzeige. Es ist also unerheblich ob die Obrigkeit Hotspots nutzt. Im Rahmen der Aufklärung von I-Net Kriminalität sind die aktuellen Regelungen im Grunde ausreichend. Die Aufklärungsrate ist hoch, wenn auch aufgrund des länderübergreifenden Internets deshalb nicht zwingend zur Zufriedenheit des Klägers. Hier sind andere Gesetzeslücken eher von Problem.
  11. Hi Du verwirrst mich. Eben sprachst Du noch von Verhinderung von Straftaten unter Einsatz des Bundestrojaners. Nun sprechen wir nicht mehr von Verhinderung sondern von Aufklärung von Straftaten. Die feste IP ist ein gänzlich anderer Gedankenansatz und zielt auf Identifizierbarkeit. Damit verhindert man keine einzige Straftat sondern ermöglich allenfalls eine verbesserte Aufklärung einer Straftat. Dein Telefonbuch ist nun wieder erneut ein gänzlich anderes Thema. So ich nicht wünsche dort zu erscheinen bin ich dort nicht existent. Dies ist mir im Internet ohne IP nur wirklich schwerlich möglich. Als Beispiel wäre ein KFZ Kennzeichen tauglicher, welches eben auch als Grundvoraussetzung angesehen werden kann. Wie bei den IP Adressen kann ich mit den Kennzeichen den gleichen Schindluder treiben. Die Obrigkeit ist zum effiktiven Ausspionieren doch überhaupt nicht in der Lage. Die Pannen beim Trojaner belegen deren Unwissenheit auf hervorragende Art und Weise. Aber grundsätzlich hast Du natürlich Recht. Niemand hat über mich derart viele Daten wie die Obrigkeit und ihre Möglichkeiten an meine Daten zu gelangen sind um Längen besser als die jeder anderen Gruppierung. Letztlich kann ich eine Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte nie verhindern. Dies gilt hier wie es für jegliche Straftat gilt. Und nun kommst Du erneut mit dem Verhindern von Straftaten. Dieser Gedankengang setzt zwingend voraus, daß du alle Überwachen, also nach heutiger Gesetzeslage unter Verdacht stellen musst.
  12. Hi ?? Ein ausgewogener binärer Baum mit allen Buchstaben des Alphabetes + Zahlen kann mit 6 Bit verschlüsselt werden. Da nach der durchschnittlichen Häufigkeitsverteilung der binäre Baum aber nicht ausgewogen wäre, wirst Du wohl mit 8 Bit auskommen. Wieso ist der Speicherbedarf da höher?
  13. Naja ein Großteil des Threads dreht sich darum, daß eine IP oder die Zuordnung selbiger eben problematisch ist(I-Net Cafes usw.) und damit ist deine feste Zuordnung eben keine brauchbare Idee. Gerade der Bundestrojander Trojaner führt diese Idee dann gänzlich ad absurdum. Letztlich geht es darum, daß Strafverfolgung immer, wirklich immer nach der Straftat einsetzt. Niemals, wirklich niemals findet Strafverfolgung vor einer Straftat statt. Unsere aktuellen Gesetze garantieren dem Bürger gewisse Rechte - zum Beispiel die Unversehrheit der Wohnung -. Jedes Gesetz hat sich an bestehende Gesetze zu halten. Eine prohylaktische Installation eines Trojaners um potentielle Straftaten zu verhindern, wäre ein Eingriff - respektive eine Verletzung - bestehender Gesetze. Eine derartige Verletzung von Seiten des Staates hat in meinen Augen eine gänzlich andere Qualität als eine Straftat eines "normalen" Bürgers. Die "Hüter der Gesetze" dürfen in keinem Falle IHRE Gesetze verletzen. Es geht als im Grundsatz um die Verhinderung einer Straftat bevor sie begangen wurde, quasi die Planung einer Straftat. Damit ist natürlich dein Beispiel der KiPo suboptimal. Die Erzeugung es solchen Dreckes ist bereits eine Straftat und muss dementsprechend verfolgt und