
Aras
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Beiträge von Aras
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Machs wie alle anderen:
Mach die Prüfungen der letzten 5 Jahre. Dann bestehst du zumindest den WiSo-Teil locker.
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Meine Meinung:
Das Wichtigste ist überhaupt einen Arbeitsplatz mit einem karrierefördernden Tätigkeitsprofil zu haben. Erst darauf aufbauend kann man sich fortbilden. Wer das nicht hat sollte sich erst um die passende Arbeitsstelle kümmern.
Wenn man in seinem Job zufrieden ist und dieser karrierefördernd ist, dann kann man auch die Fortbildung ohne Stress verfolgen. Falls man dann auch länger für den Abschluss braucht ist es kein Einstellungshindernis für einen guten Job. Außerdem sollte eine Fortbildung die Fähigkeiten im Beruf erweitern. Die Berufserfahrung wird dadurch höherwertiger.
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Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration
Zeitraum: 08/2008 - 01/2011
Bemerkung: keine Übernahme nach Ausbildungsende
Sowas passiert. Muss man sich nur fragen lassen wieso man verkürzt hat.
1. Job
Position: Systemadministrator
Branche: Druckerzeugnisse, Softwareentwicklung
Zeitraum: 02/2011 - 03/2011
Anstellung: fest befristet
Nur 2 monate gearbeitet? Aber sofort im Anschluss an die Ausbildung. Zeigt aber eher dass wohl die Ausbildung nicht qualifizierend genug war?
2. Job
Position: Servicetechniker
Branche: Kraftfahrzeug
Zeitraum: 06/2011 - 07/2011
Anstellung: Zeitarbeit
Wieder: Nur 2 monate gearbeitet. Negativ.
3. Job
Position: Administrator
Branche: Gesundheitswesen
Zeitraum: 10/2011 - 03/2012
Anstellung: fest befristet
Hier ist es wieder gut, da es wohl 6 Monate befristet war, und man dann behauptet kann - soweit das Arbeitszeugnis nicht was anderes sagt - das nach dem Ende des befristeten Vertrages keinen personellen Bedarf mehr gab. Positiv
4. Job
Position: Servicetechniker, Administrator
Branche: IT-Dienstleistungen
Zeitraum: 04/2012 - 05/2012
Anstellung: fest unbefristet
Folgt zwar nahtlos an Job 3 - aber nur Dauer von 2 Monaten! Die Information, dass es unbefristet sei macht es nicht besser, sondern schlechter. Negativ
5. Job
Position: Supporter (Helpdesk)
Branche: IT-Dienstleistungen
Zeitraum: 08/2012 - 10/2012
Anstellung: Dienstleister unbefristet (wie Arbeitnehmerüberlassung)
Nur drei Monate, aber Job Nr. 6 folgt nahtlos. Also eher positiv.
6. Job
Position: Administrator
Branche: Landmaschinen, Maschinenbau
Zeitraum: 11/2012 - 12/2013
Anstellung: Zeitarbeit befristet, 2x verlängert
13 Monate Beschäftigung. Positiv
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob man Job 2 und 4 entsprechend im Lebenslauf auch erklärt. Du schriebst, dass du in psychologischer Behandlung warst. Dann sollte ggf. im Lebenslauf drin stehen: "medizinische Rehabilitation".
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Select jiraissue.*, reporterjoin.display_name as reportername,assigneejoin.display_name as assigneename,createjoin.display_name as creatorname from jiraissue
JOIN cwd_user as reporterjoin
ON jiraissue.REPORTER = reporterjoin.lower_user_name
JOIN cwd_user as assigneejoin
ON jiraissue.CREATOR = assigneejoin.lower_user_name
JOIN cwd_user as createjoin
ON jiraissue.CREATOR = createjoin.lower_user_name
Vielleicht klappt es so
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Wenn du meinst. Die meisten Artikel die ich über Lebenslauffrisierung gelesen habe, gehen in diese Richtung.
Bewerbung : So lässt sich der Lebenslauf richtig aufmotzen - Nachrichten Geld - DIE WELT
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Also wenn ich das lese, dann denke ich sofort an Querulant oder inkompetent.
