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Schnittcher

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Beiträge von Schnittcher

  1. ca) Erläutern Sie unter Angabe des Rechenwegs, wie viele Subnetze gebildet werden können, wenn der Hostanteil 64 Bit beträgt.

    128 - 64 = 64

    2^64 = 18446744073709551616 ?!

    cb) Der Internet-Service-Provider hat von der Registrierungsstelle einen Adressbereich mit der Netzmaske /29 zugewiesen bekommen.

    Ermitteln Sie unter Angabe des Rechenwegs die Anzahl der Ipv6-Netzadressen (in Millionen), die der ISP an seine Kunden vergeben kann.

    64 - 29 = 35

    2^35 = 34359738368

    Stimmt das?

  2. Hallo,

    1.) Welche Prüfung kommt zuerst? Findet die mündliche Prüfung und Präsentation meines Projektes vor oder nach der schriftlichen Prüfung statt? Ich habe dazu keine Infos auf der IHK Seite oder im Netz gefunden.

    Als erstes findet die schriftliche Prüfung statt.

    1.1) Wie sieht es mit der Berufsschulpflicht aus? Ich habe bis Ende Juli noch regulären Blockunterricht. Also definitv nach der schriftlichen Prüfung. Nun wissen wir ja alle, dass die Ausbildung mit Bekanntgabe der Abschlussnote beendet ist. Das wird ja keine 2-3 Monate dauern.

    Du wirst deine Note wahrscheinlich erst im Juni/Juli bekommen (wegen deiner mündlichen Prüfung).

    Ich meine du bist schulpflichtig bis du alles abgeschlossen hast.

    2.) Wie verhält es sich generell mit den Anmeldefristen?

    Du bekommst eigentlich Informationen per Post.

    3.) Lernen: Ich habe Anfang Oktober angefangen, die alten APs zu bearbeiten. Ich habe alle Prüfungen von Sommer 2013 - 2002 und möchte diese bearbeiten, am Besten mehrmals, und mir wesentliche Themengebiete rausschreiben, die sich wiederholen, oder die ich generell Lernen muss. So kann ich mir nach jeder AP eine gewissen To-do Liste anlegen, obwohl das Erarbeiten der alten APs ja noch lange kein Garant für das Bestehen der künftigen AP ist.

    Uns wurde gesagt, nicht zu viele alte Prüfungen. Ab 2006/2007 sollte eigentlich reichen.

  3. In dem Parahraphen ist aber von einer Umschulungsprüfung die Rede.

    Zitat:

    "(4) Der Prüfling ist auf Antrag von der Ablegung

    einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständi-

    ge Stelle zu befreien, wenn er eine andere ver-

    gleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder

    staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor

    einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich

    abgelegt hat und die Anmeldung zur Umschu-

    lungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach der

    Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung

    erfolgt."

    § 62 Umschulungsmaßnahmen; Umschulungsprüfung

  4. Hallo,

    ich habe einen schriftlichen Antrag noch nicht gestellt.

    Mein Chef hat gestern mit der IHK gesprochen.

    Ihm wurde mitgeteilt das es keine Umschulung ist und es aus diesem Grund nicht geht.

    Allerdings hatte ich heute nochmal ein Gespräch mit meinen Berufsschullehrern, die ich auch im Ausschuss sitzen.

    Die haben mir auch geraten nochmal einen schriftlichen Antrag zustellen, da es dann nämlich evtl. zu einer Tagung des Ausschusses kommen kann. Was bisher noch nicht geschehen ist.

    Ja die Frage habe ich nun schon öfter gehört.

    Ich wollte im FISI Bereich arbeiten und habe gedacht es wäre besser auch dieses noch schriftlich zu haben. Da hier in Deutschland ja sehr viel wert auf Zertifikate usw. gelegt wird.

    Allerdings bin ich zur Zeit echt enttäuscht. Denn es kann meiner Meinung nach nicht fair sein, dass ein Umschüler bevorteilt wird.

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