Zum Inhalt springen

Aras

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    624
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von Aras

  1. Meine Meinung:

    Das Wichtigste ist überhaupt einen Arbeitsplatz mit einem karrierefördernden Tätigkeitsprofil zu haben. Erst darauf aufbauend kann man sich fortbilden. Wer das nicht hat sollte sich erst um die passende Arbeitsstelle kümmern.

    Wenn man in seinem Job zufrieden ist und dieser karrierefördernd ist, dann kann man auch die Fortbildung ohne Stress verfolgen. Falls man dann auch länger für den Abschluss braucht ist es kein Einstellungshindernis für einen guten Job. Außerdem sollte eine Fortbildung die Fähigkeiten im Beruf erweitern. Die Berufserfahrung wird dadurch höherwertiger.

  2. Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration

    Zeitraum: 08/2008 - 01/2011

    Bemerkung: keine Übernahme nach Ausbildungsende

    Sowas passiert. Muss man sich nur fragen lassen wieso man verkürzt hat.

    1. Job

    Position: Systemadministrator

    Branche: Druckerzeugnisse, Softwareentwicklung

    Zeitraum: 02/2011 - 03/2011

    Anstellung: fest befristet

    Nur 2 monate gearbeitet? Aber sofort im Anschluss an die Ausbildung. Zeigt aber eher dass wohl die Ausbildung nicht qualifizierend genug war?

    2. Job

    Position: Servicetechniker

    Branche: Kraftfahrzeug

    Zeitraum: 06/2011 - 07/2011

    Anstellung: Zeitarbeit

    Wieder: Nur 2 monate gearbeitet. Negativ.

    3. Job

    Position: Administrator

    Branche: Gesundheitswesen

    Zeitraum: 10/2011 - 03/2012

    Anstellung: fest befristet

    Hier ist es wieder gut, da es wohl 6 Monate befristet war, und man dann behauptet kann - soweit das Arbeitszeugnis nicht was anderes sagt - das nach dem Ende des befristeten Vertrages keinen personellen Bedarf mehr gab. Positiv

    4. Job

    Position: Servicetechniker, Administrator

    Branche: IT-Dienstleistungen

    Zeitraum: 04/2012 - 05/2012

    Anstellung: fest unbefristet

    Folgt zwar nahtlos an Job 3 - aber nur Dauer von 2 Monaten! Die Information, dass es unbefristet sei macht es nicht besser, sondern schlechter. Negativ

    5. Job

    Position: Supporter (Helpdesk)

    Branche: IT-Dienstleistungen

    Zeitraum: 08/2012 - 10/2012

    Anstellung: Dienstleister unbefristet (wie Arbeitnehmerüberlassung)

    Nur drei Monate, aber Job Nr. 6 folgt nahtlos. Also eher positiv.

    6. Job

    Position: Administrator

    Branche: Landmaschinen, Maschinenbau

    Zeitraum: 11/2012 - 12/2013

    Anstellung: Zeitarbeit befristet, 2x verlängert

    13 Monate Beschäftigung. Positiv

    Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob man Job 2 und 4 entsprechend im Lebenslauf auch erklärt. Du schriebst, dass du in psychologischer Behandlung warst. Dann sollte ggf. im Lebenslauf drin stehen: "medizinische Rehabilitation".

  3. Select jiraissue.*, reporterjoin.display_name as reportername,assigneejoin.display_name as assigneename,createjoin.display_name as creatorname from jiraissue

    JOIN cwd_user as reporterjoin

    ON jiraissue.REPORTER = reporterjoin.lower_user_name

    JOIN cwd_user as assigneejoin

    ON jiraissue.CREATOR = assigneejoin.lower_user_name

    JOIN cwd_user as createjoin

    ON jiraissue.CREATOR = createjoin.lower_user_name

    Vielleicht klappt es so :)

  4. Also wenn ich das lese, dann denke ich sofort an Querulant oder inkompetent.

    Ich würde auf den ersten Blick eher dazu raten Job 1, 2, 4 und 5 rauszuschmeissen und das lieber mit Arbeitslosigkeit Krankheit oder bevorzugt Auslandsaufenthalt zu füllen.