Ich würde auf den ersten Blick eher dazu raten Job 1, 2, 4 und 5 rauszuschmeissen und das lieber mit Arbeitslosigkeit Krankheit oder bevorzugt Auslandsaufenthalt zu füllen.
Erinnert mich an die eine Geschichte auf beichthaus, wo einer keinen Fuss in sein Traumjob bekam da er keine Auslandserfahrung hatte. Er hatte kein Geld. also lebte er 6-12 Monate von seinen Eltern und lernte chinesisch. Danach bewarb er sich erneut und bekam die Stelle mit der Lüge dass er im Ausland war und als Beweis führte er die erworbenen Sprachkenntnisse an.
Sent from my Windows Phone 8X by HTC using Tapatalk
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Da musst du mMn drei Joins machen.
Select jiraissue.*, reporterjoin.display_name as reportername,assigneejoin.display_name as assigneename,createjoin.display_name as creatorname from jiraissue
JOIN cwd_user as reporterjoin
ON jiraissue.REPORTER = cwd_user.lower_user_name
JOIN cwd_user as assigneejoin
ON jiraissue.CREATOR = cwd_user.lower_user_name
JOIN cwd_user as createjoin
ON jiraissue.CREATOR = cwd_user.lower_user_name
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An die Beteiligten von Wirtschaftsministerium ging diese E-Mail raus:
Sehr geehrte Damen und Herren,die IHK Saarland hat auf meine Anfrage zufriedenstellend reagiert. Insbesondere möchte ich mich bei Herrn Schmitt von der IHK Saarland bedanken, der in einem klärenden Telefonat die Problematik mit mir besprochen und geklärt hat.
Es besteht kein Verstoß gegen die Berufsverordnung, sondern ein irritierender Satz in der IT-Handreichung. Herr Schmitt hat Abhilfe gegen diesen irritierenden Satz versprochen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Aras X
Wie ihr aus der zitierten E-Mail entnehmen könnt, ist das Problem in einem guten Telefonat mit Herrn Schmitt von der IHK Saarland geklärt worden.
Hier die Stellungnahme von Herrn Schmitt:
Sehr geehrter Herr X,wie eben schon telefonisch besprochen hier nochmal die Erläuterung dazu.
In der Tat könnte der letzte Satz im Feld der Dokumentation auf Seite 17 unserer Handreichung unterschiedlich interpretiert werden,
ausgelegt und umgesetzt wird er von unseren Ausschüssen aber entsprechend der Verordnung.
Die Erstellung der Projektdokumentation liegt außerhalb der Projektbearbeitungszeit
Dies bedeutet, dass die Anfertigung der Dokumentation innerhalb der Prüfungszeit von 35 Stunden (70h beim Anwendungsentwickler)
liegen muss, die Erstellung der Dokumentation aber auch nach dem Durchführungszeitraum bzw. außerhalb der praktischen Umsetzungsphase
liegen darf.
Ein Beispiel hierzu:
Der Prüfungsteilnehmer (FI/ Systemintegration) gibt in seinem Projektantrag den Durchführungszeitraum: KW 41-43 an.
Innerhalb des Durchführungszeitraumes benötigt er für die Umsetzung/Realisierung 27 Stunden. Die Dokumentation erfolgt im Anschluss daran, z.B.
in KW 45 mit 8 Stunden, damit er diese rechtzeitig zum Abgabetermin in KW 48 fertigstellen kann.
Wie anfangs schon erwähnt kann dies evtl. zu Fehlinterpretationen führen. Wir werden gemeinsam mit unseren Ausschüssen über eine
eindeutigere Formulierung beraten und diese in unserer Handreichung einarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schmitt
Teamleiter Prüfungen
Geschäftsbereich
Aus- und Weiterbildung
Ich bedanke mich im Namen des Forums bei Herrn Schmitt
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Dann sollten wir davon ausgehen, dass er in der Lage ist die betreffende Person richtig eingeschätzt zu haben?
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Mir fällt auf die Schnelle nur eine Option ein:
Ein Windows API Hook auf die API (OpenFile,CreateFile,CreateDirectory), die für den Aufruf der Ordner zuständig ist.
Sowas machen nicht nur Rootkits, sondern auch AntiViren-Programme.
