Zum Beispiel das hier:
§ 4 Zusicherungen und Gewährleistung
Das Kaufobjekt wird verkauft „wie besichtigt“, d.h. unter Ausschluss der Haftung für erkennbare Mängel.
Der Verkäufer erklärt, dass das genannte Gerät alleiniges Eigentum frei von Rechten Dritter ist und nicht als gestohlen gemeldet ist oder wird. Er sichert die volle Funktionstüchtigkeit zu, wie sie für dieses Gerät bei bestimmungsgemäßem Gebrauch üblich ist. Funktionseinschränkungen, insbesondere Schäden, sind oben bei Besonderheiten aufzuführen. Diesbezügliche mündliche Erklärungen bzw. Absprachen sind kein Teil dieses Kaufvertrages.
Verkäufer versichert weiter, dass ihm verborgene Mängel nicht bekannt sind.
Ausserdem steht dann noch in dem Dokument, was an Zubehör dabei ist, Seriennummer, Modell, etc...
Gruß
Waksohn