    Erinnert mich an die eine Geschichte auf beichthaus, wo einer keinen Fuss in sein Traumjob bekam da er keine Auslandserfahrung hatte. Er hatte kein Geld. also lebte er 6-12 Monate von seinen Eltern und lernte chinesisch. Danach bewarb er sich erneut und bekam die Stelle mit der Lüge dass er im Ausland war und als Beweis führte er die erworbenen Sprachkenntnisse an.

    Sent from my Windows Phone 8X by HTC using Tapatalk

  5. Da musst du mMn drei Joins machen.

    Select jiraissue.*, reporterjoin.display_name as reportername,assigneejoin.display_name as assigneename,createjoin.display_name as creatorname from jiraissue

    JOIN cwd_user as reporterjoin

    ON jiraissue.REPORTER = cwd_user.lower_user_name

    JOIN cwd_user as assigneejoin

    ON jiraissue.CREATOR = cwd_user.lower_user_name

    JOIN cwd_user as createjoin

    ON jiraissue.CREATOR = cwd_user.lower_user_name

  6. An die Beteiligten von Wirtschaftsministerium ging diese E-Mail raus:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die IHK Saarland hat auf meine Anfrage zufriedenstellend reagiert. Insbesondere möchte ich mich bei Herrn Schmitt von der IHK Saarland bedanken, der in einem klärenden Telefonat die Problematik mit mir besprochen und geklärt hat.

    Es besteht kein Verstoß gegen die Berufsverordnung, sondern ein irritierender Satz in der IT-Handreichung. Herr Schmitt hat Abhilfe gegen diesen irritierenden Satz versprochen.

    Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

    Mit freundlichen Grüßen

    Aras X

    Wie ihr aus der zitierten E-Mail entnehmen könnt, ist das Problem in einem guten Telefonat mit Herrn Schmitt von der IHK Saarland geklärt worden.

    Hier die Stellungnahme von Herrn Schmitt:

    Sehr geehrter Herr X,

    wie eben schon telefonisch besprochen hier nochmal die Erläuterung dazu.

    In der Tat könnte der letzte Satz im Feld der Dokumentation auf Seite 17 unserer Handreichung unterschiedlich interpretiert werden,

    ausgelegt und umgesetzt wird er von unseren Ausschüssen aber entsprechend der Verordnung.

    Die Erstellung der Projektdokumentation liegt außerhalb der Projektbearbeitungszeit

    Dies bedeutet, dass die Anfertigung der Dokumentation innerhalb der Prüfungszeit von 35 Stunden (70h beim Anwendungsentwickler)

    liegen muss, die Erstellung der Dokumentation aber auch nach dem Durchführungszeitraum bzw. außerhalb der praktischen Umsetzungsphase

    liegen darf.

    Ein Beispiel hierzu:

    Der Prüfungsteilnehmer (FI/ Systemintegration) gibt in seinem Projektantrag den Durchführungszeitraum: KW 41-43 an.

    Innerhalb des Durchführungszeitraumes benötigt er für die Umsetzung/Realisierung 27 Stunden. Die Dokumentation erfolgt im Anschluss daran, z.B.

    in KW 45 mit 8 Stunden, damit er diese rechtzeitig zum Abgabetermin in KW 48 fertigstellen kann.

    Wie anfangs schon erwähnt kann dies evtl. zu Fehlinterpretationen führen. Wir werden gemeinsam mit unseren Ausschüssen über eine

    eindeutigere Formulierung beraten und diese in unserer Handreichung einarbeiten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus Schmitt

    Teamleiter Prüfungen

    Geschäftsbereich

    Aus- und Weiterbildung

    Ich bedanke mich im Namen des Forums bei Herrn Schmitt :)

  7. Sehr geehrter Herr X,

    die IHK ist eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts.