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Sehr geehrter Herr X,
die IHK ist eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts.
In Teilen ,z.b. bei der Berufsaus-und Fortbildung , übt das MWAEV Aufsicht aus. Nähere Angaben können Sie der Home-Page der IHK entnehmen.
Viele Grüße
D.Michely
Aha! Es geht voran.
Sehr geehrter Dr. Michely,vielen Dank für ihre schnelle Antwort.
Es geht darum, dass die IHK Saarland die "Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik" rechtsfehlerhaft auslegt. Da ich von Herrn Meter von der IHK Saarland keine Antwort erhielt, formulierte ich eine Anfrage an das Referat E4 - berufliche Erstausbildung.
Da gestern in unserem Forum erneut auf die rechtsfehlerhafte Ansicht der IHK Saarland Bezug genommen wurde, wollte ich beim Wirtschaftsministerium "nachgreifen" und in Erfahrung bringen, ob meine Anfrage bzw. unser Anliegen erfasst und ernst genommen wird. Leider konnte ich über die Durchwahl 3800 keinen Mitarbeiter des Referats E4 erreichen.
Können Sie bitte den Sachstand der Anfrage in Erfahrung bringen und mir/uns mitteilen?
Mit freundlichen Grüßen
Aras X
Da waren auch andere Personen des Wirtschaftsministeriums d. S. im CC. Die habe ich gleich mit übernommen
.
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Langsam wird es lustig.
Hab grad das Wirtschaftsministerium des Saarlandes versucht anzurufen. Insbesondere weil gestern wieder eine die rechtsfehlerhafte Haltung der IHK Saarland ins Forum gepostet hat:
http://www.fachinformatiker.de/abschlussprojekte/159367-projektantrag-abgelehnt.html#post1432402
Es hat keiner vom Referat E4 das Telefon abgenommen. Hab dann versucht den Bürgerbeauftragten, Dr. Michely, telefonisch zu erreichen, der mich dann zurückgerufen hat.
Ich habe ihn gefragt ob er mir bei der Anfrage helfen kann. Er meinte dann zu mir, dass die IHK Saarland keine Aufsichtsbehörde hätte. Das Wirtschaftsministerium würde denen nur Zuschüsse geben.
Ich hab ihm um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. Er bat mich um eine E-Mail, damit er mir darauf antworten kann.
Sehr geehrter Dr. Michely,können Sie mir bitte eine rechtsverbindliche Stellungnahme bezüglich des Rechtsverhältnisses des Wirtschaftsministeriums Saarland gegenüber der IHK Saarland geben?
Insbesondere ob das Wirtschaftsministerium des Saarlandes die Aufsichtsbehörde der IHK Saarland ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ich habe jetzt mal auf der IHK-Seite nochmal nachgeguckt. Dort steht:
IHK Saarland - Partner der Wirtschaft - Impressum
AufsichtsbehördeMinisterium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Telefonzentrale: (0681) 501-00
Fax: (0681) 501-1159
E-Mail
Schade. Ich hoffe, dass ich den Bürgerbeauftragten nicht in eine bürokratische Deadlock-Situation gefahren habe. Bin gespannt wann und wie er antwortet.
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BWL ist ein weites Feld.
Was für uns Fachinformatiker für den WiSo-Teil der Abschlussprüfung interessant ist:
- minimalste Grundkenntnisse in Rechnungswesen (Buchhaltung)
- Vertragsrecht (BGB in den Themen: Nichtigkeit, Anfechtung, schwebende Unwirksamkeit, Willenserklärung, konkludentes Handeln...)
- Form von Rechnungen, Kündigungen, Mahnungen und sonstigen betrieblichen Schreiben
- Arbeitsrecht, u.a. Betriebsverfassungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz
- bisschen VWL-Kenntnisse (Preisbildung, Angebot, Nachfrage, Oligopol...)
- Organisationsformen
etc. etc.
Und wenn ich sehe was meine Frau im BWL-Studium lernt, dann muss ich sagen, dass wir in der FI-Ausbildung extremst an der Oberfläche kratzen.
Aber ich finde es gut, wenn du dich damit näher befasst.