geahndet werden. Diesen Blödsinn über das "austrocknen" der Produktion über das Lahmlegen der Handelwege ist ein Armutszeugnis, zumal das Internet überhaupt nicht der bevorzugte Handelsweg ist, sondern der übliche postalische Weg. Keiner käme auf den Gedanken alle Briefe/Pakete usw. zu öffnen um dein gewünschtes Ziel zu erreichen, zumal auch dies gegen geltende Gesetze verstösst. Du willst eine Idee? Seit lockeren 5000 Jahren ist der Mensch kriminell und wesentlich intelligentere Menschen als meine Wenigkeit haben sich darüber Gedanken gemacht und diese haben bisher keine zufriedenstellende Lösung gefunden, weil alle von dem Grundsatz ausgehen, daß eine Straftat begangen sein muss um eben eine solche zu sein, wobei die Definition des Begriffes "Straftat" dabei überhaupt nicht von Interesse ist. Als Zwischenlösung hat die Gesellschaft den "Verdacht" geschaffen, welcher bereits jeglichem Missbrauch Tür und Tor öffnen kann(Während der Zeit der Inquisition ein gern genutztes Instrument). Im Rahmen eines solchen Verdachtes hat die Exikutive diesen Verdacht zu belegen womit ich zum Kern kommen kann. Der Bundes-Trojaner darf in keinem Falle die Möglichkeit beinhalten Daten auf den ausgespähten Rechnern zu verändern. Wir wollen doch nicht, daß der Verdacht erschaffen wird. Da keiner also die Wächter überwachen kann, muss man zwangsläufig hier einschreiten. Du wirst also keine Lösung bekommen. Gesetze verhindern es alle Menschen unter generellen Tatverdacht zu stellen. Es ist dabei vollkommen irrelevant , ob Sie etwas zu verbergen haben. Solange kein Verdacht besteht sind meine, ihre, unsere Rechte geschützt und das schliesst eine prohylaktische Ausspähung aus.
  14. Der Trojaner darf auch nur in Falle eines erhärteten Verdachtes eingesetzt werden. Den Trojaner kannst Du mit der Telefonüberwachung gleichsetzen. Der Trojaner ist nicht dafür gedacht ihn deutschlandweit gegen jeden einzusetzen um Verdachtsmomente zu schaffen. Um Gottes willen.
  15. Naja, nicht wirklich. Der Provider hält in der Tat die Daten für einen gewissen Zeitraum vorrätig und der Standort wäre somit leicht eruierbar. Natürlich sind Telekommunikationsdaten also Telefonate der vergangenheit nicht mehr erhältlich. Aber : Das ganze Thema ist etwas schizophren. Es muss grundsätzlich ein Verdacht vorliegen. Der potentielle Straftäter und sein Umfeld ist also bekannt. Somit ist nach gültiger Rechtslage z.B. eine Telefonüberwachung erlaubt. Damit wäre z.b. VoIP aber nicht abgedeckt(Nicht das dies jeder 2. nutzt). Natürlich sind auch hier Vergangenheitsdaten bereits verloren. Nun stellt sich aber sofort die Frage : Wie bekommt man den Trojaner auf den Rechner? Nicht jeder ist derart dumm einen x-beliebigen Anhang in einem Mail zu öffnen und Zwang schliesse ich aus, da der einfach nur kontraproduktiv wäre(Was nutzt mir der Trojaner wenn dessen Existenz dem Überwachten bekannt ist). Der physikalische Zugang zur Wohnung bleibt im Falle eines blossen Verdachtes verweigert(Eine Durchsuchungserlaubnis wird nicht aufgrund eines blossen Anfangsverdachtes erteilt). Man kann also sagen: Der Trojaner hilft nur wenn er installiert ist, dies ist aber nicht sicher gestellt. Nun frage ich mich wozu dieser Trojaner gut sein soll und glaube zudem nicht an handwerkliche Fehler. Spätestens mit dem Urteil des BGH hätte man dann aktiv werden müssen und die Nutzung umgehend stoppen.

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