    In Teilen ,z.b. bei der Berufsaus-und Fortbildung , übt das MWAEV Aufsicht aus. Nähere Angaben können Sie der Home-Page der IHK entnehmen.

    Viele Grüße

    D.Michely

    Aha! Es geht voran.

    Sehr geehrter Dr. Michely,

    vielen Dank für ihre schnelle Antwort.

    Es geht darum, dass die IHK Saarland die "Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik" rechtsfehlerhaft auslegt. Da ich von Herrn Meter von der IHK Saarland keine Antwort erhielt, formulierte ich eine Anfrage an das Referat E4 - berufliche Erstausbildung.

    Da gestern in unserem Forum erneut auf die rechtsfehlerhafte Ansicht der IHK Saarland Bezug genommen wurde, wollte ich beim Wirtschaftsministerium "nachgreifen" und in Erfahrung bringen, ob meine Anfrage bzw. unser Anliegen erfasst und ernst genommen wird. Leider konnte ich über die Durchwahl 3800 keinen Mitarbeiter des Referats E4 erreichen.

    Können Sie bitte den Sachstand der Anfrage in Erfahrung bringen und mir/uns mitteilen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Aras X

    Da waren auch andere Personen des Wirtschaftsministeriums d. S. im CC. Die habe ich gleich mit übernommen ;).

  8. Langsam wird es lustig.

    Hab grad das Wirtschaftsministerium des Saarlandes versucht anzurufen. Insbesondere weil gestern wieder eine die rechtsfehlerhafte Haltung der IHK Saarland ins Forum gepostet hat:

    http://www.fachinformatiker.de/abschlussprojekte/159367-projektantrag-abgelehnt.html#post1432402

    Es hat keiner vom Referat E4 das Telefon abgenommen. Hab dann versucht den Bürgerbeauftragten, Dr. Michely, telefonisch zu erreichen, der mich dann zurückgerufen hat.

    Ich habe ihn gefragt ob er mir bei der Anfrage helfen kann. Er meinte dann zu mir, dass die IHK Saarland keine Aufsichtsbehörde hätte. Das Wirtschaftsministerium würde denen nur Zuschüsse geben.

    Ich hab ihm um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. Er bat mich um eine E-Mail, damit er mir darauf antworten kann.

    Sehr geehrter Dr. Michely,

    können Sie mir bitte eine rechtsverbindliche Stellungnahme bezüglich des Rechtsverhältnisses des Wirtschaftsministeriums Saarland gegenüber der IHK Saarland geben?

    Insbesondere ob das Wirtschaftsministerium des Saarlandes die Aufsichtsbehörde der IHK Saarland ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ich habe jetzt mal auf der IHK-Seite nochmal nachgeguckt. Dort steht:

    IHK Saarland - Partner der Wirtschaft - Impressum

    Aufsichtsbehörde

    Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr

    Franz-Josef-Röder-Straße 17

    66119 Saarbrücken

    Telefonzentrale: (0681) 501-00

    Fax: (0681) 501-1159

    E-Mail

    Schade. Ich hoffe, dass ich den Bürgerbeauftragten nicht in eine bürokratische Deadlock-Situation gefahren habe. Bin gespannt wann und wie er antwortet.

  9. BWL ist ein weites Feld.

    Was für uns Fachinformatiker für den WiSo-Teil der Abschlussprüfung interessant ist:

    - minimalste Grundkenntnisse in Rechnungswesen (Buchhaltung)

    - Vertragsrecht (BGB in den Themen: Nichtigkeit, Anfechtung, schwebende Unwirksamkeit, Willenserklärung, konkludentes Handeln...)