Als (Hochschul-)Literatur kann dir empfehlen:
"Grundzüge der Volkswirtschaftslehre" von Mankiw (reicht sogar eine günstigere ältere Ausgabe, man braucht nicht unbedingt die 5. Auflage)
"Buchführung" von Wüstemann (vorsicht... wie immer sehr staubtrockenes Thema)
"Finanzmathematik für Wirtschaftswissenschaftler" von Albrecht, wobei ich das Buch "Einführung in die Finanzmathematik" von Tietze bevorzuge, da es viel umfangreicher ist aber es erfordert auch tiefere Kenntnisse der Mathematik
"Arbeitsgesetze", "Handelsgesetzbuch" und "BGB" von Beck
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Schade dass man scheinbar immer eskalieren muss.
Sehr geehrter Herr Meter,da ich bis heute keine Rückmeldung oder zumindest eine Empfangsbestätigung von Ihnen erhalten habe, habe ich mich an das Wirtschaftsministerium des Landes Saarland gewendet.
Mit freundlichen Grüßen
Aras X
Sehr geehrte Damen und Herren,ich wende mich an Sie aufgrund Ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde gegenüber der IHK Saarland.
Ich habe mich an Herrn Meter, der Verantwortliche der IHK Saarland, per E-Mail gewandt und ihn auf die fehlerhafte Anwendung der Ausbildungsverordnung aufmerksam gemacht. Leider erhielt ich bis Heute keine Antwort von Herrn Meter. Zumindest hätte ich eine Empfangsbestätigung erwartet.
Die an Herrn Meter gesendete E-Mail:
-------- E-Mail Anfang -----------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr Meter,
durch Zufall wurde ich auf den Umstand aufmerksam gemacht, dass es Abweichungen von der bundeseinheitlichen Abschlussprüfung für die Ausbildung zum Fachinformatiker bei der IHK Saarland gibt.
Aufmerksam wurde ich durch diesen Forenbeitrag:
http://www.fachinformatiker.de/abschlussprojekte/159166-projektantrag.html#post1431387
Es scheint so, als würde die IHK Saarland eigenmächtig in der "Handreichung zur Abschlussprüfung in den IT-Berufen" folgendes festlegen:
"Die Erstellung der Projektdokumentation liegt außerhalb der Projektbearbeitungszeit."
Diese Vorgabe verstößt gegen § 15 Absatz 2 der bundeseinheitlichen Ausbildungsverordnung. Zitat: "höchstens 70 Stunden für die Projektarbeit einschließlich Dokumentation".
Es scheint so als würde die IHK Saarland die o.g. Dokumentation als "Kundendokumentation" fordern und die eigentliche Projekt-Dokumentation als irgendein zusätzliches Beiwerk betrachten. Dies wird auch in dem Punkt 1.3.1 Absatz 3 der Handreichung deutlich. Dies bedeutet aber gleichzeitig, dass die Projektdokumentation rechtlich gesehen nicht bewertet werden kann, da die Auszubildenden schon in ihrem Projektantrag die zu bewertende Projekt-Dokumentation nicht in der Zeitplanung angeben.
Es mag sein, dass die Erstellung der Projekt-Dokumentation in der Regel über den geplanten Rahmen Zeit benötigt - meist aufgrund von Korrekturlesung und Unsicherheiten bei der Gestaltung der Dokumentation.
Dies rechtfertigt in meinen Augen jedoch nicht das generelle Ausscheren der IHK-Saarland. Zwar genießen meiner Laienmeinung nach ihre Auszubildenden einen gewissen Vertrauensschutz durch die rechtsfehlerhafte Vorgaben in der Handreichung, aber sollten IHK-Abschlüsse nicht soweit wie möglich vergleichbar bleiben?
Wird sich die IHK-Saarland zur nächsten Abschlussprüfung an die bundeseinheitliche Ausbildungsverordnung halten?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und für Ihre zeitnahe Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
-------- E-Mail Ende -----------------------------------------------------------------------------------
Ich werde Herrn Meter über das Einschalten des Wirtschaftsministerium/diese E-Mail per E-Mail informieren.
Bitte senden Sie mir eine Empfangsbestätigung und Ihre weiteren Schritte in diesem Fall.