    - Form von Rechnungen, Kündigungen, Mahnungen und sonstigen betrieblichen Schreiben

    - Arbeitsrecht, u.a. Betriebsverfassungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz

    - bisschen VWL-Kenntnisse (Preisbildung, Angebot, Nachfrage, Oligopol...)

    - Organisationsformen

    etc. etc.

    Und wenn ich sehe was meine Frau im BWL-Studium lernt, dann muss ich sagen, dass wir in der FI-Ausbildung extremst an der Oberfläche kratzen.

    Aber ich finde es gut, wenn du dich damit näher befasst.

    Als (Hochschul-)Literatur kann dir empfehlen:

    "Grundzüge der Volkswirtschaftslehre" von Mankiw (reicht sogar eine günstigere ältere Ausgabe, man braucht nicht unbedingt die 5. Auflage)

    "Buchführung" von Wüstemann (vorsicht... wie immer sehr staubtrockenes Thema)

    "Finanzmathematik für Wirtschaftswissenschaftler" von Albrecht, wobei ich das Buch "Einführung in die Finanzmathematik" von Tietze bevorzuge, da es viel umfangreicher ist aber es erfordert auch tiefere Kenntnisse der Mathematik

    "Arbeitsgesetze", "Handelsgesetzbuch" und "BGB" von Beck

  10. Schade dass man scheinbar immer eskalieren muss.

    Sehr geehrter Herr Meter,

    da ich bis heute keine Rückmeldung oder zumindest eine Empfangsbestätigung von Ihnen erhalten habe, habe ich mich an das Wirtschaftsministerium des Landes Saarland gewendet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Aras X

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wende mich an Sie aufgrund Ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde gegenüber der IHK Saarland.

    Ich habe mich an Herrn Meter, der Verantwortliche der IHK Saarland, per E-Mail gewandt und ihn auf die fehlerhafte Anwendung der Ausbildungsverordnung aufmerksam gemacht. Leider erhielt ich bis Heute keine Antwort von Herrn Meter. Zumindest hätte ich eine Empfangsbestätigung erwartet.

    Die an Herrn Meter gesendete E-Mail:

    -------- E-Mail Anfang -----------------------------------------------------------------------------------

    Sehr geehrter Herr Meter,

    durch Zufall wurde ich auf den Umstand aufmerksam gemacht, dass es Abweichungen von der bundeseinheitlichen Abschlussprüfung für die Ausbildung zum Fachinformatiker bei der IHK Saarland gibt.

    Aufmerksam wurde ich durch diesen Forenbeitrag:

    http://www.fachinformatiker.de/abschlussprojekte/159166-projektantrag.html#post1431387

    Es scheint so, als würde die IHK Saarland eigenmächtig in der "Handreichung zur Abschlussprüfung in den IT-Berufen" folgendes festlegen:

    "Die Erstellung der Projektdokumentation liegt außerhalb der Projektbearbeitungszeit."

    Quelle: http://cms.ihksaarland.de/ihk-saarland/Integrale?SID=CRAWLER&MODULE=Frontend.Media&ACTION=ViewMediaObject&Media.PK=1114&Media.Object.ObjectType=full

    Diese Vorgabe verstößt gegen § 15 Absatz 2 der bundeseinheitlichen Ausbildungsverordnung. Zitat: "höchstens 70 Stunden für die Projektarbeit einschließlich Dokumentation".

    Es scheint so als würde die IHK Saarland die o.g. Dokumentation als "Kundendokumentation" fordern und die eigentliche Projekt-Dokumentation als irgendein zusätzliches Beiwerk betrachten. Dies wird auch in dem Punkt 1.3.1 Absatz 3 der Handreichung deutlich. Dies bedeutet aber gleichzeitig, dass die Projektdokumentation rechtlich gesehen nicht bewertet werden kann, da die Auszubildenden schon in ihrem Projektantrag die zu bewertende Projekt-Dokumentation nicht in der Zeitplanung angeben.

    Es mag sein, dass die Erstellung der Projekt-Dokumentation in der Regel über den geplanten Rahmen Zeit benötigt - meist aufgrund von Korrekturlesung und Unsicherheiten bei der Gestaltung der Dokumentation.

    Dies rechtfertigt in meinen Augen jedoch nicht das generelle Ausscheren der IHK-Saarland. Zwar genießen meiner Laienmeinung nach ihre Auszubildenden einen gewissen Vertrauensschutz durch die rechtsfehlerhafte Vorgaben in der Handreichung, aber sollten IHK-Abschlüsse nicht soweit wie möglich vergleichbar bleiben?

    Wird sich die IHK-Saarland zur nächsten Abschlussprüfung an die bundeseinheitliche Ausbildungsverordnung halten?

    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und für Ihre zeitnahe Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    -------- E-Mail Ende -----------------------------------------------------------------------------------

    Ich werde Herrn Meter über das Einschalten des Wirtschaftsministerium/diese E-Mail per E-Mail informieren.

    Bitte senden Sie mir eine Empfangsbestätigung und Ihre weiteren Schritte in diesem Fall.

    Mit freundlichen Grüßen

    Aras X

  11. Der Projektantrag hat keine vorgeschriebene Form.

    Grundlage für alles ist das BBiG und die Ausbildungsverordnung.

    Die Ausbildungsverordnung mit Anlagen findest du beispielsweise hier http://www.leipzig.ihk.de/Portaldata/1/Resources/Extranet_Ressourcen/03_auw/ordnungsmittel/Fachinformatikerin_-_OV60_VO_R_6102_1073.pdf

    Dort steht bei §15 Absatz 2 geschrieben:

    Dem Prüfungsausschuß ist vor der Durchführung der Projektarbeit das zu realisierende Kon-

    zept einschließlich einer Zeitplanung sowie der Hilfsmittel zur Präsentation zur Genehmigung

    vorzulegen.

    Somit kann/muss der Prüfungsausschuss entsprechende Informationen fordern. Mehr darf er auch nicht fordern.

  12. Wann ein Arbeitnehmer wie viel Urlaub genommen hat, ist nicht Thema in einem Arbeitszeugnis. Kaum ein Arbeitgeber käme auf die Idee, dazu etwas zu schreiben und falls doch, würde im Streitfall jeder Arbeitsrichter sagen, dass die Passage raus muss.

    Den Blödsinn hab ich auch nicht behauptet.

  13. Mit "Geplante Lösung" meinst du wahrscheinlich "Geplanter Leistungsumfang".

    Planung und Implementierung eine Serverfarm mit Microsoft SharePoint 2013 für eine Testumgebung.

    Also immernoch festgelegt auf SharePoint?

    Bei dem Vorgespräch mit Herrn xxx wurde die Situation vor Ort und das grobe Soll-Konzept besprochen.

    Als mögliche Lösung kommen zwei Produkte in die nähere Auswahl. Zum einem der Alfresco Enterprise Network und zum anderen der Microsoft SharePoint 2013 Server, wo sich SharePoint 2013 nahtlos in vorhandene Microsoft-Landschaften integriert und stellt laut Hersteller ein Komplettpaket für den Austausch von Informationen, die Zusammenarbeit von Gruppen und Teams sowie der Steuerung von Prozessen zur Verfügung.

    Das hier würde ich rausnehmen. Das bedeutet eine Vorentscheidung.

    Genauso wie das hier

    Die Installation einer Microsoft Sharepoint 2013 auf Basis der Microsoft Test LAB für eine bedarf es folgende Schritte:

    • Windows Server 2012 R2 als SharePoint Server 2013 - Anwendungsserver.

    • Windows Server 2012 als SharePoint-Front-End - Webserver.

    • Anbindung an AD und SQL Datenbank.

    • Windows 7 Enterprise oder Ultimate als Clientcomputer.

    Die drei zitierten Abschnitte würde ich überarbeiten bzw. entfernen.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...