Mit freundlichen Grüßen
Aras X
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Das Buch hab ich ehrlich gesagt nie aufgeschlagen.
Ich habe aber mir alte Abschlussprüfungen geholt und diese durchgearbeitet.
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Wieso sollte der Prüfungsauschuss nicht auch eine bestimmte Form fordern dürfen und damit dem Prüfling eine Richtschnur an die Hand geben?
Bitte richtig lesen. Es gibt keine vom Wirtschaftsministerium vorgeschriebene Form.
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Der Projektantrag hat keine vorgeschriebene Form.
Grundlage für alles ist das BBiG und die Ausbildungsverordnung.
Die Ausbildungsverordnung mit Anlagen findest du beispielsweise hier http://www.leipzig.ihk.de/Portaldata/1/Resources/Extranet_Ressourcen/03_auw/ordnungsmittel/Fachinformatikerin_-_OV60_VO_R_6102_1073.pdf
Dort steht bei §15 Absatz 2 geschrieben:
Dem Prüfungsausschuß ist vor der Durchführung der Projektarbeit das zu realisierende Kon-zept einschließlich einer Zeitplanung sowie der Hilfsmittel zur Präsentation zur Genehmigung
vorzulegen.
Somit kann/muss der Prüfungsausschuss entsprechende Informationen fordern. Mehr darf er auch nicht fordern.
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Das sind personelle Schnittstellen. Das geht imho klar
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Wann ein Arbeitnehmer wie viel Urlaub genommen hat, ist nicht Thema in einem Arbeitszeugnis. Kaum ein Arbeitgeber käme auf die Idee, dazu etwas zu schreiben und falls doch, würde im Streitfall jeder Arbeitsrichter sagen, dass die Passage raus muss.
Den Blödsinn hab ich auch nicht behauptet.
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Ich hab vor 3 Jahren mit ZendFramework Unit Tests für Restful Services programmiert
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@Prodigy-1
Wofür steht GLP?
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Mit "Geplante Lösung" meinst du wahrscheinlich "Geplanter Leistungsumfang".
Planung und Implementierung eine Serverfarm mit Microsoft SharePoint 2013 für eine Testumgebung.Also immernoch festgelegt auf SharePoint?
Bei dem Vorgespräch mit Herrn xxx wurde die Situation vor Ort und das grobe Soll-Konzept besprochen.Als mögliche Lösung kommen zwei Produkte in die nähere Auswahl. Zum einem der Alfresco Enterprise Network und zum anderen der Microsoft SharePoint 2013 Server, wo sich SharePoint 2013 nahtlos in vorhandene Microsoft-Landschaften integriert und stellt laut Hersteller ein Komplettpaket für den Austausch von Informationen, die Zusammenarbeit von Gruppen und Teams sowie der Steuerung von Prozessen zur Verfügung.
Das hier würde ich rausnehmen. Das bedeutet eine Vorentscheidung.
Genauso wie das hier
Die Installation einer Microsoft Sharepoint 2013 auf Basis der Microsoft Test LAB für eine bedarf es folgende Schritte:• Windows Server 2012 R2 als SharePoint Server 2013 - Anwendungsserver.
• Windows Server 2012 als SharePoint-Front-End - Webserver.
• Anbindung an AD und SQL Datenbank.
• Windows 7 Enterprise oder Ultimate als Clientcomputer.
Die drei zitierten Abschnitte würde ich überarbeiten bzw. entfernen.
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Machst du die ganze Zeit Turnschuhadmin?
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Ich denke dass ist Muttis-Strategie gegen die NSA.
Je breiter die Leitung umso problematischer das Zwischenspeichern für die NSA.
:bimei
FISI Prüfungsvorbereitung
in Prüfungsaufgaben und -lösungen
Geschrieben
Ja. Am Anfang deiner Ausbildung hast ein Dokument namens "Rahmenlehrplan" unterschrieben.
Findest das auch in diesem Dokument ab Seite 29
http://www.leipzig.ihk.de/Portaldata/1/Resources/Extranet_Ressourcen/03_auw/ordnungsmittel/Fachinformatikerin_-_OV60_VO_R_6102_1073.pdf